Wer jetzt unüberlegt bei einem der zahlreichen E-Scooter-Schnäppchen zuschlägt, stehe im Ernstfall am Ende "mit leeren Händen da", warnen der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge und der Bundesverband eMobilität.

Zu "Vorsicht beim Kauf von Elektro-Tretrollern" raten der Electric Empire - Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge und der Bundesverband eMobilität (BEM). Denn auch mit Inkraftreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, was voraussichtlich demnächst geschieht, könnten viele Modelle nicht legal im Straßenverkehr bewegt werden.

Nicht alle E-Scooter können legal gefahren werden

Die voraussichtlich Mitte dieses Jahres in Kraft tretende Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) soll E-Tretroller im deutschen Straßenverkehr legalisieren, welche dann mit einer klebbaren Versicherungsplakette zu versehen sind. Bedingung dafür ist, dass die Geräte eine Allgemeine Betriebszulassung (ABE) oder Einzelzulassung und eine Versicherung haben.

"Diese Bedingungen werden allerdings der breiten Öffentlichkeit oft nur sehr vereinfacht dargestellt. Insofern gehen die meisten Verbraucher fälschlicherweise davon aus, dass alle E-Tretroller demnächst legal gefahren werden dürfen," erklärt Electric Empire - Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge. Denn E-Tretroller, die die Anforderungen dieser ABE nicht erfüllen, könnten auch nach Inkrafttreten der eKFV nicht legal im öffentlichen Raum bewegt werden. Es ist auch fraglich, ob diese Geräte von den Herstellern entsprechend nachgerüstet werden. Aber, so der Verband: "Mit Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen in der aktuellen Fassung können viele Modelle nicht legal im Straßenverkehr bewegt werden."

Deshalb nehme man "mit großer Besorgnis wahr, daß diverse Handelsunternehmen aktuell mit großen Werbeaktionen E-Tretroller stark rabattiert verkaufen. Fast alle Geräte erfüllen dabei nicht die oben erwähnten Anforderungen." “Die intransparente Kommunikation der neuen Regeln für E-Tretroller wird für Verbraucher zum Verhängnis”, sagt Lars Zemke, Vorsitzender Vorstand Electric Empire - Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V. “Gerade Menschen mit geringem Einkommen freuen sich über ein Schnäppchen und mehr persönliche Mobilität und stehen am Ende mit leeren Händen da.”

Kurt Sigl: "Regulatorischer Rahmen für Elektro-Tretroller auf unterentwickeltem Niveau"

“300-500 Euro sind für viele Menschen eine Menge Geld”, ergänzt Kurt Sigl, Präsident des BEM, “und anstatt im Alltag mobiler zu werden, haben die Käufer am Ende nur Elektroschrott. Leider ist der regulatorische Rahmen für Elektro-Tretroller in einem sehr unterentwickelten Niveau wie die gesamte E-Strategie der Bundesregierung überhaupt. Umso wichtiger ist jetzt ein positiver Start auf Konsumentenseite, weshalb wir jede Form transparenter Informationen unterstützen.“

Käufer sollten demnach darauf achten, daß das gewünschte Fahrzeug ein ABE-Kennzeichen hat, sofern dies keine anderweitige gesetzliche Zulassung erhalten hat. Alle sonstigen Geräte, die schneller als 20 km/h fahren, werden keine nachträgliche ABE erhalten; ebensowenig Geräte, die keine ausreichende Lichttechnik verbaut haben. Ausnahme seien Fahrzeuge, welche nach bestehender Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) zugelassen werden können. (khof)

Quelle: Electric Empire - Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V., Bundesverband eMobilität e.V. | BEM