BEM: 1 Milliarde Euro Strafzahlung von VW für kostenlosen Ladestrom und Ladeinfrastruktur

Der Bundesverband eMobilität (BEM) hat sich dafür ausgeprochen, die Strafzahlung von VW in Höhe von einer Milliarde Euro in die Förderung von Elektromobilität zu investieren: Der Betrag soll ausschließlich einer „sauberen und nachhaltigen Neuen Mobilität“ zugute kommen.

Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit

Im Zuge der Dieselaffäre war bekannt geworden, dass die Abgaswerte der Dieselmotoren von VW und anderen Autoherstellern nicht den gesetzlich geforderten Regularien entsprochen hatten. Den Unternehmen wird vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht verletzt und Manipulationen ermöglicht zu haben. Der Volkswagen-Vorstand hatte schließlich am vergangenen Mittwoch einer Strafzahlung in Höhe von einer Milliarde Euro zugestimmt.

Das „Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit“ hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig verhängt. Fünf Millionen Euro entfallen auf die Ahndung der Ordnungswidrigkeit, 995 Millionen Euro auf das „Abschöpfen der durch die Diesel-Manipulationen erzielten wirtschaftlichen Vorteile“, so die Staatsanwaltschaft. Das Geld fließt in die Landeskasse von Niedersachsen.

Kostenloses Stromladen und mehr Ladesäulen

„Wir weisen sachfremde Ausgaben zurück und appellieren an die Verantwortung des Landes gegenüber den Geschädigten“, so BEM-Vize-Präsident Christian Heep. Der Verband schlägt vor, mithilfe des Bußgeldes das kostenlose Aufladen an öffentlichen Ladesäulen für die nächsten drei Jahre zu ermöglichen.  Zusätzlich soll das Geld in den flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur investiert werden. Beide Maßnahmen sollen in Niedersachsen umgesetzt werden.
 
Zudem fordert der BEM eine Kaufprämie für die geschädigten Autofahrer, die ausschließlich für umweltfreundliche Fahrzeuge ohne Schadstoffausstoß eingesetzt werden muss. „Eine Prämie für Verbrenner-Fahrzeuge lehnen wir genauso entschieden ab wie die weitere Subventionierung von Diesel-Kraftstoffen“, so der BEM.

Die niedersächsische Landesregierung hat sich bisher noch nicht abschließend geäußert: „Zur Verwendung der Mittel wird die Landesregierung im zeitlichen Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen einen Vorschlag unterbreiten“, stellte die niedersächsische Staatskanzlei am Mittwoch klar. (aho)

 

Quelle: BEM