ADAC nimmt Elektro-Rollersharing unter die Lupe

E-Rollerverleihsysteme liegen im Trend. Der ADAC hat die bekanntesten Sharing-Anbieter einem Test unterzogen. Das Fazit: Vieles funktioniert unkompliziert und verlässlich, doch bei den rechtlichen Klauseln hört der Spaß schnell auf.

Der Automobilclub nahm dafür vier aktuell relevante Rollerverleihsysteme in fünf deutschen Städten unter die Lupe: stella, emmy, eddy und coup. Die Prüfer bewerteten bei allen die „einfache und schnelle Registrierung“ für den Sharing-Dienst positiv. „Die E-Roller waren größtenteils technisch in Ordnung und sauber“, führt der ADAC aus.

Bis auf coup stellten alle Anbieter zwei Helme und Hygienehauben für ihre Zweisitzer zur Verfügung. Die Kostenstruktur der E-Roller-Anbieter sei transparent und übersichtlich, so der Automobilclub weiter. Dasselbe gelte auch für die Kennzeichnung der Geschäftsgebietes, in dem die Nutzer die Elektro-Roller nach Gebrauch wieder abstellen müssen. Das Fazit der ADAC-Tester fällt eindeutig aus: „Am besten funktioniert hat das System eddy in Düsseldorf.“ Besonders erfreulich war demnach das dichte Fahrzeugnetz. Auch boten die Roller eine sehr gute Qualität.

Teilweise sehr hohe Selbstbeteiligung

Deutlich mangelbehafteter waren die Sharing-Anbieter emmy in München und stella in Stuttgart, die sich den letzten Platz in der Wertung teilen. In München mussten die Tester durchschnittlich 896 Meter zum nächsten Roller laufen. Eine Fahrt wurde wegen zu geringen Reifendrucks abgebrochen. In Stuttgart standen die Flitzer im Schnitt 661 Meter vom Ausgangspunkt entfernt.

Beim Thema "Kosten" schlug die hohe Gebühr bei einer Pause ebenso negativ zu Buche wie die mit 500 Euro höchste Selbstbeteiligung bei der Versicherung. Die Selbstbeteiligung-Spanne reichte von 150 Euro bei coup bis zu besagten 500 Euro bei stella. Eine Möglichkeit, sie zu senken, gab es bei keinem Anbieter.

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Schlechte Noten für die AGB

Bei der Bewertung rechtlicher Regelungen der Rollerverleihsysteme durch die Juristen des ADAC hagelte es schlechte Noten. Vier Mangelhaft und zwei Sehr Mangelhaft lautet die Bilanz. Der Grund: „In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von coup, eddy, emmy und stella gibt es Klauseln, die den Kunden eindeutig benachteiligen“, kritisiert der ADAC. Dazu gehört zum Beispiel die sogenannte Umkehr der Beweislast, wonach der Kunde im Schadenfall beweisen muss, dass er den Schaden nicht verursacht hat.

Negativ fiel den Prüfern auch der Ablauf zur Ermittlung und Meldung von Vorschäden auf: So gab es bei coup keine Schadenliste, in der Vorschäden zum Abgleich aufgeführt sind. Bei emmy war die Liste häufig leer, obwohl optische Schäden vorhanden waren. Auch wenn laut der Anbieter kein E-Roller unter 15 Prozent Akkuleistung im Verleihsystem zur Verfügung stehen sollte, trafen die Prüfer vereinzelt auf solche Fälle.

Generell gab es bei allen Verleihsystemen zu wenige Informationen zu den Rollern, also zum Beispiel zum Fahrverhalten bei zwei Personen oder bei Nässe, dem Verbot der Nutzung von Kraftfahrstraßen oder über verschiedene Fahrmodi.

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Über den Test

Im Test standen nur die Anbieter einer Stadt, die mindestens seit einem Jahr im Markt agieren. Das traf für die Städte Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart zu. Je Verleihsystem und Stadt waren die Tester vom 11. bis zum 27. April 2018 auf zehn Rollern unterwegs, machten sich also insgesamt 60-mal auf den Weg. Dabei wurden der Leihvorgang, der Roller selbst und die Fahrt gewertet.

Die detaillierten Ergebnisse pro Anbieter führt der ADAC hier auf. (aho)

 

Quelle: ADAC