Luftschadstoffe in Städten werden in Europa streng kontrolliert.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) äußert sich erfreut über das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Installation von Messstationen für die Luftqualität. Auch hierzulande sei damit den Zweifeln an bestimmten Standorten der Stationen ein Riegel vorgeschoben worden.

Verschmutzung an jeder Probenahmestelle zu berücksichtigen

Bei der Messung der Luftschadstoffe gelten sehr strenge Richtlinien, hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden. Wie der EuGH mit Blick auf das Urteil vom 26. Juni (Aktenzeichen C-723/17)  mitteilt, "liefert die Bestimmung des Mittelwerts der Messergebnisse aller Probenahmestellen in einem Gebiet oder Ballungsraum keinen zweckdienlichen Hinweis auf die Schadstoffexposition der Bevölkerung".

Ein solcher Mittelwert erlaube nicht, die Höhe der Exposition der Bevölkerung allgemein zu behalten, der an jeder einzelnen Probenahmestelle gemessene Verschmutzungsgrad entscheidend. Und weiter: "Für die Feststellung, dass ein Grenzwert im Mittelungszeitraum eines Kalenderjahrs überschritten wurde, genügt es daher, wenn an nur einer Probenahmestelle ein über diesem Wert liegender Verschmutzungsgrad gemessen wird."

Gefahr der Grenzwertüberschreitung minimieren

Die nationalen Behörden müssen den EU-Richtern zufolge die Probeentnahmestellen zur Feststellung der NO2-Grenzwerte so wählen, dass die Gefahr unbemerkter Überschreitungen von Grenzwerten minimiert wird. Und die nationalen Gerichte sind demnach dazu befugt, gegenüber der betreffenden nationalen Behörde die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Probeentnahmestellen passend platziert sind.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. Der EuGH habe damit "das Recht der Menschen auf saubere Luft gestärkt. "Diesel-Fahrverbote sind damit für viele der über 35 besonders hoch belasteten Städte in Deutschland einfacher durchzusetzen", glauben die Interessenvertreter. Damit hätten Bürger einen "Rechtsanspruch auf Messung des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid an Orten mit der jeweils höchsten Luftbelastung".

Brüsseler Gericht hatte den EuGH beauftragt

Dazu Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren für "Saubere Luft" vertritt: "Alle deutschen Gerichte, die Klagen der DUH stattgegeben haben, können sich bestätigt fühlen. Der EuGH hat heute den hohen Wert der Luftgrenzwerte bestätigt. Der Versuch der Brüsseler Behörden, nur wenig belastende Stellen in der Stadt in den Blick zu nehmen und einen Mittelwert zu bilden, wurde zurückgewiesen." Das niederländischsprachige Gericht erster Instanz Brüssel hatte den EuGH um Klärung gebeten angerufen. Mehrere Einwohner der belgischen Region Brüssel-Hauptstadt sowie die Umweltorganisation ClientEarth streiten mit der Region Brüssel-Hauptstadt und dem Brüsseler Institut für Umweltmanagement darüber, ob für das Gebiet von Brüssel ein ausreichender Luftqualitätsplan erstellt wurde.

"Merkel muss sich aus dem Würgegriff der Automobilindustrie befreien"

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der EuGH hat sich heute erneut eindeutig für den Vorrang des Gesundheitsschutzes der Menschen vor den Profitinteressen der Dieselkonzerne ausgesprochen. Mit der heutigen Grundsatzentscheidung müssen die für die Einhaltung der Luftqualitätswerte zuständigen Länder und Städte sofort handeln und können nicht länger durch absurde Mittelwertbildungen die tatsächliche Belastung ihrer innerstädtischen Atemluft schönrechnen. Die Hoffnung der Bundesregierung aber auch einiger Bundesländer, die Einhaltung des NO2-Grenzwerts sowie die Standorte von Messstationen in Frage zu stellen, ist endgültig gescheitert. Bundeskanzlerin Angela Merkel muss sich endlich aus dem Würgegriff der Automobilindustrie befreien und wirksame Maßnahmen ergreifen. Das heißt im ersten Schritt: Hardware-Nachrüstungen für alle 11 Millionen Betrugsdiesel der Abgasstufe Euro 5 und 6a-c auf Kosten der Autohersteller." (khof)

Quellen: DUH

 

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