ZF gliedert Car eWallet als Start-Up aus

Der Automobilzulieferer  ZF gliedert die Aktivitäten seines Transaktionsdienstes Car eWallet als eigenständiges Unternehmen aus. In Berlin soll sich das Start Up in der Blockchain-Branche "dynamisch entwickeln".

6 Monate Testphase mit IBM und UBS

Mit Car eWallet sollen Anwender Tank-und Ladevorgänge einfach abrechnen können. Auch Maut, Parkgebühren oder Car-Sharing können über die elektronische Transaktionsbörse beglichen werden. ZF hatte den Blockchain-Service vor der Ausgliederung sechs Monate lang  mit dem Technologieunternehmen IBM und der UBS Bank getestet.

„Wir werden Car eWallet nun mit Tempo zur Marktreife entwickeln“, sagt Alexander Graf von ZF Friedrichshafen, der Car eWallet ursprünglich mit erfunden hat und es aktuell leitet. „Dafür haben wir nun alle notwendigen organisatorischen Weichenstellungen vorgenommen.“  Noch im zweiten Halbjahr 2018 wollen die Friedrichshafener das Car eWallet in Pilotprojekten „erlebbar“ machen.

"Die Resonanz war von Beginn an positiv"

ZF unterstützt das frisch gebackene Unternehmen in einer ersten Finanzierungsphase mit Startkapital. Für die Anschlussfinanzierung sucht das Start Up externe Investoren. „Auf diese Weise nutzen wir die Agilität der Start-up-Szene, in der sich viele innovative Ansätze freier und schneller entwickeln lassen als innerhalb der Konzernstrukturen“, erklärt Graf. Zeitgleich soll die technologische Anbindung von Car eWallet an ZF und dessen Produktportfolio erhalten bleiben.

ZF hatte Car eWallet erstmals im Januar 2017 als Blockchain-basierte Plattform vorgestellt. Das Ziel: ein digitaler, smarter Geldbeutel für mobilitätsbezogene und technische Dienstleistungen sowie für den digitalen Handel zwischen Herstellern, Zulieferern, Dienstleistern und Kunden. „Die Resonanz war von Beginn an positiv“, betont ZF.  

Das hochautomatisierte und voll autonome Fahren sowie die Elektromobilität werde die Anbindung der Fahrzeuge an Bezahldienste erfordern, so der Automobilzulieferer weiter. Denn nur mit ihrer Hilfe könnten fahrerlose Pkw gebührenpflichtige Dienste wie das Befahren von Mautstrecken, das Bezahlen von Parkgebühren oder das Aufladen der Batterie eigenständig ohne Gegenwart des Fahrers nutzen. (aho)

 

Quelle: ZF Friedrichshafen

 

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