EU-Batterierichtlinie

Diese Richtlinie der Europäischen Kommission regelt die Herstellung und Entsorgung von Batterien innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten. Eine erste EU-Batterierichtlinie wurde 1991 verabschiedet. Nachdem die Ziele bezüglich der Entsorgung jedoch zunächst nicht erreicht wurden, wurde 2006 eine neue Richtlinie verabschiedet, die 2008 in Kraft getreten ist.

Die Richtlinie schränkt den Anteil von Quecksilber in Batterien ein, bei Gerätebatterien auch die Verwendung von Cadmium. Sie stellt außerdem Mindestanforderungen für Sammel- und Recyclingprogramme auf  und regelt deren Finanzierung durch die Hersteller. 

Seit 2012 sollen gemäß der EU-Batterierichtlinie 25 Prozent aller Gerätebatterien nach Ablauf ihrer Betriebszeit gesammelt werden. Seit 2016 sollen es 45 Prozent sein. 

 

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