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Mit einer Frist von vier Tagen über den Jahreswechsel hat der Bundesverband eMobilität e.V. (BEM) auf das Angebot zur Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums BMVI reagiert und den Entwurf für das geplante Schnell-Lade-Gesetz kommentiert. In Ergänzung zum Elektromobilitäts-Gesetz und der in der Novellierung befindlichen Ladesäulenverordnung soll das neue Gesetz die notwendigen Ausschreibungsbedingungen festlegen, die es braucht, um öffentliche Ladesäulen und Ladepunkte in Deutschland flächendeckend, zuverlässig, belastbar und leistbar zu betreuen und nach Möglichkeit wirtschaftlich zu entwickeln. 

Nach Einschätzung des Branchenverbandes steht der vorgelegte Entwurf nicht im Einklang mit den bestehenden Fach-Gesetzen und ihren Definitionen, es fehlt an der Kenntnis elektro-technischer Grundlagen, an Kenntnis regulatorischer Grundlagen für marktgerechte Strukturen und am Gesamtverständnis für Elektromobilität, elektrische Antriebe und der dazugehörigen Infrastruktur. Obwohl das Papier schon heute ein Marktversagen im Bereich der Ladesäulen erkennt – ein Punkt dem sich BEM ausdrücklich anschließt – unterbleibt ein konkreter und zielführender Lösungsvorschlag. Als beauftragter Akteur wird die bundeseigene NOW GmbH im Gesetzesentwurf bereits namentlich genannt. Eine Berichtspflicht zum neu zu entwickelnden Markt wird nach 5 Jahren (!), also nach der über-nächsten Bundestagswahl, anberaumt. 

„Wir sind in Sorge um die Elektromobilität und ihrer bestmöglichen Ausgestaltung“, kommentierte BEM-Vorstand Markus Emmert den aktuellen Gesetzentwurf. „Aus der Bundesverkehrswegeplanung müsste dem Ressort die wettbewerbsneutrale Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen im Einklang mit marktgerechter Regulierung bekannt sein, umso überraschter sind wir über die große Unkenntnis in der Sache und die offenbar mangelnde Abstimmung zwischen den Bundesministerien.“ So befasst sich der Entwurf beispielsweise lediglich mit den Ladepunkten für reine Elektrofahrzeuge im Pkw-Bereich, nicht aber mit schweren Nutzfahrzeugen, Anhänger-Gespannen mit sogenannten eTrailern, Hybrid-Modellen und Drive-Through-Wegen. Außerdem verneint der Entwurf einen Erfüllungsaufwand bei Ländern und Kommunen, was mindestens bei den Liegenschaftsfragen an seine Grenzen stößt.

„Im aktuellen Gesetzentwurf wird nachdrücklich die Meinung vertreten, dass die Wirtschaft selbst die Infrastruktur für die Elektromobilität ausbaut. Wir erinnern gern an den Umstand, dass es nicht die Automobilindustrie war, die das Abkommen von Paris unterschrieben hat, sondern die Bundesregierung, der nun die regulierende Aufgabe obliegt, Elektromobilität zu ermöglichen. Ein geeignetes Schnell-Lade-Infrastruktur-Gesetz kann hier maßgeblich zum Erfolg des neuen Antriebs und der dazugehörigen Wirtschaftsprozesse beitragen“, so Emmert weiter.

Der BEM nutzt die Gelegenheit und erneuert seinen Vorschlag zur Beteiligung von Stromnetzbetreibern am Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur. Damit der Markt zur Realisierung der Strom-Betankung floriert und Kostenvorteile für die Kunden generiert werden können, müssen Infrastruktur und Service getrennt werden, so wie es Grundsatz der Bundesnetzagentur ist. Ähnlich wie bei Schiene und Bahn oder Kabel und Telekommunikation braucht es in der Elektromobilität eine starke Infrastruktur, für die der Bundesverband eMobilität bereits im Sommer letzten Jahres die Stromnetzbetreiber vorgeschlagen hat. Damit wäre eine diskriminierungsfreie und flächendeckende Grundversorgung mit der Installation, der Realisierung des Anschlusses auch in entlegenen Gebieten als auch der Netzintegration auf Basis Erneuerbarer Energien gewährleistet. Die notwendigen Kosten für Hardware, Planung, Installation und Netzanschluss könnten durch eine allgemeine Netzentgeltumlage finanziert werden. Der Betrieb der Ladepunkte wäre dann auszuschreiben, der Zugang zum Betrieb wäre schnittstellenunabhängig zur Verfügung zu stellen. 

Quelle: BEM

 

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