Ein E-Bike ist ein Zweirad mit Elektromotor, das auch ohne Pedaltritt fahren kann. Wie ein Mofa wird es durch einen Hebel oder einen Schaltknopf beschleunigt. Falls der Motor des E-Bikes maximal 500 Watt leistet und das Rad eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten kann, gilt das E-Bike rechtlich als Leichtmofa. Für höhere Geschwindigkeiten muss der Fahrer dann selbst in die Pedale treten. Für solche E-Bikes besteht keine Helmpflicht.
Ein schnelleres E-Bike (Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h) gilt rechtlich als Kleinkraftrad. In diesem Fall braucht der Fahrer einen Helm. E-Bikes, die ohne Pedaltritt schneller als 45 km/h fahren können, gelten rechtlich als Motorrad.
In jedem Fall benötigt ein E-Bike ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis. Der Fahrer muss einen Führerschein jeglicher Art haben, mindestens also eine Mofa-Fahrerlaubnis.
Das E-Bike ist zu unterscheiden vom Pedelec und vom S-Pedelec.