Baden Württemberg Verkehrsminister Winfried Hermann

Zusätzliche 43,5 Millionen Euro sollen in den Fördertopf für Elektromobilität fließen. Die Landesregierung will damit auch das Taxi-, Pflege- und Liefergewerbe von Elektromobilen überzeugen.

Bis zu 4.000 Euro für ein eCargo-Bike

"Mit dem BW-e-Gutschein beschränken wir uns bewusst nicht nur auf das E-Auto. Wir wollen einen Anreiz für eine neue Mobilität, eine E-Mobilität schaffen," begründete Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann die Millionen-Aufstockung.

Das Maßnahmenpaket sieht folgende Förderungsmöglichkeiten vor:

  • Gemeinnützige Institutionen, Kindertagesstätten, Handwerksbetriebe und der Einzelhandel können die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads mit bis zu 4.000 Euro fördern lassen
  • Kommunen mit Abstellplätzen an ÖPNV-Haltepunkten erhalten zudem Zuschüsse für ein öffentliches Verleihsystem für Pedelecs, E-Bikes oder Elektro-Roller.
  • Bus-Unternehmen erhalten bei der Umrüstung oder Anschaffung eines Elektro-Busses eine Förderung von bis zu 100.000 Euro
  • Die gleiche Fördersumme gibt es für Unternehmen, die auf E-LKWs umsteigen

Förderung von Elektro-Flotten

Zusätzlich zur Förderung des Bundes fördert das Land Baden-Württemberg auch den Wechsel auf Elektro-Autos. Besonders Fahrzeugflotten mit vielen täglichen Fahrten in der Stadt sollen durch die finanzielle Unterstützung der sogenannten BW-e-Gutscheine in Zukunft elektrisch angetrieben werden und somit deutlich weniger schädliche Emissionen vor Ort ausstoßen.

Die Fördersumme beträgt 6.000 Euro für rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. Die Zielgruppe für die Förderung durch den BW-e-Gutscheinen sind insbesondere Taxibetriebe, Fahrschulen, Car-Sharing-Unternehmen und Pflege- und Sozialdienste.

Auch Kommunen, Landkreise, Citylogistik, Kurier-Express-Paket--Dienste, Lieferdienste und die Einzelhandelslogistik in Luftreinhalteplangebieten sollen von den BW-e-Gutscheinen des Landes profitieren.

Der BW-e-Gutschein kann ab dem 01.11.2017 beantragt werden. Die Beantragung der Förderung erfolgt digital unter www.elektromobilitaet-bw.de.

 

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg