Schon seit Jahren ist die Luft in einigen deutschen Städten zu schlecht. Jetzt gibt die Europäische Kommission der Bundesregierung eine letzte Chance: Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) soll am 30. Januar in Brüssel neue Maßnahmen zur Einhaltung der EU-Grenzwerte vorstellen.

Deutschland steht Klage bevor

EU-Umweltkommissar Karmenu Vella lud Bundesumweltministerin Barbara Hendricks für den 30. Januar nach Brüssel ein und forderte dazu auf, im Vorfeld die eingeleiteten Schritte zur Verringerung der CO2-Emissionen aufzuzeigen. In 28 deutschen Ballungsräumen ist die Stickoxid-Belastung zu hoch. Dazu ist längst ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Dennoch konnte Deutschland seit Jahren die Werte nicht senken. Nun droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Der Einladung der Europäischen Kommission werde man selbstverständlich folgen, hieß es am Mittwoch, den 17. Januar in Berlin. Es soll das im November beschlossene „Sofortprogramm Saubere Luft“ vorgelegt werden – in der Hoffnung, dass die Kommission die Bemühungen anerkennt. Diesel-Fahrverbote versuche man weiterhin zu vermeiden.

Diesel-Fahrverbote und Blaue Plakette doch notwendig?

Mit Diesel betriebene Fahrzeuge gelten als Hauptursache für die erhöhten Werte. Laut Kraftfahrt-Bundesamt waren immer noch 38,8 Prozent der in 2017 neu zugelassenen Pkw Dieselfahrzeuge – wenn auch 7 Prozent weniger als im Vorjahr. Das Bundesverwaltungsgericht wird voraussichtlich am 22. Februar über entsprechende Verbote entscheiden, allerdings zunächst nur für Düsseldorf und Stuttgart.

Die Umweltorganisation Greenpeace drängt weiterhin auf die Einführung der Blauen Plakette. 2014 kam die Idee erstmals auf, Fahrzeuge, die die Abgasnorm Euro 6 erfüllen, mit einer blauen Plakette zu versehen. Nur diese Fahrzeuge dürften dann noch in Umweltzonen fahren. Trotz großer Zustimmung hatte das Bundesumweltministerium die Pläne 2016 gestoppt. 

Auch die zuständigen Minister von acht weiteren Ländern haben eine Einladung des Umweltkommissars erhalten. Die EU drängt auf die Umsetzung des Paris-Abkommens: Bis 2030 soll der CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990 um mindestens 40 Prozent verringert werden. Jeder Mitgliedstaat erhält im Rahmen der Zielverteilungsordnung einen verbindlichen Klimaschutzpfad. Am 24. Januar entscheidet das Europäische Parlament über die Zielverteilungsordnung, die noch vom EU-Ministerrat bestätigt werden muss. Für Deutschland sieht die Verordnung bislang eine Verringerung um 38 Prozent gegenüber 2005 vor – allerdings nur in den Sektoren Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft, die gerade einmal die Hälfte der deutschen Emissionen ausmachen.

 

Quellen: Bundesministerium für Umwelt / automobilwoche.de

 

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