- Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionsmehrausgaben des E-Busses zum vergleichbaren Bus mit Verbrennungsmotor.
- Für den Aufbau der Ladeinfrastruktur kann ebenso ein Zuschuss von bis zu 40 % der Investitionsausgaben beantragt werden.
- Die maximale Fördersumme pro Ladepunkt beträgt dabei 400 Euro pro Kilowatt installierter Ladeleistung.
- Der Netzanschluss kann darüber hinaus mit bis zu 100.000 Euro bezuschusst werden.
Förderprogramme
In Hessen gibt es aktuell folgende Förderprogramme zur Elektromobilität:
Förderung der Elektromobilität
Kurzinfo
Im Fokus der Fördermaßnahme „Förderung der Elektromobilität“ stehen Vorhaben, die das Ziel haben, die Praxis-und Alltagstauglichkeit der Elektromobilität nachzuweisen. Sie sollen aufzeigen, wie attraktiv die Nutzung von E-Fahrzeugen ist. Nach Möglichkeit soll dabei Strom aus erneuerbaren Energiequellen zum Einsatz kommen, damit diese Form der Mobilität nahezu klimaneutral ist.
Laufzeit
Seit 2016, bis auf Widerruf. (Informationen zu den Einreichfristen unter Punkt "Weiterführende Links).
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen
- kommunale Gebietskörperschaften
- öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften
Fördergegenstand
Gefördert werden
- Forschungs-und Entwicklungsvorhaben
- Pilot-und Demonstrationsprojekte
- Erarbeitung von wissenschaftlichen Strategie-und Lösungskonzepten
Die Projekte sollen insbesondere Schwerpunkte in mindestens einem der folgenden Bereiche haben:
- Elektromobilität als Teil urbaner Mobilität/ als Teil von Mobilität im ländlichen Raum
- Anwendungen von Elektromobilität im öffentlichen Verkehr/ Vernetzung mit dem ÖPNV
- Wirtschaftsverkehr und City-Logistik
- Technologieerprobung in den Bereichen Infrastruktur, Öffentlicher Verkehr undTransportverkehr•Sicherheit und Lebenszyklusbetrachtung von Fahrzeugbatterien aus Serienfertigung
- Rohstoffeinsatz und -wiederverwertung von Fahrzeugbatterien
- Evaluierung des Alltagsbetriebs von Elektrofahrzeugen
- Anwendungen von Elektromobilität in Nutzfahrzeugen und deren Erprobung unter Alltagsbedingungen
- Geschäfts-, Betreiber-und Betriebsmodelle/ Entwicklung, Erprobung und Einsatz von Abrechnungssystemen
Förderhöhe
Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Projektausgaben von bis zu 50 %. Bei Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden (bei Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist in bestimmten Fällen sogar eine Förderquote bis zu 100 % möglich).
Pro Projekt darf die Zuwendung 500.000 EUR nicht überschreiten.
Voraussetzungen
- Die maximale Laufzeit ist auf drei Jahre begrenzt
- Gefördert werden nur Projekte mit einem Gesamtausgabenvolumen von mindestens10.000 EUR
Bewilligungsstelle / Kontakt
HA Hessen Agentur GmbH
Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekte
Konradinerallee 9
65189 Wiesbaden
Ansprechpartner:
Susanne Schlag
Tel.: +49 (0)611 / 95017 - 8964
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Weiterführende Links
Merkblätter und Downloads zur Förderung der Elektromobilität finden Sie auf www.innovationsförderung-hessen.de/elektromobilität
Angaben zu den Einreichfristen finden Sie auf www.innovationsfoerderung-hessen.de/einreichfristen
Förderung Elektrobusse
Kurzinfo
Um die Umstellung auf einen umweltfreundlichen Öffentlichen Personennahverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen, fördert das Land Hessen die Anschaffung von Elektrobussen und den Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur.
Laufzeit
Seit 2017, bis auf Widerruf.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- die hessischen Landkreise
- die hessischen kreisfreien Städte
- Kommunen
- öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Aufgaben des ÖPNV erfüllen
Fördergegenstand
Gefördert wird
- die Anschaffung von Elektrobussen und den Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur (Förderfähig sind Niederflur-Midibusse mit einer Mindestlänge von 8m, Solobusse und Gelenkbusse.)
Förderhöhe
Voraussetzungen
k.A.
Bewilligungsstelle / Kontakt
HA Hessen Agentur GmbH
Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekte
Konradinerallee 9
65189 Wiesbaden
Ansprechpartner:
Susanne Schlag
Tel.: +49 (0)611 / 95017 - 8964
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Weiterführende Links
Merkblätter und Downloads zur Förderung von Elektrobussen in Hessen finden Sie auf https://www.innovationsfoerderung-hessen.de/elektrobusse
In Hamburg gibt es aktuell folgende Förderprogramme zur Elektromobilität:
Electrify Buildings for EVs - ELBE
Kurzinfo
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert mit der Richtlinie "Ladeeinrichtungen an und in Wohn- oder Gewerbeimmobilien (Electrify Buildings for EVs – ELBE)" die Installation von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge an und in Gebäuden, die als Wohn- oder Gewerbeimmobilie genutzt werden, sowie auf gewerblich genutzten Flächen. ELBE strebt die Schaffung von zunächst bis zu 7.400 Ladepunkten außerhalb des öffentlichen Raumes an.
Laufzeit
Ab 01. März 2019 bis auf Widerruf.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind juristische Personen als
- Grundeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft an Standorten in Hamburg,
- Hamburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie
- Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung in Hamburg.
Fördergegenstand
Gefördert werden
- die Hardwarebeschaffung der Ladeeinrichtung
- vorbereitende technische und bauliche Maßnahmen zur Verlegung des Stromanschlusses und die Anbindung an IT-Backend (Make-ready-Kosten)
- die Installation, Erstinbetriebnahme und Beschilderung
- der Betrieb während des Forschungsvorhabens
Förderhöhe
Die Höhe der Förderung beträgt 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen erhalten einen Zuschlag von 20%, mittlere Unternehmen von 10% und Verbundprojekte unter bestimmten Bedingungen ein Zuschlag von 15% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Zusammenarbeit mit einem am Projekt ELBE beteiligten Ladeinfrastrukturbetreiber (CPO) oder einem Dritten, der Ladeeinrichtungen bereitstellt, die die projektbezogenen technischen Anforderungen erfüllen.
Bewilligungsstelle / Kontakt
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. (0 40) 2 48 46-1 13
Fax (0 40) 2 48 46-4 32
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.ifbhh.de
Weiterführende Links
Informations-PDF zur Förderrichtlinien ELBE
Weitere Downloads und Ansprechpartner finden Sie auf https://www.ifbhh.de/elbe/
In Bremen gibt es aktuell folgende Förderprogramme zur Elektromobilität:
Derzeit liegen uns keine Informationen über Förderprogramme in Bremen vor.
In Brandenburg gibt es aktuell folgende Förderprogramme zur Elektromobilität:
RENplus 2014 - 2020
Kurzinfo
Mit dem Förderprogramm RENplus 2014 - 2020 unterstützt das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) bei der Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg.Bis Ende 2020 stehen im zentralen Energie-Förderprogramm RENplus 65 Millionen Euro zur Verfügung.
Laufzeit
Ab 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020.
Als De-mimis-Beihilfe ist eine Antragsstellung jederzeit möglich, als genehmigte Beihilfe nur innerhalb des zetilich begrenzten Förderaufrufs. (1. Förderaufruf: 03.09.2018 bis 29.10.2018)
Antragsberechtigte
- juristische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeit (mit Ausnahme des Bundes und Bundeseinrichtungen sowie der unmittelbaren Landesverwaltung),
- juristische Personen des privaten Rechts im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, u.a. Vereine, Verbände und Stiftungen,
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
- Juritische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeit, wie z.B. Kommunen, Landkreise und Kirchen
Fördergegenstand
Gefördert wird innerhalb dieser Richtlinie u.a die Errichtung und Netzanschluss von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge.
Förderhöhe
- Normalladepunkt bis 22 kW: 3.000 EUR
- Schnellladepunkt kleiner 100 kW: 12.000 EUR
- Schnellladepunkt größer 100 kW: 30.000 EUR
- Netzanschluss (Niederspannung): 5.000 EUR
- Netzanschluss (Mittelspannung): 50.000 EUR
Voraussetzungen
- Die Ladeinfrastruktur muss über einen aktuellen offenen Standard wie z. B. Open Point Protocol (OCPP) an ein IT-Backend (online-Anbindung der Ladeinfrastruktur) angebun-den sein und die Remotefähigkeit der Ladeinfrastruktur gewährleisten.
- Die Ladeinfrastruktur muss den Vorgaben des Mess-und Eichrechts entsprechen.
Bewilligungsstelle / Kontakt
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Tel.: 0331 660-0
Fax: 0331 660-1234
Weiterführende Links
Informationsdokument zum Förderaufruf für Ladeinfrastrukturprojekte im Land Brandenburg (PDF)
Checklisten, Formulare und Downloads zur Richtlinie finden Sie auf https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/renplus-2014-2020/index.html
In Berlin gibt es aktuell folgende Förderprogramme und Initiativen zur Elektromobilität:
Wirtschaftsnahe Elektromobilität
Kurzinfo
Das Land Berlin fördert den Kauf und das Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen sowie die Errichtung von Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld. Im Fokus der Fahrzeug-Förderung stehen Elektro-Kleintransporter, Elektroautos, E-Roller und E-Bikes.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2019.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind(jeweils mit Sitz und Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin):
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
- Selbständige, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen
Fördergegenstand
Gefördert werden
- Beratungen in den Modulen „Potenzialberatung” (zum Thema Fahrzeuge und benötigte Ladeinfrastruktur) und „Realisierungsberatung” (zum Thema Fuhrparkintegration, Mobilitätsbedarfe, Netzanschluss, Sektorenkopplung, Versorgungssicherheit),
- Kauf oder Leasing von Batterie-Elektro-Fahrzeugen, Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen sowie
- die Errichtung (Kauf oder Leasing) einer geeigneten Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen als auch nicht öffentlich zugänglichen privaten betrieblichen Flächen einschließlich des Netzanschlusses.
Förderhöhe
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Beratungen
- bei einer eintägigen Potenzialberatung 100% bei einem Netto-Tagessatz von maximal 800 EUR und
- bei einer zwei- bis dreitägigen Realisierungsberatung 80% der Netto-Beratungskosten bei einem Netto-Tagessatz von maximal 1.000 EUR.
Die Höhe des Zuschusses für die Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen beträgt für
- PKW und Nutzfahrzeuge bis 2,25 t bis zu 4.000 EUR,
- Nutzfahrzeuge bis 4,25 t bis zu 8.000 EUR und
- motorisierte Zweiräder 500 EUR.
Bei Anschaffung eines vierrädrigen elektrisch betriebenen Fahrzeugs und gleichzeitiger Verschrottung eines auf den Antragsteller zugelassenen Fahrzeugs mit Diesel- oder Benzinmotor der Euro-Norm 4 oder niedriger wird ein Bonus von 1.000 EUR für einen PKW bzw. 1.500 EUR für ein leichtes Nutzfahrzeug gewährt.
Die Höhe des Zuschusses für den Aufbau der Ladeinfrastruktur beträgt
- 50% der Gesamtkosten inklusive Netzanschluss bis 22 kW bis höchstens 2.500 EUR pro Ladepunkt für Normalladeinfrastruktur (AC) und
- bis höchstens 30.000 EUR pro Ladepunkt für Schnellladeinfrastruktur (DC).
- Für den Anschluss an das Stromnetz wird ein Zuschuss von 50% der Gesamtkosten gewährt, bei Niederspannung bis maximal 5.500 EUR und bei Mittelspannung bis maximal 55.000 EUR pro Standort.
Voraussetzungen
- Das geförderte Fahrzeug muss überwiegend, d.h. zu mehr als 50% der jährlichen Fahrleistung, beim Unternehmen bzw. der Betriebsstätte in Berlin eingesetzt werden.
- Die Ladeinfrastruktur muss im Stadtgebiet Berlins errichtet und betrieben werden.
- Der Strom für den Betrieb der Ladeinfrastruktur muss ab Inbetriebnahme zu 100% aus regenerativen Energien bezogen werden.
- Für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur muss eine Zweckbindungsfrist von zwölf Monaten eingehalten werden.
Bewilligungsstelle / Kontakt
IBB Business Team GmbH
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel. (0 30) 21 25-23 54
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.ibb-business-team.de
Weiterführende Links
Downloads und Antragsmöglichkeiten finden Sie auf https://www.welmo.de/
Förderung für (Elektro-)Lastenräder
+++ Die Förderungsmittel 2018 bereits ausgeschöpft, neuer Förderungsanlauf startet 2019. Dieser wird rechtzeitig bekannt gegeben. +++
Kurzinfo
Der Berliner Senat stellt einen Fördertopf für den Umstieg auf umweltfreundliche Cargobikes zur Verfügung - ob mit oder ohne Elektromotor. Das Fördervolumen beträgt für 2019 rund 500.000 Euro.
Laufzeit
Nach dem Start des Förderprogrammes in 2018 ist eine Weiterführung in 2019 geplant.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen mit erstem Wohnsitz, Hauptsitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Berlin.
Fördergegenstand
Lastenräder mit und ohne Elektromotorunterstützung.
Förderhöhe
Zuschuss 33 Prozent
maximal 1.000 EUR für E-Lastenrad
maximal 500 Euro für Lastenrad ohne E-Motor
Voraussetzungen
k.A.
Bewilligungsstelle / Kontakt
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin
Tel.: 030 9025-0
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Weiterführende Links
Weitere Infos, auch wann das Förderprogramm für 2019 startet, finden Sie auf https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/lastenraeder/.
Ihre Ansprechpartnerin
für Werbung & Media
Kirstin Sommer
Tel.: +49 8203 950 18 45