Elektrokleinstfahrzeuge als Teil der intermodalen Mobilität

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Welche Fahrzeugtypen gibt es?

Elektrokleinstfahrzeuge gliedern sich grundsätzlich in zwei Hauptgruppen, mit und ohne Lenkstange. Darunter befinden sich die nachstehend beschriebenen Fahrzeugvarianten.

1.  Der E-Scooter

Seine Bekanntheit hat der E-Scooter (siehe Bild 1) durch den Hype der Start-ups in Amerika erhalten. Firmen wie Bird, Lime und Spin bieten den E-Scooter in den amerikanischen Metropolen zum Verleih an. Durch eine App kann jeder, der sich an den jeweiligen Diensten anmeldet, einen E-Scooter leihen und fahren. Auch in Deutschland stehen die Verleiher in den Startlöchern und warten darauf, dass EKFs in Deutschland legalisiert werden.

Der E-Scooter ist ein populäres, bequemes und leichtes Fahrzeug, mit dem Strecken bis zu 25 km zurückgelegt werden können. Seine Geschwindigkeit liegt bei 20–25 km/h. Der E-Scooter hat klassische Bremsen, ist klappbar und benötigt nur wenig Platz, um mitgenommen zu werden. Die Mitnahme im ÖPNV oder in der Bahn stellt kein Problem dar. In der Regel ist dies auch genau der Anwendungszweck der meisten Nutzer, die heute schon – wenn auch noch illegal – solche Fahrzeuge einsetzen.

E Scooter B1 Electric Empire

Bild 1: Die bekanntesten EKFs sind E-Scooter, die eine Geschwindigkeit zwischen 20 und 25 km/h erreichen können. (Quelle: Bundesverband für Elektrokleinstfahrzeuge e.V.)

2. Das E-Skateboard

Ein E-Skateboard (siehe Bild 2) ist ein Skateboard mit einem zusätzlichen Elektroantrieb, der die Kraft über Antriebsriemen auf die Rollen des Boards überträgt. Alternativ können die Elektromotoren auch direkt in den Rollen verbaut sein. Die Steuerung erfolgt durch die Gewichtsverlagerung des Fahrers. Zur Geschwindigkeitsregelung dient eine Funkfernbedienung oder App. Die Bereifung der Boards kann für die Straße oder das freie Gelände ausgelegt sein.

Die Reichweiten der Boards sind in der Regel geringer als bei den E-Scootern. Die Endgeschwindigkeit kann aber je nach Modell auch deutlich über der eines E-Scooters liegen. Da zum Bremsen des Fahrzeugs der Elektromotor aktiv als Rekuperationsbremse genutzt wird, gewinnt dieser Energie zurück und speist diese wieder in den Akku ein.

E Skateboard B2 Electric Empire

Bild 2: E-Skateboards können je nach Bereifung auf ebenem Untergrund oder Offroad gefahren werden. (Quelle: Bundesverband für Elektrokleinstfahrzeuge e.V.)

3.  Das Onewheel

Ein Onewheel (siehe Bild 3) besitzt ein Deck, ähnlich einem Skateboard, allerdings fährt es nicht auf vier Rollen, sondern auf einem großen breiten Luftreifen in der Mitte des Boards. Der Elektromotor ist im Rad untergebracht und wird durch Gewichtsverlagerung gesteuert. Lehnt der Fahrer sich nach vorn, so beschleunigt das Fahrzeug, zum Abbremsen lehnt er sich nach hinten. Gyroskope übernehmen die automatische Balancesteuerung des Fahrzeugs.

Die Reichweite von Onewheels liegt bei guten 30 km und die maximale Endgeschwindigkeit liegt höher als beim E-Scooter. Das Fahrzeug kann, bei einem Gewicht von ungefähr 15 kg, problemlos getragen werden. Ein entsprechender Griff ist im Deck integriert.

onewheel B3 Electric Empire

Bild 3: Fürs Onewheel benötigt man einen guten Gleichgewichtssinn. (Quelle: Bundesverband für Elektrokleinstfahrzeuge e.V.)

4.  Das Monowheel

Das Elektroeinrad (siehe Bild 4) ist vom grundlegenden Funktionsprinzip ähnlich dem Segway. Eingebaute Gyroskope balancieren das Fahrzeug nach vorn und hinten aus. Das Rad stabilisiert sich seitlich durch das entstehende Drehmoment bei der Fahrt. Elektroeinräder sind von ihrer Bauart meist sehr kompakt und deutlich kleiner als ein E-Scooter. Sie müssen nicht zusammengeklappt werden, da sie nur aus einem Gehäuse bestehen, welches den Luftreifen, den Akku, den Elektromotor und die Steuerlogik beinhaltet. Das Fahrzeug kann zusätzlich durch einen entsprechenden Griff getragen oder auch geschoben werden.

Die Reichweiten von Elektroeinrädern liegen mittlerweile deutlich über denen der anderen genannten Fahrzeuge. So existieren Modelle mit Reichweiten bis zu 80 km. Die Geschwindigkeit kann ebenfalls deutlich über der des E-Scooters liegen. Auch wenn das Fahrzeug nur einen Reifen besitzt, kann es dank der intelligenten Fahrzeugsteuerung sehr sicher und kontrolliert bewegt werden. Die Fahrkontrolle erfolgt ausschließlich durch die Verlagerung des Körperschwerpunktes. Auf diese Weise kann aktiv beschleunigt und auch aktiv gebremst werden. Auch hier wird Energie durch die Rekuperationsbremse zurückgewonnen.

Monowheel B4 Electric Empire

Bild 4: Die Reichweiten von Elektroeinrädern sind höher als die von anderen Elektrokleinstfahrzeugen. (Quelle: Bundesverband für Elektrokleinstfahrzeuge e.V.)

5. Hoverboard & Hovershoes

Wer kennt den Film „Zurück in die Zukunft” und das dort gezeigte Hoverboard nicht. Leider hat das heute existierende Hoverboard mit dem aus dem Film nicht viel mehr gemein als den Namen. Es handelt sich hierbei um ein zweirädriges selbstbalancierendes Fahrzeug, welches durch den Fahrer, mit den Füßen und durch Gewichtsverlagerung, gesteuert wird. Es wird oft von Kindern genutzt und ist eher als Spielzeug einzustufen. Längere Strecken möchte man damit nicht unbedingt zurücklegen. Die Geschwindigkeit ist hierfür zu gering und liegt in der Regel bei zirka 15 km/h.

Hovershoes (siehe Bild 5) funktionieren ähnlich dem Hoverboard, man hat nur die Verbindung zwischen den beiden Füßen entfernt. Jeder Fuß steht auf einer selbst balancierenden Rolle, die mit einem darin enthaltenen Elektromotor ausgestattet ist. Durch Gewichtsverlagerung werden die Hovershoes beschleunigt und gebremst. Durch den kleinen Rollendurchmesser sind glatte Fahrflächen zu bevorzugen. Reichweiten von zirka zehn Kilometern können bei einer Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h erreicht werden. Durch die sehr stark vom Untergrund abhängige Stabilität der beiden genannten Fahrzeugtypen, sind diese für einen sinnvollen Einsatz im intermodalen Verkehr ungeeignet.

Hovershoes B5 Electric Empire

Bild 5: Hovershoes (links) fahren bis zu 12 km/h schnell und haben eine Reichweite von etwa zehn Kilometern. (Quelle: Bundesverband für Elektrokleinstfahrzeuge e.V.)

Alle hier genannten Fahrzeuge sind in der Regel mit entsprechender Frontund Rückbeleuchtung für die Fahrt im Dunklen ausgestattet. Generell sollte bei der Benutzung auch an die Sicherheit des Fahrers gedacht werden. Hierzu empfehlen wir, immer einen Helm und entsprechende Schoner zu tragen. Eine generelle Helmpflicht existiert aber von Seiten des Gesetzgebers nicht. Des Weiteren sollte sich jeder Nutzer vorab mit der sicheren und legalen Nutzung seines EKFs vertraut machen und erst dann aktiv in den Straßenverkehr eintreten. Dies gilt speziell für die Nutzung von EKFs ohne Lenkstange, da bei diesen Fahrzeugen sehr gute Fahrkenntnisse benötigt werden, um sich und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden.

Die aktuelle Situation in Deutschland

Derzeit wird in Deutschland über die Zulassung der E-Scooter nachgedacht. Noch im ersten Halbjahr 2019 soll es eine entsprechende gesetzliche Regelung geben, die die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr regelt (Anm.d. Redaktion: Am 17. Mai 2019 hat der Bundesrat der Verordnung zum Umgang mit EKF - mit Auflagen - zugestimmt). Trotz der Tatsache, dass erst jetzt eine gesetzliche Regelung erörtert wird, haben in Deutschland bereits mindestens 250.000 Menschen diese Art der einfachen, emissionsarmen und effektiven Fortbewegung für sich entdeckt. Diese sind bisher aufgrund der gesetzlichen Regelungen illegal unterwegs und im Falle einer Kontrolle durch die Polizei sogar mit einem Straftatbestand „Fahren im Straßenverkehr ohne Pflichtversicherung” belastet

Die Regelungen im Rahmen der aktuell zu beschließenden Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKFV) [1] lösen die im Bundesratsbeschluss (Beschluss 332/16 vom 23.09.2016) aufgeworfenen Probleme des Fahrens ohne Zulassung oder Versicherung nicht auf. Sowohl schon gekaufte Geräte als auch die allermeisten am Markt erhältlichen Elektrokleinstfahrzeuge erfüllen die Anforderungen der EKFV nicht. Besitzer, die schon ein EKF nutzen, werden weiter illegal und ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr unterwegs sein. Für Fahrzeuge ohne Lenkstange wird es zu allem Überfluss noch eine Sonderverordnung zur Verordnung geben, da diese Fahrzeugkategorie in der aktuellen EKFV nicht bedacht wurde. EKFs können heute ohne Probleme im Internet, in Elektronikfachmärkten, Baumärkten und bei spezialisierten Händlern erworben werden. In der Regel wird der Käufer nicht beziehungsweise nur im „Kleingedruckten” über die rechtliche Situation aufgeklärt und wird so unbewusst zum Straftäter.

Das kann weder Sinn noch Ziel einer zukunftsorientierten Gesetzgebung sein. Der Bundesverband hat daher ein Positionspapier [2] zur Legalisierung aller EKFs eingebracht, welches versucht, so viele Elektrokleinstfahrzeuge wie möglich in ein legales Regelwerk einzubetten und so einen sicheren Straßenverkehr in Kooperation mit allen anderen Verkehrsmitteln und Verkehrsteilnehmern zu erreichen. Generell begrüßen wir als Bundesverband die aktuelle Entscheidung der Bundesregierung mit der Verabschiedung der EKFV, damit wird nun endlich die generelle Basis für eine legale Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen in Deutschland geschaffen.

Zusammenfassung

Nutzer nehmen mit ihren Elektrokleinstfahrzeugen bereits heute am deutschen Straßenverkehr teil. Im Rahmen der Rechtslage begehen diese nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Der Gesetzgeber hat sich schon viele Jahre Zeit gelassen, eine rechtliche Regelung zu schaffen. Deutschland liegt hier deutlich hinter den meisten anderen EU-Ländern, die schon eine Regelung getroffen haben, zurück.

Ziel muss es daher sein, möglichst allen EKF-Nutzern eine legale Nutzung ihrer Fahrzeuge in einer nahen Zukunft zu ermöglichen. Mit dem vom Bundesverband eingebrachten Konzept wird versucht, dieses Ziel und die Bedenken und Ängste anderer Verkehrsteilnehmer in Einklang zu bringen. Die Sicherheit im  Straßenverkehr hat auch für Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen oberste Priorität.

Deutschland muss sich für neue innovative und emissionsfreie Mobilitätskonzepte schneller öffnen als bisher. Nur durch einen intelligenten und zukunftsorientierten Mobilitätsmix können die geplanten Klimaziele letztendlich erreicht werden.

Quellen

[1] Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/II-15- referentenentwurf-ekfv-enorm.html

[2] Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge: https://electricempire.de/positionspapier-zu-legalisierung- aller-elektrokleinstfahrzeuge-in-deutschland-vorgestellt

  • Michael Herzog

    Autor

    Dipl.-Ing. (FH) Michael Herzog

    Referent Politik und Forschung (Hessen) Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge

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