„Bewilligte BW-e-Gutscheine nach Branchen“, Stand. 18.10.2019

Baden-Württembergs Unternehmer setzen zunehmend auf Elektromobilität. Dies zeigen die Abrufzahlen für die Landesförderung über den sogenannten BW-e-Gutschein.

Für etwa 1.200 Fahrzeuge wurde bisher die Landesförderung in Anspruch genommen. Die bewilligte Gesamtfördersumme für den BW-e-Gutschein beträgt rund 4,5 Millionen Euro und hat insgesamt rund 30 Millionen Euro Gesamtinvestition in Elektrofahrzeuge (Nettolistenpreis) bewirkt.

Mit dem BW-e-Gutschein der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ unterstützt das Baden-Württemberg seit 2017 zum Beispiel Fahrschulbetriebe, Pflege- und Sozialdienste, Gewerbetreibende mit Lieferverkehren aber auch kommunale Betriebe bei den anfallenden Kosten für Betrieb, Unterhalt und Ladeinfrastruktur ihrer E-Fahrzeuge. Bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug können derzeit in Anspruch genommen werden.

Die kontinuierliche Nachfrage freut den Minister für Verkehr, Winfried Hermann MdL: „Wir haben uns das Ziel gesetzt, in der ersten Förderstufe 1.500 E-Autos zu fördern. Diese Zahl ist vermutlich Ende des Jahres erreicht.“

Einige Unternehmen stellten gleich mehrere Anträge bei der L-Bank, die im Auftrag des Landes für die Bewilligung zuständig ist: So zum Beispiel von der Energie Calw GmbH, die Förderung für 28 elektrische Car-Sharing-Fahrzeuge beantragt hat, oder auch die BeneVIt Pflege in Baden-Württemberg GmbH aus Burladingen mit 20 Fahrzeugen. Für den Verkehrsminister ist dies ein Beleg dafür, dass „Elektromobilität im unternehmerischen Alltag den Praxistest bestanden hat.“

Hermann sagte: „Das größte Hindernis sind derzeit allerdings die langen Lieferzeiten der Hersteller für Elektroautos. Sie bekommen zurzeit kein Elektroauto innerhalb von sechs Monaten Lieferzeit. Hier muss die Automobilindustrie dringend nachjustieren und deutlich schneller werden“, forderte der Minister.

Förderkonditionen werden angepasst

Sobald die Zahl der Förderungen von 1.500 Fahrzeugen erreicht ist, werden Antrag-steller statt bisher bis zu 5.000 Euro nur noch 3.000 Euro erhalten. Mit dem dann einheitlichen, wenngleich niedrigeren Fördersatz, möchte das Verkehrsministerium bei gleichbleibenden Budget noch mehr Antragsteller erreichen. Das Ministerium kommt damit seiner Verpflichtung nach, den Einsatz der öffentlichen Fördergelder laufend einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

Detaillierte Informationen zu den Förderkriterien sowie zur Antragstellung können unter www.elektromobilität-bw.de abgerufen werden.

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

 

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