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Im Bundestag soll heute das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) verabschiedet werden. Es erleichtert Wohnungseigentümern und Mietern die Errichtung von Ladeinfrastruktur. Künftig soll ihnen ein Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft bzw. dem Vermieter zustehen, auf eigene Kosten eine Ladeinfrastruktur errichten zu lassen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Mit der Verabschiedung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz räumt der Bundestag heute endlich ein Hindernis für den Durchbruch der Elektromobilität aus dem Weg. Mit dem Gesetz wird Mietern und Wohnungseigentümern die Errichtung privater Ladeinfrastruktur deutlich vereinfacht. Das ist insbesondere deshalb wichtig, da sich der Erfolg der Elektromobilität vor allem im Privaten entscheiden wird. Mehr als 80 Prozent der Ladevorgänge finden zuhause oder am Arbeitsplatz statt. Der gesicherte Zugang zu Lademöglichkeiten gehört zu den wichtigsten Grundvoraussetzungen für den Kauf eines Elektrofahrzeugs.

Gerade für Mieter und Wohnungseigentümer, die mehr als zwei Drittel aller Fahrzeughalter in Deutschland ausmachen, bestehen bislang große Hürden beim Aufbau von Ladeinfrastruktur. Der BDEW fordert daher schon seit langem, dass Mieter und Wohnungseigentümer das Recht haben müssen, sich eine private Ladeinfrastruktur anzuschaffen. Dies ist essenziell, damit der weitere Hochlauf der Elektromobilität gelingt.

Auch andere bauliche Modernisierungen, wie der Einbau effizienterer Heizungen oder einer PV-Anlage sollen mit den neuen Regelungen einfacher möglich sein. Das WEMoG kann damit unter anderem Anreize für den Ausbau einer nutzerfreundlichen privaten Ladeinfrastruktur für Mieterinnen und Mieter, Stromkunden, die Wohnungswirtschaft und für Autofahrer schaffen.“

Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

 

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