DEVK E-Scooter

Seit fast zwei Jahren sind E-Scooter nun auf deutschen Straßen erlaubt. Die anfänglichen Diskussionen über die Sicherheit der neuen Fahrzeuge ist inzwischen weitgehend abgeklungen. Auch die DEVK kann wie im Vorjahr bestätigen: Unfälle mit E-Scootern kommen seltener vor als gedacht – zumindest im Vergleich mit Mopeds. Eine Haftpflichtversicherung ist trotzdem für alle E-Scooter Pflicht.

Fahrer unter 17 Jahre zahlen nur noch die Hälfte

Wer seinen E-Scooter bei der DEVK absichert, kann sich freuen: Für das kommende Verkehrsjahr bietet die Versicherung Privatbesitzern verbesserte Konditionen an. Ab März 2021 zahlen E-Scooter-Fahrer zwischen 18 und 22 Jahren pro Versicherungsjahr nur noch 39 statt bisher 49 Euro. Das entspricht einer Ermäßigung von rund 20 Prozent. Für die Altersgruppe der über 23-Jährigen gibt es einen Preisnachlass von mehr als 11 Prozent: statt 28 Euro zahlen Besitzer jetzt jährlich 24,80 Euro. Für das Verkehrsjahr 2020/2021 hatte die DEVK die Beiträge für diese Altersgruppe bereits um über 40 Prozent reduziert. Die größte Beitragsanpassung gibt es in diesem Jahr bei den E-Scooter Fahrern unter 17 Jahren. Sie zahlen ab März nur noch die Hälfte, also 49 statt bisher 99 Euro.

Sticker statt Nummernschild

Anders als bei Mopeds müssen Besitzer kein Blechschild an ihrem E-Scooter anbringen, sondern nur einen Versicherungsaufkleber – gut sichtbar natürlich. Er gilt bis Ende Februar 2022, dann wird ein neuer Sticker fällig. Den gibt es zum Beispiel in jeder DEVK-Geschäftsstelle. Zusätzlich bietet die DEVK für E-Scooter, die bis zu 2.500 Euro wert sind, eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung an. Sie schützt den Besitzer bei Schäden am eigenen Fahrzeug – beispielsweise bei Diebstahl. Auch hier senkt die DEVK den Preis für das kommende Versicherungsjahr jeweils um etwa 10 Euro: Fahrer zwischen 18 und 22 Jahren zahlen statt 40 Euro jährlich nur noch 30 Euro für die Teilkaskoversicherung – ab 23 Jahren sinken die Kosten von 30 auf 19 Euro. Die jüngere Altersklasse bis 17 Jahre zahlt ab dem nächsten Versicherungsjahr nur noch 40 statt 50 Euro.

Fahren schon ab 14, leihen erst ab 18 Jahren

Neben der Versicherungspflicht gelten noch weitere Regeln: Jugendliche dürfen zum Beispiel schon ab 14 Jahren einen E-Scooter fahren, wenn er sich im privaten Besitz befindet. Leihen können Teenies die praktischen Flitzer jedoch in der Regel erst ab einem Alter von 18 Jahren – so steht es in den Nutzungsbedingungen der meisten Verleihfirmen. Einen Führerschein brauchen Fahrer dagegen nicht. Denn in Deutschland dürfen nur E-Scooter auf die Straße, die höchstens 20 Stundenkilometer schnell fahren und eine Betriebserlaubnis haben. Zugelassen sind sie für Radwege und Straßen. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in von Städten festgelegten Sperrzonen sind E-Scooter nicht erlaubt.

Quelle: DEVK