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Das Bundeskabinett hat heute das sog. "Schnellladegesetz" auf den Weg gebracht. Morgen berät der Bundestag über das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). "Es kommen immer mehr E-Autos auf die Straßen, im Januar war mehr als ein Fünftel aller Pkw-Neuzulassungen in Deutschland elektrisch. Wir begrüßen daher, dass die Politik den Ausbau der Ladeinfrastruktur mit dem Schnellladegesetz und dem GEIG vorantreibt.

Jetzt müssen die beiden Vorhaben rasch umgesetzt werden, damit die Ladeinfrastruktur schnell ausgebaut wird und mit dem Hochlauf der Neuzulassungen von E-Pkw Schritt hält", so Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA).

Das GEIG bietet einen Rahmen für den Aus- und Aufbau der halb-öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur. Hildegard Müller betont: !Das GEIG ist ein wichtiger Stellhebel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Wir begrüßen den aktuellen Entwurf, denn er setzt ambitioniertere Ziele gegenüber dem Erstentwurf."

Der aktuelle GEIG-Entwurf sieht eine Verpflichtung zum Einbau von Leitungsinfrastruktur an Stellplätzen bereits bei mehr als 5 Stellplätzen in Wohngebäuden und bei mehr 6 Stellplätzen in Nichtwohngebäuden vor. Hildegard Müller dazu: "Es muss allen Kunden die Möglichkeit gegeben werden, einen Ladepunkt am Wohnort einfach einzurichten. Dafür geeignet wäre eine Verpflichtung zur Vorbereitung von Leitungsinfrastruktur ab dem ersten Stellplatz. Den niedrigeren Schwellenwert von 6 Stellplätzen für Nichtwohngebäude begrüßen wir ausdrücklich, auch die Vorrüstung von jedem 3. Stellplatz. Es sollte angestrebt werden, dass dabei nicht nur Parkplätze innerhalb des Gebäudes bzw. angrenzende Parkplätze berücksichtigt werden, sondern die insgesamt zum Gebäude zugehörigen Parkplätze. Durch die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten in allen Alltagssituationen geben wir den Kunden einen Anreiz, auf die Elektromobilität umzusteigen", fasste Hildegard Müller zusammen.

"Ein flächendeckendes, schnell erreichbares und kundenorientiertes Schnellladenetz ist der Schlüssel, damit Kunden auch weiter auf die Elektromobilität setzen. Mit IONITY hat die Automobilindustrie hier schon wichtige Arbeit geleistet", sagt Hildegard Müller. "Wichtig ist nun, dass die Schnellladeinfrastruktur noch weiter ausgebaut wird. Das Schnellladegesetz ist dafür eine wichtige Grundlage. Für das darin vorgesehene Vergabeverfahren muss nun gelten: Die minimal erforderlichen Ladeleistungen müssen sich am jeweils aktuellen Stand der Technik und an der Kundenerwartung an komfortables Laden orientieren. Dabei muss der freie Wettbewerb um die besten Kundenlösungen beim Aufbau von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur weiter bestehen bleiben."

Quelle: VDA

 

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