E.ON Drive führt neuen Festpreis-Ladetarif ein

Ab sofort setzt der Ladedienstleister E.ON Drive für die Nutzung seines Ladenetzes auf ein Festpreismodell (Session Fee-Modell). Damit reagiert das Unternehmen auf die gesetzlichen Anforderungen der Eichrechtskonformität.

E.ON Drive verweist auf Fair Use Policy

Nutzer, die sich jetzt für das Angebot „E.ON Drive Easy“ des E-Mobility-Providers entscheiden, zahlen mit der E.ON Drive Ladekarte oder App an angeschlossenen Normalladepunkten (AC) pauschal 5,95 Euro je Ladevorgang, unabhängig von der Ladedauer und der geladenen Energiemenge. Die Pauschale für Schnellladevorgänge (DC) liegt bei 8,95 Euro. Bestandskunden können auf das neue Abrechnungsmodell wechseln. Auch Ad-hoc-Ladungen werden nach Pauschaltarif abgerechnet.

Um dauerbelegte Ladepunkte im Netzwerk trotz Ladepauschale zu vermeiden, weist der eMobility-Dienstleister auf eine angemessene Nutzung der Ladeinfrastruktur (die sogenannte Fair Use Policy) hin und beschränkt die Parkdauer an den AC-Ladepunkten. Nachts wird die AC-Parkzeitbegrenzung ausgesetzt. Bei DC-Ladepunkten gilt ganztägig eine Maximalparkdauer von einer Stunde. „Grundsätzlich rufen wir alle unsere Kunden auf, die Ladepunkte freizumachen, sobald das Fahrzeug vollgeladen ist, damit auch andere E-Auto-Fahrer die Chance haben, ihr Fahrzeug aufzuladen“, führt Andreas Pfeiffer von E.ON aus.

"Wir brauchen eine branchenweit einheitliche Lösung"

Mit der Anpassung des Abrechnungssystems auf Ladepauschalen reagiert das Unternehmen auf die Anforderungen des Gesetzgebers: dieser sieht eine Eichung aller gewerblich genutzten Messeinrichtungen vor, wie eben auch der öffentlichen Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge.  „Derzeit gibt es auf dem Markt keine Lösung, die eine komplett geeichte Abrechnung nach Kilowattstunden und Ladezeit auch im Roaming erlaubt", so Pfeiffer weiter.

Mit dem Festpreismodell könne E.ON seinen Kunden zwar eine eichrechtskonforme Lösung anbieten. "Idealerweise kommen wir aber schnell zu einer branchenweit einheitlichen Lösung, die die notwendige Rechtssicherheit für alle Marktbeteiligten garantiert und damit die Elektromobilität in Deutschland fördert." (aho)

 

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