Beamte dürfen kostenlos E-Bikes aufladen

Bedienstete des Landes Baden-Württemberg können ab sofort steuerfrei und kostenlos ihre Elektro-Zweiräder am Arbeitsplatz aufladen - unabhängig von der Motorunterstützung. Die bisherige Regelung benachteiligte bisher Fahrer von E-Bikes und Pedelecs mit Motorunterstützung bis höchstens 25 km/h.

Regelungslücke zum Elektro-Zweirad geschlossen

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7. November 2016 hatte es die Bundesregierung Arbeitgebern ermöglicht, ihren Beschäftigten Ladestrom für deren E-Kraftfahrzeuge steuerfrei zu überlassen. Darunter fallen neben E-Pkws zwar auch E-Bikes, S-Pedelecs und E-Roller (jeweils mit Motorunterstützung auch über 25 km/h).

Pedelecs und E-Bikes mit Motorunterstützung bis höchstens 25 km/h waren jedoch nicht berücksichtigt worden. Auf Initiative des Verkehrsministeriums hat das Finanzministerium Baden-Württemberg auf Bund-Länder-Ebene nun die Schließung der Regelungslücke erreicht.

"Für die E-BikerInnen zählt das Ergebnis"

 „Das ist eine weitere Maßnahme, um die Mobilität unserer Beschäftigten auf ihrem Weg von und zur Dienststelle nachhaltiger und klimafreundlicher zu machen“, erklärte Uwe Lahl, Ministerialdirektor des Verkehrsministeriums heute (4. Januar 2018) in Stuttgart. Man habe als Landesverwaltung auch eine Vorbildrolle und gehe nun einen weiteren Schritt Richtung Klimaschutz. „Besser wäre es gewesen, wenn der Bundesgesetzgeber die E-Zweiradmobilität von Anfang an angemessen berücksichtigt hätte. Aber für die E-BikerInnen unter unseren Bediensteten zählt das Ergebnis“, bemerkte Lahl.

 

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

 

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