eeMobility Ladestation

eeMobility, führender Anbieter von Ladelösungen für den Betrieb von elektrifizierten Dienstwagenflotten, ist seit Kurzem beim Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke als „Premium E-Marken-Betrieb“ qualifiziert. Das Label weist die eeMobility Service GmbH als ein Unternehmen aus, das im Umfeld des Elektrohandwerks höchste Qualität bietet.

Schließlich erfordert eine Ladestation, wie eine „Wallbox“ im Privathaushalt, einen sicheren Starkstromanschluss mit 400 Volt. Was die Quantität der Ladestationen anbetrifft, hat Deutschland jedoch noch einiges aufzuholen. Auch die Gesetzgebung hinkt noch hinterher.

Die Zahl der öffentlichen Ladestationen in Deutschland ist zwar nach Angaben von Statista im Vergleich zum Vorjahresquartal stark gestiegen, von etwa 16.500 auf rund 20.400 öffentlich zugängliche Stationen (die jeweils mehrere Ladepunkte anbieten). Zum Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung für 2030 schätzt jedoch der „Lade-Report 2020“ des BDI einen notwendigen Bestand von neun Millionen elektrischen Fahrzeugen, inklusive der Plug-in-Hybride (PHEV). Dabei prognostiziert die Studie, dass der Anteil an Ladevorgängen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen zwischen 15 und 40 Prozent liegen könnte. Auch angesichts des ursprünglichen Ziels der Bundesregierung, im Jahr 2030 auf 300.000 öffentliche Ladepunkte zu kommen, besteht also noch erheblicher Handlungsbedarf.

„Unternehmen können mit einer klimafreundlichen Dienstwagenpolitik einen großen Hebel zur Steigerung der Ladepunktinstallationen bewegen, denn auf Basis unseres Pauschalangebots installieren wir für jeden elektrischen Dienstwagen eines Mitarbeiters wahlweise den sinnvollsten Ladepunkt: entweder beim Mitarbeiter zu Hause oder im Unternehmen“, erklärt Klaus Huber, Gründer und Geschäftsführer von eeMobility.

„Als E-Marken-Betrieb bewegt sich eeMobility im Umfeld von rund 8.500 E-Handwerkskollegen. Zusammen sind wir in der Lage, genügend Ladepunkte in hoher Qualität zur Verfügung zu stellen“, sagt Huber. „In der Praxis zeigt sich derzeit noch ein ganz anderes Problem. Besonders in Wohnimmobilien mit Gemeinschaftseigentum warten wir dringend auf das Inkrafttreten des verbesserten Wohneigentumsmodernisierungsgesetzes. Dann kann jeder Wohnungseigentümer die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung an seinem Tiefgaragenstellplatz verlangen, was bislang oft einen langwierigen Prozess in der Eigentümerversammlung durchlaufen muss.“

Quelle: eeMobility GmbH

 

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