Diesel-Gate, Manipulationsversuche, Kartell-Vorwürfe - die deutschen Autobauer stecken in einer hausgemachten Krise. Auf konstruktive Stellungnahmen zu den Negativ-Schlagzeilen der letzten Tage, Wochen und Monate wartet die Öffentlichkeit vergebens. Mittendrin: die Verbraucherinnen und Verbraucher, welche die rechtlichen Folgen möglicherweise mittragen müssen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema der Autoskandale zusammengetragen und klärt auf, welche Rechte die Verbraucher jetzt haben.

1. VW-Skandal, Nachrüstungen, Autokartell: Was steckt dahinter?

Millionen von Fahrzeugen aus dem Volkswagen-Konzern halten zwar auf dem Prüfstand die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickoxid ein, stoßen aufgrund illegaler Abschalteinrichtungen auf der Straße aber deutlich mehr davon aus. Das Unternehmen wurde vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) verpflichtet, die Fahrzeuge nachzurüsten und so auch auf der Straße sauberer zu machen. Nach Angaben von Volkswagen soll die Umrüstung aller Fahrzeuge in diesem Jahr abgeschlossen werden.

 Eine mögliche Ursache für den Abgasskandal liegt laut Medienberichten in Absprachen zwischen deutschen Autoherstellern. Dabei sei unter anderem festgelegt worden, wie groß die Tanks für AdBlue, ein Mittel, das Dieselabgase reinigt, sein sollen. Demnach sollen sich die Hersteller bewusst auf zu kleine Tanks geeinigt haben, um Kosten zu sparen und kein Kofferraumvolumen zu verlieren. Damit der AdBlue-Tank nicht nach jeweils etwa 2.000 bis 3.000 Kilometern und außerhalb regulärer Werkstattintervalle nachgefüllt werden muss, wurde die AdBlue-Dosierung auf der Straße heruntergeregelt. Die Folge: hohe Stickoxidemissionen.  

2.Welche Ansprüche haben Kunden mit manipulierten VW-Dieselautos?

Autos mit manipulierter Abgasreinigung sind mangelhaft. Die Verkäufer der Autos sind verpflichtet, diesen Mangel zu beheben. VW hat dafür Umrüstungen der betroffenen Autos entwickelt. Allerdings weigert sich VW bislang, den Autohaltern eine umfassende Garantie zu geben, dass die Umrüstung keine Nachteile zur Folge haben wird. Daher weigern sich viele Autokäufer, die Umrüstung durchführen zu lassen und klagen auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das heißt, sie wollen dem Händler das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich, ob Verbraucher einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags haben. In einer zunehmenden Zahl von Fällen wird ein Anspruch der Verbraucher anerkannt. Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs gibt es hierzu noch nicht.

3. Hat sich die rechtliche Lage von Verbrauchern, die von Dieselmanipulationen betroffen sind, im Zuge des Kartellverdachts verändert? 

Sollten die kartellrechtlichen Ermittlungen bestätigen, dass die Abgasmanipulation zwischen Herstellern abgesprochen war, verbessern sich auch die Chancen für die Käufer manipulierter VW-Dieselautos. Denn die Argumentation, dass die Abgasmanipulation nur einigen Ingenieuren zuzurechnen sei, wäre dann widerlegt. Es wäre klar, dass die Abgasmanipulation dem Konzern als vorsätzliches Handeln zuzurechnen ist. Es liegt nahe, die Abgasmanipulation in diesem Fall als Betrug im strafrechtlichen Sinne einzustufen. Für die Folgen des Betrugs hätte VW Schadensersatz zu leisten. Insofern wären dann Klagen gegen VW – und nicht nur gegen die Autohändler – aussichtsreicher. Die Verjährung für solche deliktsrechtlichen Ansprüche beträgt ab Kenntnis drei Jahre. Das Kartellrecht stellt zudem einen eigenen kartellrechtlichen Schadensersatzanspruch zur Verfügung. Verbraucher können also nach Kartellrecht beanspruchen, so gestellt zu werden, als hätte es die verbotenen Absprachen nicht gegeben. Wenn sie also zum Beispiel infolge der kartellrechtlichen Absprachen ein Auto mit einem zu kleinen AdBlue-Tank gekauft haben, dann könnten sie den dadurch entstehenden Minderwert einklagen. Ebenso könnten sie auch sonstige Schäden durch das Kartell einklagen. Sollte sich der Vorwurf von Absprachen bestätigen, hätten nicht nur VW-Kunden mit manipulierten PKW diese Ansprüche, sondern auch Kunden anderer Hersteller, die an dem Kartell beteiligt waren. Allerdings ist es sehr schwierig nachzuweisen, welcher Schaden einem Verbraucher konkret durch eine kartellrechtliche Absprache entstanden ist.

4. Was können Verbraucher jetzt tun? 

Verbraucher dürften jetzt bessere Chancen haben als bisher, den Kauf eines manipulierten VW-Dieselautos rückgängig zu machen. Allerdings ist bislang der Verdacht eines Kartellrechtsverstoßes noch nicht bestätigt. Wer sich auf den kartellrechtlichen Schadensersatzanspruch berufen möchte, sollte die Ergebnisse des kartellrechtlichen Verfahrens abwarten. Denn wenn die Kartellbehörde rechtskräftig festgestellt hat, dass ein kartellrechtlicher Verstoß vorlag, dann können sich Verbraucher bei einer Schadensersatzklage auf diese Feststellung berufen. Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche verjähren fünf Jahre nach Bekanntwerden des Kartells. Die Verjährung ist während des kartellrechtlichen Verfahrens, also bis zu einem rechtskräftigen Bescheid der Kartellbehörde, ausgesetzt.

5. Was sollte sich ändern, damit Verbraucher ihre Rechte und Ansprüche künftig besser geltend machen können? 

Der vzbv fordert, dass die nächste Bundesregierung endlich eine Musterfeststellungsklage einführt. Dann müsste nicht mehr jeder Verbraucher einzeln seinen Schaden einklagen. Zentrale Rechtsfragen könnten in einem einzigen Verfahren gebündelt werden. Betroffene Verbraucher könnten sich dieser einen Musterklage anschließen. Zweitens sind im Kartellrecht Beweiserleichterungen und gesetzliche Vermutungen zur Schadenshöhe nötig. Denn wenn jeder Verbraucher konkret nachweisen muss, welcher Schaden ihm durch ein Kartell entstanden ist, ist es sehr schwierig, Geld zurückzuerhalten. Der vzbv fordert einen pauschalisierten Schadenersatz im Kartellgesetz.

 

Quelle: vzbv.de

 

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