E-Bikes aus China: EU-Kommission legitimiert Zoll-Erfassung

Die Europäische Kommission hat Konsequenzen aus den Beschwerdeanträgen des Europäischen Fahrradherstellerverbandes (EBMA) gezogen: ab sofort wird der Import von in China produzierten Pedelecs und E-Bikes zollamtlich erfasst. Der EBMA hatte 2017 Konsequenzen gegen die Dumpingpreise aus Fernost gefordert.

"Erhebliche Schädigung" der Wirtschaftsunion

Im Herbst des vergangenen Jahres hatte der EBMA zwei Untersuchungsanträge zum Thema "E-Bike Import aus China" bei der EU-Kommission gestellt: der Verband forderte auf europäischer Ebene Sanktionen gegen die "unfairen Handelspraktiken" aus Fernost. Die EU-Behörde gab den Anträgen statt und leitete daraufhin entsprechende Untersuchungsverfahren ein. Die Kommission kommt nun zu dem Schluss, dass die Dumping- und Subventionsvorwürfe gerechtfertigt sind. 

„Dem Antragsteller (Anmd.d.Redaktion: der EBMA) zufolge ist die betroffene Ware gedumpt und wird subventioniert, sodass die zollamtliche Erfassung gerechtfertigt ist“, heisst es in dem Amtsblatt der Europäischen Union vom 2. Mai, in dem die Verordnung über die zollamtliche Erfassung erläutert wird. Und weiter: „Dem Wirtschaftszweig der Union entsteht eine erhebliche Schädigung durch vermehrte Niedrigpreiseinfuhren“.

Dumpingspannweite bis 430 Prozent

Der Kommission liegen demnach „hinreichende Beweise“ vor, dass die betroffenen Elektro-Räder aus China gedumpt sind. Man habe dazu die die Normalwerte der Ware mit der betroffenen Ware bei der Ausfuhr in die Union überprüft. Bei einer vorliegenden Dumpingspannweite von 193 bis 430 Prozent sei der Verdacht belegt, dass die Exporteure Dumping praktizieren, so die Behörde. Die Untersuchung belege weiter, dass Gegenüber dem Zeitraum von November 2016 bis Februar 2017 die Menge der Ausfuhren aus China in die Union im Zeitraum von November 2017 bis Februar 2018 um 82 Prozent gestiegen sind.

Einige Importeure bestritten nach Darstellung der Kommission, dass der Anstieg der chinesischen Einfuhren ein Beleg für einen weiteren erheblichen Anstieg der Einfuhren sei. Sie wandten ein, dass sich die jahreszeitlichen Schwankungen bei den Verkäufen von Elektrofahrrädern niederschlagen können. Die Kommission hingegen vertritt die Auffassung, dass bei einem Vorjahresvergleich jahreszeitliche Schwankungen keine Rolle spielen und legt Nachweise für einen Anstieg der Einfuhrmenge um 82 Prozent seit der Einleitung der Verfahren vor. „Der Einwand wurde daher zurückgewiesen“, begründet die Brüsseler Behörde ihr Vorgehen.

Zudem gibt es Belege für eine rückläufige Entwicklung bei den Einfuhrpreisen der aus China importierten E-Bikes. Im Zeitraum von November 2017 bis Februar 2018 lag der durchschnittliche Preis (in Euro) von chinesischen Import-Bikes in die Union nämlich 8 Prozent niedriger als im Zeitraum von November 2016 bis Februar 2017 und 7 Prozent niedriger im Vergleich zum Untersuchungszeitraum.

„Durch massenhafte Einfuhren einer subventionierten Ware in einem relativ kurzen Zeitraum wird eine schwer wieder auszugleichende Schädigung verursacht“, bilanziert die EU-Kommission in der Amtsblatt-Veröffentlichung. Eine etwaige zukünftige Zollschuld ergibt sich aus den zollamtlichen Erfassungen. Diese enden im Februar 2019, neun Monate nach Inkrafttreten der Verordnung. (aho)

 

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union L 113/4

 

Ihre Ansprechpartnerin
für Werbung & Media

Kirstin Sommer, Geschäftsführerin ITM InnoTech Medien GmbH

Kirstin Sommer
Tel.: +49 8203 950 18 45

ksommer@innotech-medien.de