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Förderprogramme auf Bundesebene für Elektromobilität

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Umweltbonus für Elektroautos

Umweltbonus für Elektroautos

Die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) ist ausgelaufen

Im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde am 13. Dezember 2023 beschlossen, die Förderung durch den Umweltbonus zeitnah zu beenden. Seit dem 18.12.2023 um 00:00 Uhr können daher keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Hintergrund ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, in dessen Folge dem KTF 60 Milliarden Euro entzogen werden. Daher muss der Wirtschaftsplan des KTF für 2024 neu aufgestellt werden und ihm stehen weniger Mittel zur Verfügung.

Für den Umweltbonus gilt: Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim BAFA eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet und – sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen – bewilligt.

Weiterführende Links

Merkblätter und Formulare zum Umweltbonus finden Sie auf bafa.de

(E-)Lastenräder

(E-)Lastenräder

Über die Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) fördert das BAFA die Anschaffung (den Kauf) von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern. Wir empfehlen Ihnen vor Antragstellung die folgenden Ausführungen und insbesondere unser Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie aufmerksam zu lesen und zu beachten.Weiterführende Links

Merkblätter und Formulare zur Förderungen von Elektro-Lastenrädern finden Sie auf bafa.de

KfW-Umweltprogramm

KfW-Umweltprogramm

Kurzinfo

Mit dem KfW-Umweltprogramm (Nr. 240/241) werden umweltfreundliche Investitionen gefördert, wie beispielsweise die Anschaffung von Elektrofahrzeugen sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff.

Laufzeit

Bis auf Widerruf.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • in- und ausländische Unternehmen

  • Freiberufler

  • Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen

  • Public Private Partnerships.

  • Auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland können vom Umweltprogramm profitieren.

Förderungsgegenstand

Förderfähig ist die Anschaffung von

  • gewerblich genutzten Fahrzeugen (PKW, Zweirad, Nutzfahrzeuge inkl. Busse) mit Elektroantrieb

  • Hybridfahrzeugen mit bivalentem Antrieb (Elektro/Benzin bzw. Elektro/Diesel)

  • Brennstoffzellenfahrzeugen, sofern deren CO2-Emissionen 50 g pro Kilometer nicht übersteigen oder deren elektrische Reichweite mindestens 40 km beträgt

  • umweltfreundlichen Schiffen  sowie umweltfreundliche Nachrüstung von Schiffen

  • sonstigen umweltfreundlichen Landtransportmitteln sowie deren Nachrüstung (bspw. Schienenverkehr)

Förderfähig ist die Errichtung von

  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge

  • Betankungsanlagen für Wasserstoff

  • Betankungsanlagen CNG oder LNG für Schiffe

  • Anlagen zur Versorgung von Schiffen während der Liegezeit mit extern erzeugter Energie (z.B. Landstromanlage für Schiffe, LNG-Barge).

Förderungshöhe

Die KfW stellt einen Kreditbetrag bis zu 10 Millionen Euro pro Vorhaben zur Verfügung und trägt damit bis zu 100 % der Investitionskosten. Eine Finanzierung ist ab einem Zinssatz von 1 % möglich.

Voraussetzungen

k.A.

Bewilligungsbehörde / Kontakt

Den Kredit bewilligt nicht die KfW direkt, sondern der jeweilige Finanzierungspartner (Bank) des Antragsstellers.

Weiterführende Links

Merkblätter und Formulare zum KfW-Umweltprogramm finden Sie auf www.kfw.de

Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV

Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV

Kurzinfo

Im Jahr 2024 ist keine Antragstellung in diesem Förderprogramm des BMWK möglich.

Vor dem Hintergrund des Klimaschutzabkommens von Paris hat sich die Bundesregierung im Klimaschutzplan 2050 das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen des Verkehrs bis 2030 um 40 bis 42 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Dazu kann der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) einen wichtigen Beitrag leisten, indem durch attraktive Angebote Fahrten im motorisierten Individualverkehr vermieden werden. Gleichzeitig müssen aber auch die Treibhausgasemissionen bei den ÖPNV-Fahrten selbst weiter verringert werden, um das Ziel eines klimaneutralen Verkehrs langfristig erreichen zu können. Die Elektrifizierung des Fahrzeugantriebs stellt dabei auch bei den Bussen den effizientesten Weg dar. Bei Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen wäre eine nahezu vollständige Reduzierung der Treibhausgasemissionen von Nahverkehrsbussen möglich. Hinzu kommt, dass mit Elektrobussen auch die Luftqualität verbessert und die Lärmbelastung verringert wird.

Um einen größtmöglichen Beitrag zu den Klima- und Umweltschutzzielen zu erreichen, ist es allerdings erforderlich, ganze Busflotten oder zumindest einzelne Buslinien mit emissionsarmen bzw. emissionsfreien Fahrzeugen zu betreiben. Aufgrund der bisher mangelnden Wirtschaftlichkeit von Elektrobussen ist dies ohne eine Unterstützung der Verkehrsunternehmen indes nicht zu erreichen.

Daher hat sich das BMWK das Ziel gesetzt, die Markteinführung von Elektrobussen in Deutschland mit einer entsprechenden Förderung zu unterstützen. Das BMWK gewährt solchen Verkehrsbetrieben einen Investitionszuschuss, die Plug-In-Hybridbusse mit externer Nachlademöglichkeit oder rein elektrische Batteriebusse beschaffen und im Linienbetrieb einsetzen.

Durch die Gestaltung der Fördermaßnahme wird dafür Sorge getragen, dass nur solche Fahrzeuge gefördert werden, die anspruchsvolle Bedingungen hinsichtlich der Effizienz sowie (bei Plug-in-Hybridbussen) der Abgas- und Lärmemissionen erfüllen. Das Förderprogramm trägt damit zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zur Ressourcenschonung bei. Gleichzeitig werden weitere maßgebliche Umwelteffekte im Bereich der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes erreicht.

Idealerweise kann so in den Städten auch ein wichtiger Beitrag zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte und zu Verbesserungen im Hinblick auf die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie geleistet werden. Um mit dem Förderprogramm diesbezüglich einen größtmöglichen Effekt zu erzielen, soll die Förderung vorzugsweise die Umstellung ganzer Flotten oder zumindest vollständiger Buslinien unterstützen und besonders in Gebieten mit einer Überschreitung der Grenzwerte für Luftschadstoffe bzw. mit einer hohen Lärmbelastung zum Tragen kommen.

Weiterführende Links

Downloads, Formulare und Links finden Sie auf www.erneuerbar-mobil.de

 

 

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