Die Ladesäulenverordnung (korrekt: Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile) ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verabschiedetes Maßnahmenpaket zur Umsetzung der europäischen Vorgaben der Richtlinie 2014/94/EU hinsichtlich der Vorgaben für Steckerstandards für das Laden von Elektromobilen in deutsches Recht.

Die Ladesäulenverordnung regelt technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile. Dadurch sollen sowohl die Sicherheit von Ladepunkten gewährleistet als auch die seit langem branchenübergreifend geforderten technischen Anforderungen zur Gewährleistung der Interoperabilität von Ladepunkten verbindlich festgelegt werden.

Mit der Novelle vom Mai 2017 muss an öffentlichen Ladestationen nun auch punktuelles Laden möglich sein - das bedeutet, dass der Fahrer keinen Vertrag mit dem Stromanbieter abschließen muss, um sein Elektrofahrzeug aufzuladen. Dem Betreiber der Ladestationen eröffnen sich damit gleichzeitig neue Geschäftsmodelle: neben der Barzahlung ist nun auch eine Zahlung via App möglich. Weiterhin können Kunden auch mit EC- oder Kreditkarte bezahlen. Mit dieser Änderung soll die Benutzerfreundlichkeit der Ladestationen und damit auch die Akzeptanz der Elektromobilität steigen.