Am 15.02.2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland veröffentlicht.  Der Bundesverband eMobilität e.V. (BEM) kritisiert das eng gesteckte Zeitfenster für die Einreichung der Anträge. Damit benachteilige man mittelständische Unternehmen.

„Private Investoren, Städte und Gemeinden hatten nur grob zwei Wochen Zeit, um die entsprechenden Förderanträge für die erste Vergaberunde einzureichen“, sagt BEM-Präsident Kurt Sigl. „Und das vor dem Hintergrund des so genannten Windhund-Prinzips, bei dem die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt werden. Ein Unding, wenn man mit den Fördermitteln nicht nur die großen Player unterstützen möchte“, so Sigl.

„Es mag sein, dass man beispielsweise bei den Energieversorgern, die sich aktuell im großen Stil um die entsprechenden Fördermittel bewerben, genug Manpower zu bieten hat, um kurzfristig die entsprechenden Förderanträge zu erarbeiten. In mittelständischen Unternehmen ist das in so kurzer Zeit jedoch fast unmöglich. Auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung kurz vor der Karnevalszeit war alles andere als glücklich gewählt.“

300 Millionen Euro für den Aufbau von 15.000 Ladesäulen

Im Förderprogramm Ladeinfrastruktur stehen bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro für den Aufbau von 15.000 Ladesäulen bereit. Fördervoraussetzung ist, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. 

„Angesichts der immer noch sehr großen Lücken innerhalb des bundesweiten Ladenetzes ist das Bundesförder-Programm grundsätzlich zu begrüßen“, so BEM-Präsident Kurt Sigl.

Verbesserungsbedarf sieht der BEM jedoch auch auf technischer Ebene: „Es kann nicht sein, dass das eingesetzte Online-System, über welches die Förderanträge hochgeladen werden können, schon nach wenigen Stunden wegen des großen Ansturms immer wieder zusammenbricht und damit entweder gar nicht oder nur zäh zu erreichen ist. Gerade vor dem Hintergrund des First-Come-First-Served-Prinzips ist so keine objektive Verteilung der Fördergelder möglich. Der Frust innerhalb der Branche ist verständlicherweise entsprechend groß“, betont Sigl.

 

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