Werbeaufsicht ermahnt Nissan wegen Ladezeit-Angabe

Die englische Selbstregulierungsorganisation der Werbeindustrie ASA hat einen Marketingclaim von Nissan abgemahnt: Verbraucher hatten sich über irreführende Ladezeitangaben beschwert.

Der Status Quo war nicht ausreichend

Der Stein des Anstoßes war die Werbeaussage „Bis zu 80 Prozent Ladekapazität in 40 – 60 Minuten“ und darunter im Fließtext: "Dank CHAdeMo-Schnelllader bis zu 80 Prozent Ladekapazität in nur 40 Minuten“. Damit hatte der japanische Autobauer Nissan das neue elektrische Leaf-Modell auf seiner englischen Website beworben. Drei E-Auto-Fahrer reichten Beschwerde bei der Advertising Standards Authority (ASA) ein und erklärten, dass ihr Leaf manchmal „deutlich länger“ als eine Stunde zum Erreichen der angegeben Kapazität bräuchte. Außerdem sei der Stromer lediglich für eine Schnellladung pro Tag konzipiert. Die Werbeaufsicht hat darauf nun reagiert und Nissan wegen irreführender Werbung abgemahnt.

Eine Fußnote wies in der ursprünglichen Fassung zwar darauf hin, dass die tatsächliche Ladezeit von verschiedenen Faktoren wie Ladegerät, Batterie- und Außentemperatur abhängig sei. Das reichte der ASA aber nicht aus. Ihre Begründung: „Das Sternchen neben dem Claim wird zwar von dem Verbraucher gesehen, aber die dazugehörige Ausführung erscheint ganz unten auf der Seite, in kursiver Schrift neben anderen Fußnoten. Aufgrund dieser Umstände sind wir der Ansicht, dass Verbraucher davon ausgehen, die genannten Faktoren hätten nur einen geringen Einfluss auf die prominent beworbene Ladezeit.“

Besser, aber noch nicht genug

Nissan entgegnete dem Vorwurf, der Text besage nicht ausdrücklich, dass die Batterie innerhalb von 60 Minuten zu 80 Prozent aufgeladen werden könne, und wies auf die Fußnote hin. Außerdem, so Nissan weiter, verkrafte der neue Leaf durchaus mehr als eine Schnellladung pro Tag. Die benötigte Ladezeit nehme aber in diesem Fall zu, um die Batterie nicht zu schädigen. Dennoch kamen die Japaner der Aufforderung nach und überarbeiteten Claim und Fußnote. „Dank CHAdeMo-Schnelllader von 20 bis zu 80 Prozent Ladekapazität in rund 60 Minuten. Die Ladezeit kann aufgrund diverser Faktoren variieren. Siehe unten stehende Informationen**” heißt es nun auf der englischen Nissan-Website. Der Fußnotentext enthält jetzt außerdem den Hinweis, dass die Ladezeit der Batterie bei aufeinanderfolgenden Schnellladungen aus Sicherheitsgründen gedrosselt wird.

Man begrüße zwar die neue Claim-Version, so die Werbeaufsicht. Dennoch gehe immer noch nicht ganz klar hervor, wie viel Zeit benötigt werde, um eine bestimmte Ladekapazität zu erreichen. Nissan müsse dies in seiner zukünftigen Werbung berücksichtigen. Der Autobauer selbst zeigt sich von dem ASA-Urteil „enttäuscht“, werde die Entscheidung aber respektieren. (aho)