Berliner Senat entwirft erstes Mobilitätsgesetz in Deutschland

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einen Gesetzesentwurf für die zukünftige Mobilität in Berlin vorgelegt. Vor allem ÖPNV-Nutzer und Radfahrer dürften von der Umsetzung profitieren.

"Grundlage für die Mobilität der Zukunft"

„Mit dem ersten Mobilitätsgesetz Deutschlands legen wir die Grundlagen für die Mobilität der Zukunft in einer wachsenden Metropole", so Senatorin Regine Günther. "Je mehr Menschen auf Bus, Bahn oder Fahrrad umsteigen können und wollen, desto schneller kommen auch die voran, die auf das Auto angewiesen bleiben. Deswegen stärkt das Mobilitätsgesetz den Öffentlichen Personennahverkehr und den Radverkehr und wird so für die gewünschte Stärkung des Verkehrssystems insgesamt sorgen.“

Der vorgelegte Gesetzesentwurf des Berliner Senats umfasst drei Teile:

 

1. Der allgemeine Teil mit den Zielen des Gesetzes

Der Gesetzentwurf definiert mittel- bis langfristige Ziele für alle Planungen in der Mobilitätspolitik. Darunter sind beispielsweise Klima- und Umweltschutz, Aufenthaltsqualität, die Verkehrssicherheit oder die Förderung des Umweltverbundes.

2. Der Teil zum öffentlichen Nahverkehr

Der Entwurf sieht im Teil öffentlicher Nahverkehr ein sogenanntes Vorrangnetz für den ÖPNV vor. Dieses Netz umfasst die Strecken, auf denen besonders viele Berlinerinnen und Berliner mit Bus oder Bahn unterwegs sind.  Es muss bei der Planung jeglicher Verkehrsinfrastruktur angemessen berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Vorrangschaltungen an Kreuzungen oder Busspuren.

Im Nahverkehrsplan müssen die Anforderungen und die Maßnahmen für die Barrierefreiheit der Haltestellen und Stationen des ÖPNV definiert werden. Falls bis 2022 nicht überall im ÖPNV die Barrierefreiheit erreicht wird, muss diese über barrierefreie Beförderungsangebote sichergestellt werden, die im Nahverkehrsplan konkretisiert werden.

3. Der Teil zum Radverkehr

Vorgeschrieben wird im Gesetzentwurf ein Radverkehrsnetz auf Haupt- und Nebenstraßen, das lückenlose Verbindungen ermöglicht. Dieses Radverkehrsnetz wird eine neue Qualität haben. Es wird aus sicheren Radwegen an Hauptstraßen bestehen, die breit genug zum Überholen sind. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, sollen geschützte Radstreifen geschaffen werden. Dadurch wird der Radverkehr sicherer, und es werden Menschen zum Fahrradfahren motiviert, die sich bisher nicht trauen, in Berlin Fahrrad zu fahren.

2018 folgen die Teile zu Fußverkehr und Intelligenter Mobilität, zum Beispiel Carsharing, Autonom fahrende Autos und Digitalisierung.

Das Mobilitätsgesetz soll dem Rat der Bürgermeister zügig zur Stellungnahme übergeben werden. Anschließend folgen der Senatsbeschluss und die Überweisung ins Abgeordnetenhaus.

 

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