BAFA fordert Umweltbonus für Tesla Model S zurück

Schlechte Nachrichten für Käufer des Tesla Model S: Sie müssen dem Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) die gewährte Kaufprämie zurückzahlen. Allerdings nur, wenn der Kauf vor einem bestimmten Stichtag getätigt worden ist.

aktualisiert um 09:14

Nach der Umweltbonus-Förderrichtlinie ist der Erwerb eines Elektroautos förderfähig, wenn das jeweilige Basismodell zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Leasingvertrags zu einem Netto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro am Markt verfügbar war, das heißt zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- oder Liefervertrages tatsächlich bestell- und lieferbar gewesen ist. Im Herbst 2017 hatten sich jedoch Hinweise bestätigt, dass das Basismodell des Model S nicht - wie angeboten - ausgeliefert werden konnte. Tesla dementierte das vehement. Das Bafa strich den Stromer dennoch am 30. November 2017 von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge.

Die Frist ist abgelaufen

Seitdem stand das Bafa nach eigenen Angaben mit dem Autohersteller in Kontakt, um eine „einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden“  von Tesla zu erzielen. Man habe Tesla die Möglichkeit eingeräumt, bis Anfang Juli 2018 einen Lösungsvorschlag zu entwickeln, erklärt die Behörde und fügt an: „Von diesem Angebot hat der Hersteller keinen Gebrauch gemacht. Die Gespräche mit Tesla sind daher leider ergebnislos verlaufen.“ Man sei aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsrechts und des Haushaltsrechts somit gezwungen, die Rückabwicklung durchzuführen.

Tesla will Kosten übernehmen

Davon sind alle Tesla-Kunden betroffen, die vor dem 6. März 2018 das Tesla Model S erworben haben. In rund 800 Fällen wurde der Umweltbonus bereits gewährt, weitere 250 zurückgestellte Antragsstellungen werden nun abgelehnt.Der US-amerikanische Autobauer hat bereits Stellung zu der Rückruf-Aktion des Bafa genommen. "Wir werden sicherstellen, dass diese Entscheidung unsere Kunden nicht beeinträchtigt, und übernehmen die Kosten für den Bonus, bis der Sachverhalt gelöst ist", so ein Tesla-Sprecher gegenüber Electrek. Tesla-Kunden, die das Model S am 6. März 2018 oder später erworben haben, sind davon allerdings nicht betroffen: Sie können die Kaufprämie weiterhin beantragen. (aho)

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle / electrek.co

 

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