TÜV-Verband: Elektro-Tretroller mit Augenmaß regulieren

Der TÜV-Verband (VdTÜV) warnt angesichts des aktuellen Entwurfs zu Elektrokleinstfahrzeugen vor einer Überregulierung: Die Vorteile von Tretrollern und Co. würde damit zunichte gemacht.

Gleichstellung mit Kraftfahrzeugen als Nachteil

„Elektro-Tretroller sind Teil des zukünftigen Mobilitätsmixes in unseren Städten und sollten so flexibel und praktikabel wie möglich reguliert werden“, fordert Richard Goebelt, Bereichsleiter Mobilität beim TÜV-Verband. Anlass ist der aktuelle Entwurf des Bundesverkehrsministeriums über die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ (eKFV).

Die Verordnung erfasst Fahrzeuge wie Elektro-Tretroller oder Segways, die über eine Lenk- oder Haltestange verfügen, bis zu 20 km/h schnell sind und nicht mehr als 50 Kilogramm wiegen. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen diese genannte Elektrokleinstfahrzeuge künftig im Verkehr genutzt werden dürfen. Unter anderem ist eine Versicherungspflicht für E-Scooter vorgesehen. Damit würden sie rechtlich Kraftfahrzeugen gleichgestellt. Ein Nachteil: Elektro-Tretrollern dürften dann nicht mehr im Öffentlichen Personennahverkehr transportiert werden.

Nutzersicherheit erhöhen

 „Ein Mitnahmeverbot in Bussen und Bahnen widerspricht dem Mobilitätsgedanken von E-Scootern“, kritisiert Goebelt. „Roller mit Elektromotor sind eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Verkehrsmitteln, um kürzere Distanzen in einem urbanen Umfeld zurückzulegen.“ Daher sollte eine Mitnahme in Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen oder auch Nah- und Fernverkehrszügen grundsätzlich möglich sein, so der Bereichsleiter.

Auch die Tatsache, dass Elektro-Skateboards oder so genannte Hoover-Boards, die keinen Lenker haben und nur über das Gleichgewicht gesteuert werden, von der Verordnung nicht erfasst werden, ist aus Sicht des Verbandes verbesserungswürdig: Hier sei eine Erweiterung sinnvoll, damit die bereits im Handel erhältlichen Fahrzeuge nicht illegal bleiben.

Dringenden Anpassungsbedarf sieht der Verband auch bei der Sicherheit der Elektronik und der Batterie. „Da bei E-Scootern in der Regel besonders leistungsfähige Hochenergiezellen zum Einsatz kommen, besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Stromspeicher überhitzen oder andere Defekte entstehen“, gibt Goebelt zu bedenken. Daher sollte die Verordnung Prüfungen für das Batteriemodul und die elektrische Sicherheit zwingend vorschreiben. Dabei könne sich der Gesetzgeber an den bewährten Regelungen für Elektrofahrräder orientieren.  (aho)

 

Quelle: Verband der TÜV e.V. via Newsletter

 

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