Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Elektrofahrrad, bei dem der Motor nur läuft, wenn in die Pedale getreten wird. Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet der Motor automatisch ab. Unter diesen Voraussetzungen ist das Pedelec einem "normalen" Fahrrad gleichgestellt und nicht extra versicherungspflichtig. Beim Pedelec besteht keine Helmpflicht. Pedelecs müssen – wie Fahrräder – auf dem Radweg gefahren werden, sofern dieser benutzungspflichtig ist. Auch Pedelecs mit sogenannter Anfahrthilfe, die bis 6 km/h allein mit Motorkraft fahren können, gelten im Sinne des Gesetzes als Fahrräder.

Bei den sPedelecs schaltet sich der Motor erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h ab. Ein Versicherungskennzeichen muss angebracht werden, und es besteht eine Helm- und Führerscheinpflicht. sPedelecs sind rechtlich gesehen keine Fahrräder mehr, sondernfallen in die Kategorie "Kleinkrafträder".

Ein E-Bike ist ein Elektrofahrrad, das auch ohne Pedaltreten allein durch den Elektromotor-Antrieb fahren kann. Daher gelten E-Bikes als Kleinkrafträder / Leichtmofas und sind nicht über die Privathaftpflichtversicherung geschützt. Für sie muss jedes Jahr ein neues Kennzeichen gekauft werden, das den Haftpflichtschutz beinhaltet. Wer E-Bikes mit einer Leistung von mehr als 25 km/h fährt, muss mindestens eine Mofaprüfbescheinigung (Klasse M) besitzen und es besteht Helmpflicht. Bei E-Bikes bis 45 km/h handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Auch hier gilt die Helmpflicht, der Fahrer muss einen Mofaführerschein besitzen.

Generell gilt: Fahrer von E-Bikes mit bis zu 500 Watt starken Motoren bedürfen immer mindestens einer Mofa-Prüfbescheinigung, müssen also mindestens 15 Jahre alt sein.

Bei Fahrradnutzern und Pedelec-Fahrern greift bei 1,6 Promille die "absolute Fahr­untüchtigkeit". Aber Achtung: Bereits bei 0,3 Promille muss der Fahrer mit einem Bußgeld und einer Medizi­nisch Psycho­logischen Unter­suchung (MPU) rechnen, nämlich dann, wenn ein Unfall passiert ist.

 Bei sPedelecs und E-Bikes stellen 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit dar, bei 1,1 Promille eine Straftat.  den strengeren Grenzwerten für Kraftfahrzeugfahrer - nämlich 1,1 Promille -  unterliegen. Auch der Transport von Kindern in Anhängern ist ausschließlich für Fahrräder und somit auch für Pedelecs erlaubt. An E-Bikes ist dies verboten. In geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu sieben Jahren auf allen Zweirädern mitgenommen werden.

 

Quelle: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (Bundesverband) e. V.

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