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Die Nachricht vom endlich reformierten Wohnungseigentumsgesetz hat der Bundesverband eMobilität BEM am Dienstag begrüßt und mit dem Verweis auf die langjährigen und schwerfälligen Auseinandersetzungen kommentiert:

„Die Elektromobilität in Deutschland könnte weit besser dastehen, wenn Veränderungen von den Behörden und zwischen den Ressorts nicht so verschleppt werden wie bei diesem Wohnungs-eigentumsmodernisierungsgesetz“, kritisierte BEM-Präsident Kurt Sigl den Weg zum Beschluss der Bundesregierung.

„Seit Jahren haben wir auf den Umstand verwiesen, dass eAutos zu 80 Prozent Zuhause oder beim Arbeitgeber geladen werden. Miet- und Einzelparteien in Mehrfamilienhäusern benötigen deshalb eine gesicherte Handhabe für den Einbau von Lademöglichkeiten, wenn sie ihr neues eAuto auch laden wollen. Doch anstatt hier zügig zu reformieren und dem Endkunden Sicherheit zu vermitteln, versickerte das Thema zwischen den Zuständigkeiten von Verkehrs-, Wirtschafts- und Justizministerium“, schilderte Sigl das Verfahren „und das, während die Strafzahlungen für Pkw-Hersteller auf CO2-Werte bereits niedergeschrieben waren“.

Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung wirbt der Verband für eine praxisnahe Ausgestaltung der neuen Vorgaben, welche auch die Energieversorger und das regulatorische Umfeld wie Bauämter mit einbeziehen. Hierbei sollten Verwaltungshandlungen im Geiste des Klimapaketes und unter Bevorzugung der Einführung regenerativer Energien erfolgen. Weiterhin sollte die EU-Gebäudeenergie-Effizienzrichtlinie aus dem Jahr 2018 umgesetzt und die darin enthaltenen Quoten für Ladepunkte realisiert werden. „Sobald dieses Land nach Corona wieder arbeiten darf, braucht es einen klaren Kurs. Die Bundesregierung sollte sich hier für den Fokus auf die Elektromobilität entscheiden und der Branche den notwendigen politischen Rückhalt anbieten“, so Sigl.

Quelle: BEM Bundesverband eMobilität e.V.

 

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