Umweltbonus für Elektroautos
Kurzinfo
Seit dem 2. Juli 2016 wird der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektroautos bezuschusst. Der Bonus gilt rückwirkend für alles Autos, die seit dem 18. Mai 2016 erworben wurden.
Laufzeit
Die Förderung ist so lange erhältlich, bis die vorgesehenen Mittel in Höhe von 600 Mio. Euro aufgebraucht sind, längstens jedoch bis Ende 2019. Allerdings wird aktuell eine Verlängerung der Umweltprämie diskutiert.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine.
Förderungsgegenstand
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, im Einzelnen ein
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reines Batterieelektrofahrzeug,
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von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug (Plug-In Hybrid) oder
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Brennstoffzellenfahrzeug
der Klassen M1 und N1 beziehungsweise N2 soweit diese mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B im Inland geführt werden dürfen.
Förderungshöhe
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2.000 Euro für ein batterieelektrisches Auto beziehungsweise ein Brennstoffzellenfahrzeug
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1.500 Euro für ein Plug-In-Hybrid-Fahrzeug
Voraussetzungen
Da sich Staat und Industrie jeweils zur Hälfte an dem Bonus beteiligen, sind nur Autos bestimmter Hersteller förderwürdig. Außerdem muss der Netto-Basislistenpreis (ohne Zusatzausstattung) des Autos unter 60.000 Euro liegen (brutto 71.400 Euro). Um auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge aufgenommen zu werden, dürfen nach der Förderrichtlinie von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge nicht mehr als 50 g CO2-Ausstoß pro Kilometer verursachen.
Bewilligungsbehörde / Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 422 – Steinkohleförderung/Anpassungsgeld - Umweltbonus, Elektromobilität, Einfuhr
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1009
Weiterführende Links
Merkblätter und Formulare zum Umweltbonus finden Sie auf bafa.de
(E-)Lastenräder
Kurzinfo
Im Rahmen der sogennanten Kleinserien-Richtlinie sind Investitionen in E-Schwerlastenfahrräder und Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr förderfähig.
Laufzeit
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:
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private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften)
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freiberuflich Tätige
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Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
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öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (ausgenommen: Volkshochschulen)
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Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser sowie deren Träger
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Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
NICHT antragsberechtigt sind:
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Privatpersonen
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Vereine (e.V.) und Verbände
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Unternehmen, die bereits eine Förderung für 100 elektrisch betriebene Lastenfahrräder und/oder Anhänger (Schwerlastfahrräder) nach Maßgabe der Kleinserien-Richtlinie erhalten haben
Förderungsgegenstand
Gefördert werden Ausgaben für die Anschaffung von E-Schwerlastenfahrräder und Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr.
Förderfähig sind Investitionen für die Anschaffung von
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elektrisch angetriebene Schwerlastenfahrräder,
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Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung oder
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Gespann aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, bei dem mindestens ein Bestandteil (Fahrrad oder Anhänger) über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen muss.
Förderungshöhe
30 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, -anhänger oder Gespann
Voraussetzungen
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Elektrisch angetriebene Schwerlastenfahrräder sowie Schwerlastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung müssen dabei über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ und eine Nutzlast von mindestens 150 kg <verfügen.
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Bei Gespannen mit einem nicht-motorisierten Lastenfahrrad oder Lastenanhänger muss das Gesamttransportvolumen des Gespanns mindestens 1 m³ erreichen.
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Die Nenndauerleistung der elektronischen Antriebsunterstützung darf höchstens 0,25 kW aufweisen, muss fortschreitend verringert und beim Erreichen von 25 km/h (oder früher) sowie beim Einsetzen des Tretens in die Pedale unterbrochen werden.
Bewilligungsbehörde / Kontakt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 424 – Kerntechnische Entsorgung, KWK, Mini-KWK
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1016
Fax: 06196 908-1800
Weiterführende Links
Merkblätter und Formulare zur Förderungen von Elektro-Lastenrädern finden Sie auf bafa.de
Förderrichtlinie Elektromobilität
Kurzinfo
Im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft" unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Förderrichtlinie Elektromobilität u.a die Beschaffung von Elektrofahrzeugen mit dem Ziel der Erhöhung der Fahrzeugzahlen, insbesondere in kommunalen Flotten und der hierfür benötigten Ladeinfrastruktur sowie der Verknüpfung der Fahrzeuge mit dem Stromnetz in Kombination mit dem Ausbau erneuerbarer Energien für den Verkehrssektor auf der kommunalen Ebene.
Laufzeit
Die Antragsfrist für den 2. Sonderaufruf endet am 13. Mai 2019.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
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Städte, Gemeinden, Landkreise
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Zweckverbände
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Landesbehörden
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kommunale und Landesunternehmen
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Hochschulen
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sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen oder gemeinnützigen Zwecken dienen
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Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind antragsberechtigt, sofern die Kommune bestätigt, dass die Maßnahme Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.
Förderungsgegenstand
Förderungsfähig sind Elektrofahrzeuge
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der europäischen Fahrzeugklassen M1-M3 (Pkw/Busse)
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der Klassen N1-N3 (Nfz)
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sowie L2e, L5e, L6e, L7e (Leichtfahrzeuge)
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Plug-In-Hybride mit einer rein elektrischen Reichweite von 50 km und einem CO2-Ausstoß von unter 50 g pro Kilometer.
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Ladeinfrastruktur ist ausschließlich im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung zuwendungsfähig.
Förderungshöhe
Förderfähig sind die Investitionsmehrausgaben des Elektrofahrzeugs gegenüber einem vergleichbaren konventionellen Fahrzeug (Diesel/Benzin). Die Förderung dieser Investitionsmehrausgaben erfolgt entweder über eine Pauschale oder über einzeln nachzuweisende Investitionsmehrausgaben. Zulässig ist eine maximale Beihilfeintensität von bis zu 40 Prozent.
Voraussetzungen
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Für die EG-Fahrzeugklassen L2e, L5e, L6e, L7e (Leichtfahrzeuge) sowie N1 und M1 (PKW/Nfz) müssen mindestens zwei Fahrzeuge pro Antrag beschafft werden.
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Die beschafften Fahrzeuge müssen mindestens 2 Jahre im Eigentum der Antragstellenden verbleiben.
Bewilligungsbehörde / Kontakt
Projektträger Jülich / Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Tel.: 02461 61-9430
Fax: 02461 61-5837
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weiterführende Links
Links zur Antragsstellung und Downloads finden Sie auf www.ptj.de
KfW-Umweltprogramm
Kurzinfo
Mit dem KfW-Umweltprogramm (Nr. 240/241) werden umweltfreundliche Investitionen gefördert, wie beispielsweise die Anschaffung von Elektrofahrzeugen sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff.
Laufzeit
Bis auf Widerruf.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
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in- und ausländische Unternehmen
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Freiberufler
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Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen
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Public Private Partnerships.
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Auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland können vom Umweltprogramm profitieren.
Förderungsgegenstand
Förderfähig ist die Anschaffung von
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gewerblich genutzten Fahrzeugen (PKW, Zweirad, Nutzfahrzeuge inkl. Busse) mit Elektroantrieb
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Hybridfahrzeugen mit bivalentem Antrieb (Elektro/Benzin bzw. Elektro/Diesel)
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Brennstoffzellenfahrzeugen, sofern deren CO2-Emissionen 50 g pro Kilometer nicht übersteigen oder deren elektrische Reichweite mindestens 40 km beträgt
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umweltfreundlichen Schiffen sowie umweltfreundliche Nachrüstung von Schiffen
-
sonstigen umweltfreundlichen Landtransportmitteln sowie deren Nachrüstung (bspw. Schienenverkehr)
Förderfähig ist die Errichtung von
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Ladestationen für Elektrofahrzeuge
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Betankungsanlagen für Wasserstoff
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Betankungsanlagen CNG oder LNG für Schiffe
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Anlagen zur Versorgung von Schiffen während der Liegezeit mit extern erzeugter Energie (z.B. Landstromanlage für Schiffe, LNG-Barge).
Förderungshöhe
Die KfW stellt einen Kreditbetrag bis zu 10 Millionen Euro pro Vorhaben zur Verfügung und trägt damit bis zu 100 % der Investitionskosten. Eine Finanzierung ist ab einem Zinssatz von 1 % möglich.
Voraussetzungen
k.A.
Bewilligungsbehörde / Kontakt
Den Kredit bewilligt nicht die KfW direkt, sondern der jeweilige Finanzierungspartner (Bank) des Antragsstellers.
Weiterführende Links
Merkblätter und Formulare zum KfW-Umweltprogramm finden Sie auf www.kfw.de
Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität
Kurzinfo
Ziel ist es, die Gesamtsystemkosten der Elektromobilität zu verringern, Hürden bei der Industrialisierung der neuen Technologie zu senken, Kaufhemmnisse abzubauen und die Elektromobilität wirtschaftlich in die Energiewende zu integrieren.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
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Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
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Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland
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Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden Projekte zu folgenden Schwerpunkten:
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Feldversuche in ausgewählten Fahrzeugsegmenten und Anwendungsbereichen,
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Pilotversuche zu verkehrlichen sowie zu den Umwelt- und Klimawirkungen eines erhöhten Anteils automatisierter und autonomer Elektrofahrzeuge,
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Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verfahren zur Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur,
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Unterstützung für die Markteinführung mit ökologischen Standards,
-
Ressourcenverfügbarkeit und Recycling,
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Stärkung der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion.
Förderungshöhe
-
für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten
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für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen für die Durchführung der Forschungsaufgaben "personell und materiell gerüstet" sein sowie die "notwendige fachliche Qualifikation zur Durchführung des Vorhabens" besitzen.
Bewilligungsbehörde / Kontakt
Für die Betreuung der Fördermaßnahme haben das BMWi und das BMU jeweils einen Projektträger beauftragt.
Zuständig für die Forschungsschwerpunkte Feldversuche, Pilotversuche, Markteinführung mit ökologischen Standards sowie Ressourcenverfügbarkeit und Recycling ist die
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger Elektromobilität
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. (0 30) 31 00 78-1 38
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.vdivde-it.de.
Zuständig für die Forschungsschwerpunkte Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen und Verfahren zur Verbesserung von Ladeinfrastruktur sowie Stärkung der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion ist der
DLR Projektträger
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Linder Höhe
51147 Köln
Tel. (0 22 03) 6 01-45 42
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.pt-dlr.de
Weiterführende Links
IKT für Elektromobilität
Kurzinfo
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die IKT-basierte Elektromobilitätslösungen im Anwendungsbereich Mobilität, Verkehr, Logistik und Energienetze erarbeiten.
Laufzeit
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst Projektskizzen jeweils zum 31. März und 31. Oktober eines Jahres, letztmalig zum 31. Oktober 2021, einzureichen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
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Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
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Forschungseinrichtungen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
Förderungsgegenstand
Gefördert werden Verbundprojekte zu folgenden Themen:
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gewerbliche Logistik- und Lieferkonzepte, die den öffentlichen Raum trotz steigender Nachfrage im Wirtschaftsverkehr nachhaltig entlasten,
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App- oder Plattform-basierte Konzepte zur Digitalisierung der Mobilität im öffentlichen und individuellen Bereich,
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verkehrsträgerübergreifende Sharing-Systeme, die den Umstieg vom Individualverkehr hin zum Öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) vereinfachen,
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wirtschaftliche Betriebskonzepte, die helfen, den Kostennachteil bei der Beschaffung elektromobiler Fahrzeuge auszugleichen,
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Flotten, die in Energienetze eingebunden werden, um neue netzdienliche Dienstleistungen anzubieten,
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attraktive und bezahlbare Mobilitätsversorgung der Bevölkerung in ländlichen Räumen, die insbesondere die Bedürfnisse nur eingeschränkt mobiler Bevölkerungsschichten berücksichtigt,
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neue Mobilitätslösungen, die hoch-automatisierte und autonome Fahrzeuge und die damit verbundenen Technologien wie z.B. Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen nutzen, um die Herausforderungen des zukünftigen Verkehrs im städtischen und ländlichen Bereich zu lösen.
Förderungshöhe
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt
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für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten,
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für Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen
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Das Vorhaben muss im vorwettbewerblichen Bereich liegen und lokal oder regional sichtbar in vorhandene Infrastrukturen eingebettet sein.
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Das Verbundprojekt soll aus mindestens drei bis in der Regel sieben geförderten Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie gegebenenfalls weiteren, nicht geförderten assoziierten Partnern (z.B. Multiplikatoren oder Kommunen) bestehen (Konsortien).
Bewilligungsbehörde / Kontakt
DLR Projektträger
Technische Innovationen in der Wirtschaft
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Linder Höhe
51147 Köln
Tel. (0 22 03) 6 01-30 43
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.digitale-technologien.de
Weiterführende Links
Downloads, Links und Ansprechpartner finden Sie auf www.digitale-technologien.de, einem Angebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Förderung von energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen
Kurzinfo
Ziel des Förderprogramms ist die Reduzierung der negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen auf Umwelt und Klima.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
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Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen
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künftige Halter oder Eigentümer des in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugs
Förderungsgegenstand
Förderfähig sind Lkw und Sattelschlepper mit Erdgasantrieb (CNG), Flüssigantrieb (LNG) und Elektroantriebe (reine EV oder Brennstoffzellenfahrzeuge).
Förderungshöhe
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Antriebsart des Fahrzeugs:
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Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG): 8.000 EUR pro Fahrzeug,
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Flüssigerdgasantrieb (Liquified Natural Gas – LNG): 12.000 EUR pro Fahrzeug
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Elektroantrieb bis einschließlich 12 t zulässiges Gesamtgewicht: 12.000 EUR pro Fahrzeug,
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Elektroantrieb ab 12 t zulässiges Gesamtgewicht: 40.000 EUR pro Fahrzeug.
Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen und Kalenderjahr beträgt 500.000 EUR.
Voraussetzungen
-
Das Nutzfahrzeug muss als serienmäßiges Neufahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Verkauf angeboten werden und zum Zeitpunkt der Anschaffung über das in den Unionsnormen vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinausgehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern.
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Das Fahrzeug muss mindestens vier Jahre ununterbrochen in der Bundesrepublik zugelassen bleiben.
Bewilligungsbehörde / Kontakt
Bundesamt für Güterverkehr
Postfach 19 01 80
50498 Köln
Tel. (02 21) 57 76-26 99
Fax (02 21) 57 76-17 77
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.bag.bund.de
Weiterführende Links
Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV
Kurzinfo
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) kann einen wichtigen Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen leisten, indem durch attraktive Angebote Fahrten im motorisierten Individualverkehr vermieden werden. Gleichzeitig müssen aber auch die Treibhausgasemissionen bei den ÖPNV-Fahrten selbst weiter verringert werden. Ziel ist es des Förderprogramms ist es, die Markteinführung von Elektrobussen in Deutschland zu unterstützen.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2021. Projektskizzen können bis zum 30.04.2019 eingereicht werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
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Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der öffentlichen Hand, die Personen im ÖPNV transportieren (Verkehrsbetriebe).
Förderungsgegenstand
Im Einzelnen werden gefördert:
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diesel-elektrische Hybridbusse mit externer Aufladung (Plug-In-Hybridbusse),
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batterie-elektrische Busse (Batteriebusse), die ohne zusätzliche Energieerzeugung im Fahrzeug rein elektrisch betrieben werden,
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Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit der Anschaffung von Plug-In-Hybridbussen oder Batteriebussen.
Förderungshöhe
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Antriebsart des Fahrzeugs:
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für diesel-elektrische Hybridbusse mit externer Aufladung (Plug-In-Hybridbusse) und Ladeinfrastruktur maximal 40% der förderfähigen Investitionsmehrkosten bzw. -ausgaben
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für Batteriebusse maximal 80% der förderfähigen Investitionsmehrkosten bzw. -ausgaben
Voraussetzungen
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Es müssen mindestens fünf Neufahrzeuge beschafft werden, die im ÖPNV eingesetzt werden.
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Für die Fahrzeuge muss die Nutzung erneuerbarer Energiequellen sichergestellt sein.
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Innerhalb der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme dürfen die Fahrzeuge nicht stillgelegt werden.
Bewilligungsbehörde / Kontakt
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger Elektromobilität
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel. (0 30) 31 00 78-2 35
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.vdivde-it.de
Weiterführende Links
Downloads, Formulare und Links finden Sie auf www.erneuerbar-mobil.de
Klimaschutz durch Radverkehr
Kurzinfo
Im Rahmen des Förderaufrufes „Klimaschutz durch Radverkehr“ können modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren gefördert werden. Ziel ist es, neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen, den Anteil des Radverkehrs an der Verkehrsleistung zu erhöhen und einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten.
Laufzeit
Die Richtlinie gilt bis zur zweiten Einreichungsfrist im Herbst 2020. Der zweite Förderaufruf wird noch bekannt gegeben.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
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alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Förderungsgegenstand
- Gefördert werden investive Maßnahmen mit Modellcharakter zur bedarfsgerechten und radverkehrsfreundlichen Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.
- Die Projekte können unterschiedliche Gebietstypen/-größen adressieren und dabei in verschiedenen Themenbereichen ansetzen, hierzu gehören zum Beispiel die Alltagsmobilität (Berufs- und Einkaufsverkehr), der Wirtschaftsverkehr (Lieferverkehr und Transportdienstleistungen) oder der Freizeitverkehr.
Förderungshöhe
- Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt 200.000 Euro, maximal jedoch 10 Mio. Euro. Bei Verbundvorhaben gilt diese Mindestsumme für das Verbundprojekt insgesamt.
- Der Zuwendungsumfang für jedes Teilvorhaben soll mindestens 50.000 Euro betragen.
- Im Regelfall erfolgt die Förderung durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung in der Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen können eine höhere Förderquote von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhalten.
Voraussetzungen
- Das Projekt bringt innovative Infrastrukturmaßnahmen erstmalig zur Anwendung, bewirkt hierdurch eine Minderung von Treibhausgasen (THG) und trägt somit zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei.
- Die geförderten Maßnahmen sollen nicht zulasten des Fußverkehrs, Öffentlichen Personennahverkehrs, von Aufenthalts- und Erholungsflächen sowie des Baumbestandes gehen.
- Die Antragsteller müssen über eine ausreichende personelle sowie finanzielle Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen.
Bewilligungsbehörde / Kontakt
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Innovation für Klimaschutz und Klimawandelanpassung
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Telefon: 030/20199-3422
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weiterführende Links
Informationen zu den Terminen der Förderaufrufe finden Sie auf https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/radverkehr
Das Informations-PDF zum Förderprogramm "Klimaschutz durch Radverkehr" gibt weitere umfangreiche, detaillierte Informationen.