Elektroautos machen sich im Verkehr durch ihren leisen Motor kaum bemerkbar. Das könnte zur Gefahr für unaufmerksame Fußgänger, Blinde und Fahrradfahrer werden. Die TU München enwickelt Geräusche für ein akustisches Warnsystem, mit dem ab 2019 alle neuen Elektro- und Hybridfahrzeuge ausgestattet sein müssen.

Designs je nach Zielgruppe und gewünschtem Branding

Hugo Fastl, Professor am Lehrstuhl für Mensch-Maschine-Kommunikation der TU München, erforscht die Grundlagen des Geräuschdesigns für Elektroautos, das ab dem nächsten Jahr in Europa vorgeschrieben ist. Die Geräusche unterliegen noch der Geheimhaltung, er könne aber verraten, dass jedes Unternehmen seine ganz eigenen Vorstellungen habe, welche Klänge das Branding der Autos am besten unterstreichen.

Ein selbst konzipierter und programmierter Sound-„Baukasten“ helfe dabei, zielgruppenrelevante Geräusche zu entwickeln. „Das ist ein Computer, der diverse Schalle wie Zutaten abrufen kann; über Algorithmen, die wir selbst entwickelt haben“, so Fastl. Die Geräuschmaschine sieht aus wie ein Mischpult im Tonstudio. Über Regler wird ein synthetischer Klang kreiert und anschließend nach Hörversuchen mit Probanden bearbeitet und angepasst. Wichtig bei der Entwicklung der Sounds seien bei Autos neben Parametern wie der Tonhöhe – tiefe Frequenzen erfordern zu große Lautsprecher, zu hohe können von älteren Menschen nicht wahrgenommen werden – und Klangfarbe, insbesondere die sogenannte Rauigkeit. Große Rauigkeit entsteht, wenn die Lautstärke etwa 50 bis 70 Mal pro Sekunde schwankt. Das so als besonders sportlich empfunde Geräusch ist für einen Ferrari oder Porsche entscheidend. 

Auch das Innengeräusch des Elektromotors werde designt, auch wenn es dazu keine Vorschriften gibt. Der Original-Sound erinnere nämlich eher an eine Straßenbahn. Entscheidend sei auch hier die Zielgruppe: „Wer einen BMW 7er fährt, mag es eher ruhig“, erklärt Fastl. „Ein Porschefahrer dagegen möchte von seiner Investition auch was hören.“ 

Fastl plädiert allerdings dafür, nicht alle Vorteile der geräuscharmen Elektrofahrzeuge aufzugeben: „Es werden immer mehr Autos mit  automatischer Fußgängererkennung auf den Markt kommen. Wir schlagen vor, dass die Geräusche von E-Fahrzeugen nur dann abgestrahlt werden, wenn ein Fußgänger in der Nähe ist.“

Gesetzliche Vorgaben

Eine gesetzliche Vorschrift für das Minimalgeräusch von Elektrofahrzeugen gibt es in Europa seit April 2014. Ab dem 1. Juli 2019 ist der Einbau eines Acoustic Vehicle Alert Systems (AVAS) für alle neu entwickelten Fahrzeugtypen Pflicht. Vom 1. Juli 2020 an soll das auch für alle neu zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten. Die künstlichen Minimalgeräusche müssen allerdings nur bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h erzeugt werden. Bei höherem Tempo reichen die Reifengeräusche auf der Fahrbahn aus.

Die Internetseite der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen bietet ein Beispiel, wie der Klang beschaffen sein sollte, genauere Vorgaben gibt es aber nicht. Die Geräusche sollen einem Fahrzeug zugeordnet werden können – Musikstücke sind beispielsweise nicht erlaubt –, aber anders klingen als bei einem Diesel oder Benziner. Der genaue Sound bleibt also dem Hersteller überlassen. Einige Modelle von Herstellern wie beispielsweise Nissan, Hyundai, Toyota und Smart sind bereits mit einem akustischen Warnsystem ausgestattet - allerdings vornehmlich in USA und Japan, wo entsprechende Richtlinien schon seit 2010 bestehen. (sih)

Quelle: TU München

 

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