Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbot

Jetzt ist es offiziell: In Leipzig hat das Bundesverwaltungsgericht einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge grundsätzlich zugestimmt. Damit hat die Deutsche Umwelthilfe mit ihrer Klage Erfolg. Welche Auswirkungen hat das Urteil?

Deutsche Umwelthilfe: "Ohrfeige für untätige Bundesregierung"

Die Richter geben mit dem Urteil der Deutschen Umwelthilfe Recht. Diese hatte die Landesregierungen in Stuttgart und Düsseldorf wegen Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte verklagt. Dort hatten die ansässigen Verwaltungsgerichte bereits geurteilt, dass zur Nachbesserung der Luftreinehaltepläne auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden müssten. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hatten daraufhin Revision beim Obersten Verwaltungsgericht eingelegt.

Ohne Erfolg. Die Klägerin Deutsche Umwelthilfe feierte die Urteilsverkündung und sprach auf Twitter von einer "schallenden Ohrfeige für die untätige Bundesregierung". Dennoch stellte Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe nach der Urteilsverkündung klar:„Wir kämpfen nicht gegen den Diesel, sondern für saubere Luft."

Bundesweite Regelung zum Dieselverbot nicht nötig

Das Urteil könnte für Millionen Fahrer älterer Dieselautos enorme Auswirkungen haben, denn nun können deutsche Städte und Kommunen ohne Regelung des Bundes entsprechende Fahrverbote erlassen. Allerdings träfe das Verbot vorerst nur Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm 5 (oder schlechter). Dieselautos mit der Abgasnorm 6 bleiben aber nicht automatisch vom Verbot verschont - hier kommt es auf den Schadstoffausstoß im Realbetrieb an.

Schwierige Kontrollen? Kein Argument.

Die Luftreinhaltepläne müssten zwar schnell umgesetzt werden, so die Richter in der Urteilsbegründung. Eine gewisse Übergangsfrist für betroffene Fahrzeughalter sei dabei aber zu wahren. Die Fahrverbote seien schrittweise einzuführen. Auch Ausnahmeregelungen für Handwerker und andere Betriebe sollen möglich sein.  Die Kritik an einer kaum umsetzbaren Kontrolle für Dieselverbote in bestimmten Stadtteilen oder Strassenabschnitten ließen die Richter nicht gelten. Das sei kein Argument gegen Fahrverbote.

"Wir werden entsprechend dem Urteil im Sinne des Gesundheitsschutzes handeln"

- Winfried Hermann, Verkehrsminister Baden-Württemberg

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann äußerte sich bereits zum Richterspruch aus Leipzig: „Wir werden entsprechend dem Urteil verantwortungsvoll im Sinne des Gesundheitsschutzes handeln." Zwar müsse die Urteilsbegründung im Detail noch sorgfältig geprüft werden. Klar sei aber, dass die Luftreinhaltepläne auf der Basis des Urteils "umgehend" überarbeitet werden müssen. Bei Verkehrsbeschränkungen müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Hermann wies darauf hin, dass in Folge der Gerichtsentscheidung in den Ländern sehr verschiedene Wege zur Luftreinhaltung beschritten werden könnten: „Wenn der Bund nicht handelt, wird es absehbar einen Flickenteppich unterschiedlicher Maßnahmen geben. Das ist die Folge der jahrelangen Versäumnisse der Bundesregierung, die ihrer staatlichen Verantwortung bisher in keiner Weise gerecht wurde. Das Bundesgericht hat deshalb die Bundesregierung auch zum Handeln aufgefordert und das Fehlen einer Blauen Plakette festgestellt.“

FDP und CDU skeptisch, Linke erleichtert

Weitere politische Stellungnahmen zum Diesel-Urteil ließen nicht lange auf sich warten. Parteiübergreifend wurde die Bundesregierung für ihre Haltung zur Stickoxid-Belastung in den Städten kritisiert. Auch der massive Ausbau des ÖPNV und anderer umweltfreundlicher Mobilitätskonzepte müsse jetzt dringend in Angriff genommen werden.

"Das Urteil offenbart das ganze Versagen der Bundesregierung", kommentierte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Frank Sitta. Er sieht die Autohersteller in der Pflicht, die betroffenen Diesel-Fahrzeuge schnellstmöglich nachzurüsten. Denn: "Fahrverbote müssen trotz des Urteils unbedingt verhindert werden." Die digitale Vernetzung des Verkehrs stecke zudem immer noch in den Kinderschuhen. Die Bedingungen für Carsharing müssten verbessert werden, um innovative und nachhaltige Mobilitätsformen zu ermöglichen.

Die Linke begrüßte das Urteil und forderte zur Verbesserung der Luftqualität Qualitäts- und Kapazitätssteigerung im ÖPNV. "In den Ballungsräumen brauchen wir endlich den Nulltarif bei Bus und Bahn", so der Parteivorsitzende Bernd Riexinger.

"Niemand kann ernsthaft wollen, dass allgemeine Fahrverbote die Hauptlösung des Problems darstellen sollen."

- Clemens Rostock, Bündnis 90/Die Grünen

Der wirtschafts- und energiepolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer kritisierte das Urteil: "Fahrverbote allein machen die Luft in Städten nicht sauberer." Vielmehr gelte es, Schnellschüsse zu vermeiden, bei allen Maßnahmen Maß und Mitte zu bewahren und die aufgeheizte Debatte zu versachlichen. Die Förderung neuer Mobilitätskonzepte, der Ausbau des ÖPNV und das Schließen von Lücken in der Verkehrsinfrastruktur seien sinnvoller als alle Verbote zusammen.

Bündnis 90/Die Grünen bewerteten die drohenden Fahrverbote als "Quittung für für jahrelanges Nichtstun". Technische Nachrüstungen an den betroffenen Fahrzeugen müssten alleine die Autohersteller tragen. "Es kann nicht sein, dass Autokonzerne jahrelange Gewinne machen auf Kosten der Gesundheit der Menschen und anschließend eine Beseitigung auf Kosten der Steuerzahler*innen verlangen", resümierte der Brandenburger Landesvorsitzende Clemens Rostock. Zugleich gab Rostock zu bedenken: "Niemand kann ernsthaft wollen, dass allgemeine Fahrverbote die Hauptlösung des Problems darstellen sollen".

Dieselverbot - Die Chance für den ÖPNV?

So viel ist klar: Die Luft in den Städten muss sauberer werden - und zwar nicht nur auf freiwilliger Basis. Das Urteil könnte jedoch auch einen Attraktivitätsschub für den ÖPNV bewirken, wenn die Chancen richtig genutzt werden. Tram, Busse und U-Bahnen müssen dichter getaktet und effizient mit anderen Transportmitteln wie Fernzügen, Car- und Bikesharing verzahnt werden. Auch der Elektrifizierungsgrad der städtischen Busflotten muss weiter ausgebaut werden.

Das Bundesumweltministerium hat dazu erst gestern die Bereitsstellung von Fördergeldern für Elektrobusse angekündigt. Im ersten Schritt sollen 35 Millionen Euro dafür bereitstehen. Die Förderung ist Teil des Sofortprogrammes "Saubere Luft", das die Bundesregierung am 28. November 2017 beschlossen hatte. Gegenstand des Programms sind Maßnahmen für die Elektrifizierung des urbanen Verkehrs und die Errichtung von Ladeinfrastruktur, die Digitalisierung von Verkehrssystemen sowie Maßnahmen zur Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen. (aho)

 

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