Welchen Versicherungsschutz ein Fahrrad mit Elektroantrieb braucht, hängt unter anderem davon ab, ob es sich im Sinne des Gesetzgebers um ein herkömmliches Fahrrad handelt oder um ein Kleinkraftrad. Für Pedelecs genügt eine private Haftpflichtversicherung. Hat der Elektromotor eine Leistung über 250 Watt oder schaltet er nicht bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h ab - dies ist bei E-Bikes und sPedelecs der Fall -  ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung nötig.  Bei einem Pedelec mit Anfahrhilfe sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären, ob dieses in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist.

Gerade bei teuren Elektro-Rädern kann eine Diebstahlversicherung sinnvoll sein. Dabei können Pedelecs über eine Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden beziehungsweise als Zusatz in eine bestehende Hausratversicherung aufgenommen werden.

Prüfen Sie, ob die Leistungserbringung bei Diebstahl an Einschränkungen gekoppelt ist: Muss das Sicherheitsschloss einen Mindestkaufpreis aufweisen? Sind nur festverbaute Teile versichert oder das komplette Rad? Greift der Diebstahlschutz auch, wenn Sie das E-Rad im öffentlichen Raum parken? Manche Versicherer bieten auch Leistungen bei Vandalismus / mutwilligen Beschädigungen an. Auch hier gilt, das Kleingedruckte gründlich zu lesen.

Spezielle E-Bike-Versicherungen leisten nicht nur bei Diebstahl Schadenersatz, sondern auch bei Akku-Defekten, Sturzschäden, Materialfehlern, Konstruktionsfehlern, Elektroschäden und Pannenschaden.

Wer mit seinem Pedelec oder E-Bike Radreisen im Ausland plant, sollte zudem darauf achten, dass das Schutzpaket auch im EU- bzw. Nicht-EU-Ausland gültig ist.

Grundsätzlich gilt, wie bei allen Verträgen: Informieren Sie sich genau, welche Leistungen Ihr Vertragspartner anbietet und ob in bestehenden Verträgen Pedelecs, sPedelecs oder E-Bikes eingeschlossen sind. Gerade bei älteren Verträgen kann es vorkommen, dass diese Fahrzeuggattungen nicht berücksichtigt sind und im Falle eines Schadensfalls das böse Erwachen droht.

 

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