Förderprogramme
In Sachsen gibt es aktuell folgende Förderprogramme zur Elektromobilität:
Derzeit liegen uns keine Informationen über Förderprogramme in Sachsen vor.
In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell folgende Förderprogramme zur Elektromobilität:
Aktuell liegen uns keine Informationen zu Förderprogrammen vor.
In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell folgende Förderprogramme und Initiativen zur Elektromobilität:
progres.nrw - Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen
Kurzinfo
Die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land Nordrhein-Westfalen werden in dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen” (progres.nrw) gebündelt. Teil dieses Programms ist der Programmbereich Emissionsarme Mobilität. Ziel der Landesregierung ist es, durch eine veränderte Mobilität die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern. Der Ausbau der Elektromobilität kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Um den Markthochlauf der Elektromobilität zu beschleunigen, liegt der Schwerpunkt dieser Richtlinie auf der Förderung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Förderungsgegenstand
- Umsetzungsberatung und -konzepte im Bereich Elektromobilität,
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge,
- reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge,
- elektrische Lastenfahrräder sowie
- Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht.
Förderungshöhe
Die Zuwendungssumme kann maximal 500.000 EUR pro Antragsberechtigtem betragen. Die Bagatellgrenze liegt bei 350 EUR.
Voraussetzungen
- Das Vorhaben muss in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.
- Mit dem Vorhaben darf vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden sein.
- Es darf sich weder um einen Eigenbau, einen Prototypen mit weniger als vier Exemplaren, eine Reparatur oder eine Ersatzteilbeschaffung noch um ein gesetzlich vorgeschriebenes oder behördlich angeordnetes Vorhaben handeln.
Bewilligungstelle / Kontakt
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Tel. (02 11) 8 37-10 01
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de
NRW.BANK Elektromobilität
Kurzinfo
Die NRW.BANK vergibt zinsgünstige Darlehen zur Unterstützung der Elektromobilität. Ziel ist es, Nordrhein-Westfalen als bedeutendsten Wirtschaftsstandort für Elektrofahrzeuge in Deutschland aufzubauen.
Laufzeit
Bis auf Widerruf.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Existenzgründer
- mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. EUR
- kommunale Unternehmen
- gemeinnützige Unternehmen
- Angehörige der Freien Berufe
Förderungsgegenstand
Mitfinanziert werden grundsätzlich:
- der Erwerb von Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotor (ausgenommen Leasingfinanzierungen),
- Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität (z.B. Investitionen in Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik) und
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität.
Förderungshöhe
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 10.000 EUR und maximal 5 Mio. EUR.
Voraussetzungen
- Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
- Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen werden.
Bewilligungsstelle / Kontakt
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: http://www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
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Weiterführende Links
Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK.
EFRE NRW – Förderwettbewerb MobilitätLogistik.NRW
+++ AKtuell sind keine Bewerbungen möglich +++
Kurzinfo
Das Land Nordrhein-Westfalen führt im Rahmen des Programms EFRE.NRW Wachstum und Beschäftigung 2014–2020 Wettbewerbe zur Auswahl qualitativ hochwertiger, innovativer Fördervorhaben durch. Die Leitmarktwettbewerbe beziehen sich auf Wirtschaftsbereiche, die von besonderer Bedeutung für das Land sind. Bevorzugt gefördert werden Projekte, die umsetzungsorientierte Strategien und Lösungen für gesellschaftliche Problemstellungen anbieten. Die Projekte sollen von hoher strategischer Relevanz für die jeweilige Problemstellung und möglichst inter- und transdisziplinär ausgerichtet sein.
Laufzeit
Aktuell sind keine Bewerbungen möglich.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen,
- Hochschulen,
- Forschungseinrichtungen sowie
- kulturelle Einrichtungen
Förderungsgegenstand
Gefördert werden unter anderem die Bereiche
- Elektromobilität und alternative Antriebe,
- (Teil-)Automatisiertes bzw. autonomes Fahren
- emissionsarme Mobilität: effiziente Antriebssysteme/-technologien, Innovationen in der Abgasnachbehandlung
Förderungshöhe
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art und Größe des Antragstellers sowie von der Art des Vorhabens und beträgt
- für Unternehmen zwischen 50% und 80% der förderfähigen Kosten,
-
für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und andere im nicht-wirtschaftlichen Bereich tätige Einrichtungen höchstens 90% der förderfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen
-
Das Vorhaben muss thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und darf mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Markt- und Mitbewerberanalysen noch nicht begonnen worden sein.
-
Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend verwertet werden.
-
Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung erkennbar gesichert sein.
Bewilligungsstelle / Kontakt
LeitmarktAgentur.NRW
Geschäftsbereich Energie, Technologie, Nachhaltigkeit (PT ETN)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Karl-Heinz-Beckurts-Straße 13
52428 Jülich
Tel. (0 24 61) 6 90-6 01
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.leitmarktagentur.nrw
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen finden Sie auf https://www.leitmarktagentur.nrw/leitmarktwettbewerbe/mobilitaetlogistik/
In Niedersachsen gibt es aktuell folgende Förderprogramme und Initiativen zur Elektromobilität:
Zuwendungen für die Beschaffung von Ladegeräten für Elektrofahrräder und Elektroautos
Kurzinfo
Niedersachsen fördert seit 2014 das Aufstellen von Ladegeräte für Elektrofahrräder und Elektroautos, die auf P+R- und B+R-Plätzen an ÖPNV-Stationen abgestellt werden.
Laufzeit
Bis auf Widerruf.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Gebietskörperschaften
- private Unternehmen mit mehr als 50% öffentlicher Beteiligung
Gewerbliche Ladestationsbetreiber erhalten keine Landeszuschüsse.
Fördergegenstand
Gefördert werden können Ladegeräte für die Aufladung von Elektrofahrrädern und Elektroautos.
Förderhöhe
- Das Mindestvolumen der Ausgaben für eine Förderung liegt bei 35.000,00 EUR je Antrag inkl. Grunderwerb, Fundamentierung und Aufstellung, Kabeltrassenherstellung sowie Anschluss der Anlage.
- Der Zuschuss beträgt höchstens 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für Elektroautos je Ladesäule: 7.500 EUR
- für Elektrofahrräder je Ladesäule: 6.000 EUR
Voraussetzungen
- Bei Ladestationen für Elektroautos ist bis zu einer einheitlichen Normung der Anschlusstechnik die nationale Übereinkunft der deutschen Fahrzeughersteller verbindlich. Danach ist Anschlusstechnik vom Typ 2 zu verwenden
- Als Ladegeräte sind für die Aufladung von Elektroautos Schnellladegeräte vorzusehen. Bei Ladegeräten für Elektrofahrräder sind Geräte zu verwenden, die mehrere Akkus an einem Tag aufladen können.
Bewiligungsstelle / Kontakt
Landesnahverkehrsgesellschaft
Niedersachsen mbH (LNVG)
Tel.: +49 511 53333-0
Fax: +49 511 53333-299
E-Mail: info(at)lnvg.de
Weiterführende Links
Detaillierte Informationen über das Förderprogramm finden Sie hier (PDF).
Förderung von Lastenrädern und Lastenpedelec (LARALAPED)
Kurzinfo
Das Förderprogramm „LaRaLaPed“ der Region Hannover, Fachbereich Verkehr, verfolgt das Ziel, den Radverkehrsanteil im gewerblichen Verkehr der Region Hannover zu erhöhen.
Laufzeit
01. März 2019 bis 31. Dezember 2019. (Das Fördervolumen beträgt 25.000 EUR)
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- Gewerbebetriebe und Unternehmen unabhängig von der Rechtsform mit Sitz oder Niederlassung in der Region Hannover
- freiberuflich tätige Personen, die in der Region Hannover ansässig sind
- Stiftungen, Genossenschaften, eingetragene Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts aus der Region Hannover mit den in Satz 2 ge-nannten Ausnahmen.
Nicht antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Bundes-/Landesbehörden, Privatpersonen sowie politische Parteien.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Beschaffung von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h, die mindestens eine Lasten-Zuladung von 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) ermöglichen.
Förderhöhe
Die Höhe der Zuwendung beträgt
- für rein muskulär betriebene Lastenräder 25 % der Netto-Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. MwSt.), max. jedoch 500,00 EUR
- für batterieelektrisch unterstützte Lastenpedelecs 25 % der Netto-Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. MwSt.), max. jedoch 1.000,00 EUR
Voraussetzungen
Die Zweckbindungsfrist beträgt 24 Monate, in deren die Fahrzeuge für gewerbliche oder gemeinnützige Zwecke in der Region Hannover genutzt werden müssen.
Bewilligungsstelle / Kontakt
Region Hannover
Fachbereich Verkehr
OE 86.04 – Verkehrsentwicklung und Verkehrsmanagement
Hildesheimer Straße 18
30169 Hannover
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Weiterführende Links
Klimaschutzförderrichtlinie
Kurzinfo
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Maßnahmen zur direkten oder indirekten Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Die Klimaschutzrichtlinie ist in die Bereiche "Kommunen" und "Unternehmen" aufgeteilt.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
Im Bereich Unternehmen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (auch Genossenschaften und Contracting-Unternehmen) sowie
- Vereine, Verbände, Stiftungen, gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bei wirtschaftlicher Betätigung.
Im Bereich Kommunen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen, Kirchen) sowie Vereine, Verbände und Stiftungen.
Fördergegenstand
Gefördert werden u.a. investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe, Brennstoffzellentechnik und Elektromobilität.
Förderhöhe
Für Unternehmen
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien in der Regel bis zu 50%, im Ausnahmefall bis zu 60%, und bei Energieeffizienzmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für Kommunen
Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 50%, im Ausnahmefall bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen
- das Vorhaben muss in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden
- die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR (bei Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen mindestens 5.000 EUR) betragen
- der Antragsteller muss über die notwendigen Rechte und Genehmigungen verfügen und Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigter des Projektstandorts sein
- das Vorhaben muss zweckmäßig und wirtschaftlich geplant und die Gesamtfinanzierung gesichert sein
Bewilligungsstelle / Kontakt
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Tel. (03 85) 63 63-0
Fax (03 85) 63 63-12 12
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.lfi-mv.de
Weiterführende Links
Weitere Infos und Downloads finden Sie auf der Website des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern.
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