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Nachdem die Monopolkommission in der vergangenen Woche das Fehlen einer echten Marktstruktur im Bereich der öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos per Gutachten bestätigt hat, sieht der Bundesverband eMobilität (BEM) erhöhte Chancen für eine Korrektur der am 17.09.2021 vom Bundesrat zu verabschiedenden Ladesäulenverordnung. Ziel ist es, einfaches Bezahlen mit gängigen Bezahlmethoden zum Mindeststandard zu machen. 

In ihrem 8. Sektorgutachten Energie hatte die Monopolkommission den Wettbewerb bei Ladesäulen analysiert und dabei die Ladepreise unter die Lupe genommen. Die Auswertung von circa 42.000 Ladepunkten ergab, dass oftmals einzelne Betreiber hohe Anteile an den Ladepunkten in einzelnen Regionen kontrollieren. Dadurch seien die Strompreise an öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos oftmals zu hoch. Durch wenige Ausweichalternativen ergebe sich oft „eine nicht unerhebliche Marktmacht“ lokal dominierender Betreiber, die dann vor Ort die Preise diktieren. 

Für den BEM ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag: „Es wird höchste Zeit, dass Gesetzgeber und beauftragte Behörden Ihrer Verantwortung für Umwelt und Mobilitätsgestaltung nachkommen und der Elektromobilität endlich eine Wirtschaftsstruktur geben“, sagte Markus Emmert, BEM-Vorstand, zu Beginn der IAA-Woche. „Die Bemühungen der Fahrzeughersteller verpuffen, wenn die deutsche Politik die Rahmenbedingungen für Elektromobilität nicht klärt.“

Besonders dringlichen Handlungsbedarf sieht der BEM derzeit für die Ladesäulenverordnung. Der Streit über die richtigen Bezahlmethoden hatte die Verordnung in eine erneute Abstimmungsschleife geschickt, die am 17.09.2021 im Bundesrat beschlossen werden und den Anschluss an die europäischen Nachbarländer finden soll. Hierbei fordern die Unternehmen, dass das einfache Bezahlen mit gängigen Payment-Methoden zum Mindeststandard wird und die Definitionen darüber klarer werden, wann ein öffentlicher Ladepunkt auch ein solcher ist. Darüber hinaus bedarf es einer entsprechenden Preistransparenz in der Ladeinfrastruktur.

Im Gesamtkonzept eines zu schaffenden Marktkonzeptes sieht der BEM die Notwendigkeit zur Entkopplung von Infrastruktur und Betrieb, wie das in anderen Netzstrukturen bereits gelebte Realität ist. Über eine Netzentgeltumlage könnten Energienetzbetreiber zum Aufbau der Ladesäulen aufgefordert und Ladesäulenbetreiber zur optimierten Nutzung der Ladesäulen eingesetzt werden.

Rückendeckung für mehr Aktivitäten der Bundesnetzagentur bekommt der BEM durch ein aktuelles Urteil des EuGH ebenfalls aus der vergangenen Woche. Demnach hat sich im Streit zwischen Deutschland und der EU-Kommission herausgestellt, dass die Bundesnetzagentur nicht unabhängig genug arbeitet, sondern ein neues Rollenverständnis mit erweiterter Unabhängigkeit benötigt. Anders ausgedrückt: Die Bundesnetzagentur hat sich hinter der Tatenlosigkeit der Bundesregierung bislang zu oft versteckt. Dies gilt es nun zu beheben.

Das Gutachten der Monopolkommission

https://www.monopolkommission.de/de/pressemitteilungen/366-energie-2021.html

https://www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/8sg_energie_volltext.pdf 

Zum BEM-Empfehlungsschreiben der LadesäulenVerordnung

https://www.bem-ev.de/wp/wp-content/uploads/2021/07/210630_Empfehlung_BEM-LSV-SchnellLG_Bundesregierung-ME.pdf 

Zum BEM-Konzept der LadesäulenRegulierung

https://www.presseportal.de/pm/79936/4651142 

Zum Urteil des EuGH

https://tinyurl.com/dmru9j5v 

Quelle: BEM

 

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