Bundesrat gibt grünes Licht für E-Scooter

Der Bundesrat hat am 17. Mai der Verordnung der Bundesregierung zugestimmt,  die den Umgang mit "Elektrokleinstfahrzeugen" regelt. Geht es nach Bundesverkehrsminister Scheuer, sind elektrische Tretroller & Co. bereits in wenigen Wochen auf den Straßen unterwegs.

Ein Beschluss mit Einschränkungen

Anders als in der Regierungsverordnung zu den Elektrokleinstfahrzeugen ursprünglich vorgesehen, dürfen die E-Scooter allerdings nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sondern ausschließlich auf Radwegen bewegt werden. Ist kein Fahrradweg vorhanden, müssen die kleinen E-Flitzer auf die Straße. Damit hat der Bundesrat auch das Thema Fußgängersicherheit berücksichtigt, an dem sich in den letzten Wochen immer wieder Debatten entfacht hatten. Kritiker hatten massive Sicherheitsbedenken geäußert, sollten die E-Kleinstfahrzeuge auch auf Bürgersteigen gefahren werden dürfen. Von der Legalisierung eingeschlossen sind nur Modelle, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h aufweisen.

Der Bundesrat hat sich zudem dafür ausgesprochen, dass die Fahrzeuge Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren dürfen, wenn dies auch für Fahrräder erlaubt ist. Dazu müsste die Bundesregierung die Straßenverkehrsordnung entsprechend ändern. Zur Bedingung für seine Zustimmung machte der Bundesrat auch, dass für die Benutzung aller E-Scooter ein Mindestalter von 14 Jahren festgeschrieben wird. Ursprünglich sollten langsamere Modelle bis 12 km/h bereits mit 12 Jahren gefahren werden dürfen. Eine Helmpflicht wird es nicht geben, wohl aber einen obligatorischen Versicherungsnachweis. Dafür soll es eine eigens konzipierte aufklebbare Versicherungsplakette geben.

"Unsere Arbeit trägt endlich Früchte"

Die Entscheidung des Bundesrates wird vielerorts ausdrücklich begrüßt. „Sehr erfreulich“ sei der Beschluss, so FDP-Bundestagsabgeordneter Christian Jung. Nun liege es an der Bundesregierung, die Verordnung nun umzusetzen. „Ich erwarte, dass dies schnellstmöglich geschieht und wir noch diesen Sommer auf E-Scootern fahren können“, so Jung weiter. Auch der TÜV-Verband mahnt bereits eine zügige Umsetzung der Verordnung an. „E-Scooter sind eine wichtige Ergänzung im städtischen Verkehr“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.

Hersteller und Verleihfirmen von E-Tretrollern sind  angesichts der Bundesratsentscheidung erleichtert. „Wir freuen uns sehr, dass unsere politische Arbeit der letzten Jahre Früchte trägt und eine Regelung zum Betrieb von PLEVs nun erfolgt“,  kommentiert Unternehmer Florian Walberg den wichtigen Schritt zur Legalisierung seiner Elektroroller. Auch Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir begrüßte die Entscheidung des Bundesrates, fand jedoch auch deutliche Worte in Richtung der E-Scooter-Verleihunternehmen, die bereits in den Startlöchern stehen. „Ich möchte jedenfalls nicht, dass sich der Gesetzgeber demnächst unter dem Stichwort „Elektroschrott“ mit den E-Scootern befassen muss“, so Al-Wazir.

Bereits Ende Juni könnte es soweit sein

Geht es nach Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), sind Elektrotretroller und Co. bereits „Mitte oder Ende Juni“ auf den Straßen unterwegs.  Davor muss die Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen allerdings noch umsetzen, bevor die Zulassungsverordnung in Kraft treten kann.(aho)

 

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