Update beim Umweltbonus wegen WLTP-Umstellung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat eine aktualisierte Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge veröffentlicht. Grund dafür ist das neue Messverfahren nach WLTP, das Anfang September in Kraft tritt.

Die Einschränkung der Förderfähigkeit betrifft nach Angaben des Bundesamtes Plug-In Hybride. Um auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge aufgenommen zu werden, dürfen nach der Förderrichtlinie von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Bisher wurde der CO2-Ausstoß nach dem NEFZ-Prüfzyklus ermittelt. Ab dem 01.September 2018 erfolgt die Messung des CO2-Ausstoßes auf Basis des WLTP-Prüfzyklus. (aho)

Zum Download: Die aktualisierte Liste der förderfähigen Elektroautos (Stand 31.08.2018)

 

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