Autohersteller verlängern Umtauschprämie für Dieselfahrzeuge

Nach BMW und Daimler hat jetzt auch der Volkswagen-Konzern die Verlängerung der Umweltprämie angekündigt. Für den Umstieg von dieselbetriebenen Fahrzeuge auf besonders umweltfreundliche Modell gewähren die Autohersteller Prämien in unterschiedlicher Höhe.

Bis zu 10.000 Euro Umtauschprämie möglich

Die Verlängerung von Volkswagen gilt für die Marken Audi, SEAT, ŠKODA, Volkswagen und Volkswagen Nutzfahrzeuge. Mit leicht angepassten Konditionen soll die Prämie vom 1. Januar bis 31. März an diejenigen ausgezahlt werden, die von EU1- bis EU4-Fahrzeugen auf ein Auto umsteigen, das den "neuesten Umwelt-, Technik- und Sicherheitsstandards" entspricht, so Volkswagen. 

„Damit lösen wir als Hersteller unser Versprechen ein, umweltfreundliche Mobilität auch finanziell zu fördern. Für unsere Kunden wollen wir überzeugende Kaufanreize setzen, sich für moderne, emissionsarme Fahrzeuge der neuesten Generation zu entscheiden," sagt Fred Kappler, Vertriebleiter bei Volkswagen.

Volkswagen vergibt seit dem 8. August 2017 eine Umweltprämie an Kunden, die ihres alten Dieselfahrzeugs mit Abgasnorm EU 4 oder älter verschrotten und auf ein neues Konzernmodell umzusteigen. Bis zu 10.000 Euro Umtauschprämie sind möglich. Kunden, die sich für ein besonders umweltfreundliches Modell mit alternativem Antrieb (Elektro, Hybrid oder Erdgas) entscheiden, erhalten darüber hinaus noch eine sogenannte Zukunftsprämie.

BMW, Toyota und Daimler bieten eine Umtauschprämie in Höhe von 2.000 Euro an, Ford sogar bis zu 8.000 Euro. Bei fast allen Autoherstellern gilt allerdings, dass der alte Diesel mindestens sechs Monate auf den Fahrzeughalter zugelassen sein muss, um die Umtauschprämie in Anspruch nehmen zu können.

ZDK begrüßt die Verlängerung

Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hat die Ankündigung Prämienverlängerung grundsätzlich begrüßt. „Es dient der Umwelt, wenn alte Diesel gegen neue, schadstoffarme Diesel-Fahrzeuge getauscht werden“, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Das Kfz-Gewerbe halte jedoch an seiner Forderung nach einer rechtsverbindlichen Verordnung für die Hardware-Nachrüstung älterer Diesel-Pkw und Kleintransporter ab Emissionsklasse Euro 5 abwärts fest.

„Fahrverbote in Ballungsgebieten lassen sich nur verhindern, wenn es nachhaltig wirksame Perspektiven bei der Nachrüstung gibt“, so Karpinski. Die Angst vor Fahrverboten führe dazu, dass ältere Diesel im Umfeld größerer Städte kaum noch und höchstens mit erheblichen Preisabschlägen zu verkaufen seien. „Diese Entwicklung trägt für Fahrzeughalter und Automobilhändler enteignungsgleiche Züge“, so der ZDK-Präsident.

Eine Nachrüst-Förderung sollte laut dem ZDK mit dem Fahrzeug verknüpft und nicht auf private Halter beschränkt sein. Denn der durch nicht verkäufliche Dieselfahrzeuge zum Teil existenziell betroffene Automobilhandel dürfe hier nicht diskriminiert werden. „Die Autohändler sind Garanten dafür, dass Hunderttausende gebrauchter Lagerfahrzeuge mit Dieselmotor schnell nachgerüstet werden“, so Jürgen Karpinski.

 

Quelle: kfzgewerbe.de / automobilwoche.de