Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen beschlossen

Die Bundesregierung hat die steuerliche Förderung von elektrisch betriebenen Dienstwagen beschlossen. Kritikern geht das Vorhaben nicht weit genug: sie bemängeln das Vorhaben als "unsozial".

Wenn ein Angestellter seinen Firmenwagen privat nutzt, muss er einen Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Damit mehr Unternehmen Elektroautos in ihre Flotten aufnehmen, hat das Bundeskabinett am 1. August beschlossen, für elektrifizierte Firmenfahrzeuge nur noch einen halben Prozent des Listenpreises versteuern zu lassen. Dafür verzichtet der Staat in den kommenden Jahren auf rund zwei Milliarden Euro Steuereinnahmen.

Unternehmensflotten mit Elektrifizierungspotential 

Die Steuerbegünstigung soll für alle zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 neu zugelassenen reinen Elektroautos (BEV) und Plug-In-Hybride (PHEV) gelten. Dass sich der Gesetzgeber dadurch einen Aufschwung der Elektromobilität verspricht, ist nachvollziehbar: immerhin gingen im vergangenen Jahr rund 65 Prozent der Pkw-Neuzulassungen in Deutschland – also rund 2,2 Millionen neue Fahrzeuge - auf das Konto von Unternehmen.  Von allen neu zugelassenen Autos im Jahr 2017 fuhren laut Kraftfahrt-Bundesamt knapp 39 Prozent mit Dieselantrieb, und nur 3,4 Prozent mit „alternativen Antrieben“.

Auch für Ferdinand Dudenhöffer vom CAR-Institut der Uni Duisburg ist der geplante Steuervorteil ein Schritt in die richtige Richtung: "Firmenfuhrparks sind ein wichtiger Kunde: 20 Prozent der Fahrzeuge in Deutschland fungieren als Firmen-Dienstwagen. Wenn alle durch Elektroautos ersetzt würden, hätten wir im Jahr 600.000 Elektroautos auf einen Schlag", sagte Dudenhöffer gegenüber dem Deutschlandfunk. Das Elektrifizierungspotential ist also durchaus vorhanden.

"Ein Konjukturprogramm für die Autoindustrie"

Dass PHEV-Fahrzeuge, die Batterie, Elektromotor und einen Verbrenner-Antrieb kombinieren, ebenfalls steuerlich begünstigt werden sollen, löst allerdings Kritik an dem Gesetzesvorhaben aus.  Der ökologische Verkehrsclub Deutschland  VCD kritisiert die geplante Förderung von Plug-In-Hybriden als „umweltschädlich und unsozial“. Die geplante Steuererleichterung für die PS-starken Hybride entpuppe sich als Konjunkturprogamm für die Autoindustrie, so der VCD, und stellt folgende Berechnung an:

Durch die Steuererleichterung kann ein Angestellter bei einem Steuersatz von 40 Prozent ein Plug-In-Hybrid als Dienstwagen für 60000 Euro mit 200 oder 300 PS-Verbrenner- und zusätzlichem Elektromotor für nur 120 Euro netto im Monat unbeschränkt privat nutzen. „Den Steuerzahler kostet die Förderung von Luxuslimousinen viel mehr als die von effizienten, batterieelektrischen Autos“, moniert Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD.

Zudem läge die rein elektrische Reichweite dieser Fahrzeuge  deutlich unter 50 Kilometern. Angestellte hätten wenig Anreiz, elektrisch zu fahren, weil viele Firmen Tankkarten ausgeben, mit der sie auf Kosten des Unternehmens Sprit tanken dürfen. „Dienstwagennutzer vermeiden deshalb oft das umständlichere Aufladen der Elektrobatterie zu Hause“, schlussfolgert der Verkehrsclub. Gerechtfertigt für Plug-In-Hybride wäre eine Förderung, die die Mehrbelastung durch den höheren Listenpreis mindestens ausgleiche, so Lottsiepen.

Und was ist mit E-Bikes?

Auch dass sich die steuerliche Besserstellung nur auf Autos bezieht, ist dem Verein ein Dorn im Auge. „Eindeutig umweltfreundliche Fahrzeuge wie Fahrräder und E-Räder profitieren erst gar nicht von der geplanten Steuererleichterung“, so der VCD.  Diesen Standpunkt teilt auch Cem Özdemir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Bundestag: Die geplante Förderung soll seiner Meinung nach auch auf Diensträder und Dienst-E-Bikes ausgedehnt werden. Alles andere wäre nicht nachvollziehbar, so Özdemir.

Die Ein-Prozent-Regel für gilt seit 2012 auch für Fahrräder und E-Räder. Daran wird sich wahrscheinlich – aller Gleichstellungsforderungen zum Trotz -  in absehbarer Zukunft nichts ändern. „Die Nachfrage nach E-Bikes ist bereits sehr hoch und muss nicht von staatlicher Seite aus angeschoben werden“, erklärten die Koalitionspartner in Berlin. (aho)

 

Quelle: VCD / Kraftfahrt-Bundesamt

 

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