Dienst-Elektrofahrzeuge werden steuerlich entlastet

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat mitgeteilt, dass Elektro-, Hybrid-Firmenfahrzeuge und E-Bikes künftig steuerlich entlastet werden sollen. Ein Gesetzentwurf dafür wurde von der Fraktion abschließend beraten.

Überlassung von Diensträdern steuerfrei

Ein Baustein zur Förderung der Elektro- und umweltverträglichen Mobilität soll es sein. Das in der vergangenen Woche "abschließend beratene" Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Wie die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Olav Gutting erklären, soll künftig ein Fahrrad, das der Arbeitgeber einem Angestellten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit zur Verfügung stellt, steuerfrei sein, auch wenn damit private Fahrten unternommen werden. Von dieser Regel, dass der geldwerte Vorteil für die Überlassung nicht mehr versteuert werden muss, profitieren demnach auch E-Bikes.

Katalysator für das Angebot an E-Dienstwagen?

Darüber hinaus soll der Hebel der Dienstwagenbesteuerung bewegt werden. Statt ein Prozent sollen für Elektro- und Hybrid-Dienstwagen, die ab 2019 bis 2021 angeschafft werden, nur noch 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt werden. Um auch Hybridfahrzeuge zielgenau fördern zu können, íst in dem Gesetzentwurf verankert, dass solche Fahrzeuge einen Höchstwert an Schadstoffausstoß einhalten und eine Mindeststrecke (derzeit 40 Kilometer laut Gesetzentwurf) rein elektrisch fahren können müssen. (khof)

Quelle: CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag

 

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