Versicherung, Schutz

Nachdem im Juli des vergangenen Jahres im Raum gestande hatte, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Elektrozweiräder wie Pedelecs, E-Bikes, Segways oder E-Scooter bald verpflichtend sein wird, hat sich das Blatt nun offenbar gewendet.

Opferschutz bei Unfällen war der Anlass

Gemäß einem Bericht von "Bike europe" hat der IMCO-Ausschuss (Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz) des Europäischen Parlaments entschieden, dass auch künftig keine Kfz-Haftpflicht für Pedelecs und E-Bikes mit "niedriger Leistung" erforderlich ist. Auf EU-Ebene war die Frage diskutiert worden, ob Fahrer mit elektrifizierten Zweirädern inklusive Segways und Elektrorollern, deren Motoren 250 Watt Nennleistung erbringen und bis 25 km/h unterstützen, eine eigene Haftpflichtversicherung für ihr Fahrzeug benötigen. 

Im Mai 2018 hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, dass die Richtlinien der Verpflichtung für Kfz-Versicherungen auch auf diese angewendet werden müssen. Die Kommission hatte damals in ihren Entwurf geschrieben: Außerdem wird in der Folgenabschätzung festgestellt, dass neue Kraftfahrzeugtypen, wie Pedelecs, Segways und Elektroroller bereits in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Die Nutzung dieser neuen Typen von Elektrofahrzeugen im Verkehr kann zu Unfällen führen, deren Opfer geschützt und zügig entschädigt werden müssen.“

Dieser Vorschlag scheint nun vom Tisch beziehungsweise wurde gemäß dem Bericht auf Bike europe rückgängig gemacht. Ein Berichterstatter des Europäischen Parlaments habe mitgeteilt, dass der IMCO-Auschuss die Pflichtversicherung als unverhältnismäßige Maßnahme betrachtet und dass der schriftliche Vorschlag abgeändert worden sei.

Die Entscheidung muss jetzt noch im Plenum des Europäischen Parlaments und im Europäischen Rat erfolgen. (khof)

Quelle: Bike europe

 

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