In Thüringen gibt es aktuell folgende Förderprogramme und Inititativen zur Elektromobilität:

E-Mobil Invest

Kurzinfo

Der Freistaat Thüringen fördert die Bereitstellung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur und die Umstellung der Flotten kommunaler Unternehmen auf Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb.

Laufzeit

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden Investitionen

  • zur Errichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur für elektrisch angetriebene Pkw, Kleintransporter und Nutzfahrzeuge,

  • zum Kauf von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen sowie

  • in die Umrüstung vorhandener Nutzfahrzeuge in Fuhrparken auf rein elektrischen Antrieb.

Förderungshöhe

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Ladestationen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Normalladen (bis 22 kW) jedoch höchstens 6.000 EUR und für Schnellladen (größer als 22 kW) höchstens 15.000 EUR je Ladestation,

  • für die Anschaffung bzw. Umrüstung von Elektrofahrzeugen bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Pkw, Kleintransporter und Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 t jedoch höchstens 8.000 EUR und für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t höchstens 15.000 EUR je Fahrzeug.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden.

Bewilligungsstelle / Kontakt

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Tel. (03 61) 3 79-00
Fax (03 61) 3 79-99 39
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.thueringen.de/th8/tmuen/

Elektromobilität Thüringen

Kurzinfo

Der Freistaat Thüringen fördert Vorhaben zur Einführung der Elektromobilität und der Wasserstoffmobilität in Thüringen.

Laufzeit

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen und sonstige juristische Personen mit Betriebsstätte in Thüringen sowie Thüringer Forschungseinrichtungen.

Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden Investitionen / Ausgaben in / für

  • die die Anschaffung von Ladesystemen für alternativ angetriebene Fahrzeuge einschließlich innovativer Energiespeicher für erneuerbar erzeugte Energien,

  •  elektrische Pufferspeicher für den Betrieb mit erneuerbaren Energien,

  • notwendige spezifische technische Ausrüstungen sowie

  • im Ausnahmefall auch Personal- und Sachausgaben für weitere Maßnahmen.

Förderungshöhe

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für die Ladeinfrastruktur bis zu 75% der Anschaffungsausgaben einschließlich der Installationsausgaben bis zur Inbetriebnahme, maximal jedoch 15.000 EUR je Ladestation, bei DC- bzw. Schnellladungsstationen und bei Wasserstofftankstellen maximal 30.000 EUR je Ladestation.

  • Für elektrische Pufferspeicher wird ein Zuschuss in Höhe von 500 EUR/kWh gewährt, jedoch maximal 75% der Gesamtausgaben einschließlich der Ausgaben für den Netzanschluss.

  • Für weitere spezifische technische Ausrüstungen und für sonstige erforderliche Maßnahmen erhalten Unternehmen bis zu 75%, Forschungseinrichtungen bis zu 100% Zuschuss.

  • Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 EUR.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss im Zusammenhang mit in Thüringen durchgeführten und vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft anerkannten Elektromobilitätsprojekten stehen.

Bewilligungsstelle / Kontakt

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Tel. (03 61) 3 79-00
Fax (03 61) 3 79-99 39
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.thueringen.de/th8/tmuen/

CO2-arme Mobilität in Thüringen – Modellprojekt Elektrobussysteme

Kurzinfo

Der Freistaat Thüringen fördert Modellprojekte zur Umstellung von Dieselbussen auf Elektrobusse im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Laufzeit

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • die Träger des ÖPNV und die von diesen beauftragten Verkehrsunternehmen

Förderungsgegenstand

  • Investitionen zum Aufbau einer modellhaften Ladeinfrastruktur für elektrische Mobilität im ÖPNV,
  • Investitionen zur Umstellung der ÖPNV-Busflotte im städtischen Nahverkehr auf moderne und innovative ÖPNV-Fahrzeuge, insbesondere die Anschaffung neuer elektrisch angetriebener Linienbusse,
  • Anschaffung und Ersatzbeschaffung von Batterien bzw. Energieanhängern zum Betrieb elektrisch angetriebener Linienbusse,
  • Modellvorhaben für die Bereitstellung CO 2-armen ÖPNVs im ländlichen Raum bzw. für den Bereich Stadt-Umland sowie
  • die Absicherung von Wartung und Reparatur der Elektrobusse.

Förderungshöhe

Die Höhe der Förderung beträgt

  • bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss im Zusammenhang mit in Thüringen durchgeführten und vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft anerkannten Elektromobilitätsprojekten stehen.

Bewilligungsstelle / Kontakt

Thüringer Aufbaubank (TAB)
Gorkistraße 9
99084 Erfurt
Tel. (03 61) 74 47-4 45
Fax (03 61) 74 47-2 71
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.aufbaubank.de