E-Taxi-Förderung (Fahrzeuge)

Kurzinfo

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, dass im Bundesland bis 2030 jedes dritte Auto klimaneutral fährt. Dazu gehört vor allem die Verbreitung von Elektrofahrzeugen aller Art im Land. So kann zum 1. Juni 2019 eine attraktive Förderung zur Anschaffung von E-Taxis starten. Exklusive Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis wird ebenfalls bezuschusst.

Laufzeit

Bis zum Ausschöpfen des Fördertopfes.

Antragsberechtigte

  • Taxiunternehmen
  • Mietwagenunternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz

jeweils mit Sitz in Baden-Württemberg

Fördergegenstand

Kauf oder Leasing eines Fahrzeuges der EG Fahrzeugklassen M1 oder N1

Förderhöhe

  • 8.000 Euro als Pauschalkosten für Betriebs-, Unterhalts- und Ladeinfrastrukturkosten eines gekauften E-Taxis oder des Mietwagens nach dem Personenbeförderungsgesetz
  • 2.666,66 Euro für geleaste E-Fahrzeuge über einen Zeitraum von 3 Jahren

Voraussetzungen

  • Das bezuschusste E-Auto muss drei Jahre lang in Baden-Württemberg in Betrieb sein

Bewilligungsstelle / Kontakt

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

Die Antragsstellung erfolgt über die L-Bank https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/e-taxis.html

E-Taxi-Förderung (Ladeinfrastruktur)

Kurzinfo

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, dass im Bundesland bis 2030 jedes dritte Auto klimaneutral fährt. Dazu gehört vor allem die Verbreitung von Elektrofahrzeugen aller Art im Land. So kann zum 1. Juni 2019 eine attraktive Förderung zur Anschaffung von E-Taxis starten. Exklusive Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis wird ebenfalls bezuschusst.

Laufzeit

Bis zum Ausschöpfen des Fördertopfes.

Antragsberechtigte

Juristische und natürliche Personen mit Sitz in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Taxis gewährleisten können.

Fördergegenstand

DC-Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW.

Förderhöhe

60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

  • bis 12.000 Euro pro Ladepunkt kleiner als 100 kW
  • bis 30.000 Euro für Ladepunkte ab einschließlich 100 kW

60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Netzanschluss

    • bis 5.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
    • bis 50.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz

Zu den zuwendungsfähigen einmaligen Ausgaben gehören insbesondere:

  • Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur inkl. Leistungselektronik
  • Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme
  • Notwendiger Netzanschluss bzw. Ertüchtigung des bestehenden Netzanschlusses, alternativ Pufferspeicher zur Versorgung der Ladeinfrastruktur gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg (Stand Dezember 2017)
  • Ausstattung mit Steuerungs- und Kommunikationsfunktionalitäten
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren
  • Anfahrschutz, Beleuchtung, Wetterschutz/Überdachung
  • WLAN

Voraussetzungen

  • Eine Zugänglichkeit von 24/7 für E-Taxis muss garantiert werden.
  • Es muss Strom aus erneuerbaren Energien verwendet werden.
  • Die Ladeinfrastruktur muss innerhalb von 6 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides in Betrieb genommen werden und mindestens 6 Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg in Betrieb sein.
  • Private bzw. betriebliche Ladestationen sind nicht förderfähig. Die Ladepunkte müssen grundsätzlich öffentlich mit E-Taxis nutzbar sein.

Bewilligungsstelle / Kontakt

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

Die Antragsstellung erfolgt über die L-Bank https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/e-taxis.html

Förderangebote für Kommunen

Laufzeit

Bis zum Ausschöpfen des Fördertopfes.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind baden-württembergische

  • Städte
  • Gemeinden
  • Landkreise
  • kommunale Zweckverbände

Fördergegenstand

Förderung von Beratungsleistungen bei der Planung von Konzepten zur Bevorrechtigung von E-Fahrzeugen und konkreter Maßnahmen (bspw. Erstellung/Umwidmung von Parkplätze für E-Fahrzeuge und Freigabe von Sonderspuren).

Förderhöhe

Der maximal Gesamtbetrag pro Vorhaben beträgt 100.000 Euro.

Mit bis zu 80 % der Kosten bzw. 35.000 Euro werden Beratungsleistungen gefördert, wenn E-Fahrzeug-Berechtigungen geplant werden.

Für die konkrete Umsetzung stehen bereit:

  • 500 Euro bis max. 5.000 Euro für die Errichtung oder Umwidmung von Parkplätzen für E-Fahrzeuge
  • 100 Prozent oder maximal 500 Euro für die Anbringung von Bodenmarkierungen an E-Parkplätzen
  • 5.000 Euro bis max. 10.000 Euro für die Freigabe von Sonderspuren (bspw. Busspuren) für E-Fahrzeuge

Voraussetzungen

Förderfähig sind Vorhaben, wenn damit:

  • Parkplätze exklusiv für E-Fahrzeuge errichtet oder umwidmen werden
  • gebührenfreies Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen für E-Fahrzeuge eingeführt wird
  • öffentliche Straßen zur privilegierten Nutzung von E-Fahrzeugen freigegeben werden (bspw. Busspuren)
  • Ausnahmen für E-Fahrzeuge bei Zufahrts-beschränkungen gemacht werden (bspw. E-Logistik)

Bewilligungsstelle / Kontakt

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

Die Antragsstellung erfolgt über www.elektromobilität-bw.de

BW-e-Gutschein für E-Fahrzeuge

Kurzinfo

Das Land Baden-Württemberg hat ein Interesse daran, den Anteil an PKW mit Elektroantrieb zu erhöhen und den Markthochlauf zu unterstützen. Ziel der Förderung ist ein rascher Anstieg an PKW mit Elektroantrieb. Das Ministerium für Verkehr versteht den BW-e-Gutschein als Anreiz, sich für einen mit Elektroantrieb ausgestatteten PKW zu entscheiden.

Laufzeit

Bis auf Widerruf.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • Taxiunternehmen
  • Fahrschulen
  • Pflege- und Sozialdienste
  • Mietwagenunternehmen nach Personenbeförderungsgesetz
  • Bürgerbusvereine
  • Car-Sharing-Unternehmen
  • Kommunen, Landkreise, Gewerbetreibende mit Lieferverkehren und Unternehmen mit ÖPNV-Servicefahrzeugen
  • Wach- und Sicherheitsdienste
  • kommunale Betriebe
  • medizinische Dienste

Fördergegenstand

Gegenstand der Zuwendung sind Unterhaltungs- sowie Ladeinfrastrukturkosten für Elektrofahrzeuge (PKW, vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t; siehe unter EG-Fahrzeugklassen L6e und L7e, M1 und N1) mit Elektroantrieb bis zu einem maximalen Nettolistenpreis von 60.000 Euro.

Förderhöhe

  • für Einzelfahrzeuge in Höhe 5.000 EUR für batterieelektrische Fahrzeuge, die in Gebieten mit NO2-Grenzwertüberschreitung eingesetzt werden
  • für Elektrofahrzeuge in Höhe von 3.000 EUR, die in anderen Gebieten von Baden-Württemberg eingesetzt werden

Voraussetzungen

Die Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) in Baden-Württemberg zugelassen sein.

Bewilligungsstelle / Kontakt

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

Die Antragsstellung erfolgt über die L-Bank www.l-bank.de/elektrofahrzeug

Förderung E-Lkw

Antragsberechtigte

Antragsberechtigte sind für Unternehmen, Kommunen und kommunale Betriebe mit Sitz in Baden-Württemberg.

Laufzeit

Bis auf Widerruf.

Fördergegenstand

Förderhöhe

Ob einer neuen Elektro- oder Hybrid-LKW (EG-Fzg.- Klasse N2 und N3), Fahrzeugleasing oder Flottenumrüstung:

50 Prozent der Mehr- bzw. Umrüstungskosten, jedoch maximal

  • 100.000 Euro pro Elektro-Lkw und Brennstoffzellen-Lkw
  • 60.000 Euro pro Plug-In-Hybrid-Lkw und Hybrid-Lkw

Voraussetzungen

Die Förderung gilt für Fahrzeug der Klassen

  • LKW-EG-Fahrzeugklasse N2 (3,5-12 Tonnen)
  • LKW-EG-Fahrzeugklasse N3 (ab 12 Tonnen)

Das Fahrzeug muss für gewerbliche oder kommunale Zwecke genutzt werden.

Bewilligungsbehörde und Kontakt

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

www.elektromobilität-bw.de

Förderung von (E-)Lastenrädern

Land Baden-Württemberg: Förderprogramm

  • Wie viel: 30 Prozent der Investitionskosten bei Kauf oder Leasing, maximal 3.000 Euro
  • Antragsberechtigt: Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg
  • Besonderes: Auch Lastenanhänger förderbar

Nähere Informationen zur Förderung von E-Lastenrädern in Baden-Württemberg

Stadt Heidelberg: Förderprogramm "Umweltfreundlich mobil"

  • Wie viel: 50 Prozent des Nettokaufpreises, maximal 500 Euro
  • Antragsberechtigt: Natürliche Personen mit Sitz in Heidelberg
  • Besonderes: auch Lastenanhänger förderbar. Nachzuweisende Voraussetzung für eine Förderung ist der Bezug von CO2-neutralem Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
  • Laufzeit: 01.11.2017 – offen

Nähere Informationen zum Förderprogramm Umweltfreundlich mobil

Förderung von E-Roller-Sharing

Kurzinfo

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, dass im Bundesland bis 2030 jedes dritte Auto klimaneutral fährt. Dazu gehört vor allem die Verbreitung von Elektrofahrzeugen aller Art im Land. So kann zum 1. Juni 2019 eine attraktive Förderung zur Anschaffung und Erweiterung von E-Roller-Flotten beantragt werden.

Laufzeit

Bis zum Ausschöpfen des Fördertopfes.

Antragsberechtigte

  • Vereine
  • Stiftungen
  • Aktiengesellschaften
  • GmbHs und Kommanditgesellschaften auf Aktien
  • Genossenschaften
  • Betriebe mit 50 Prozent kommunalem Besitzanteil
  • Kommunen
  • Landkreis

mit Sitz in Baden-Württemberg

Fördergegenstand

Aufbau und Erweiterung von Elektroroller-Flotten

Förderhöhe

50 Prozent, jedoch maximal 1.500 Euro pro E-Roller.

Voraussetzungen

k.A.

Bewilligungsstelle / Kontakt

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

Die Antragsstellung erfolgt über www.elektromobilität-bw.de