Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart

Unternehmen in Nordrhein-Westfalen erhalten ab sofort bis zu 8.000 Euro Kaufprämie zusätzlich zur Umweltprämie des Bundes für E-Fahrzeuge. Das Bundesland will damit den Umstieg auf die E-Mobilität attraktiver machen.

Programm "Emissionsarme Mobilität"

Ab Anfang Februar 2019 stellt das Land eine neue Kaufprämie für Unternehmen zur Verfügung, die den auf elektromobile Lösungen erleichtern soll. Nordrhein-westfälische Firmen erhalten im Rahmen des Programms „Emissionsarme Mobilität“ ab 4. Februar 2019 vom Land 4.000 Euro beim Kauf eines Elektro-Pkw – zusätzlich zur Umweltprämie des Bundes (ebenfalls 4.000 Euro). 8.000 Euro gibt es beim Kauf von E-Nutzfahrzeugen von 2,3 bis 7,5 Tonnen.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie: „Neben der Energiewirtschaft muss auch der Sektor Mobilität einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten, wenn wir die Klimaziele erreichen wollen. Deshalb wollen wir Gewerbetreibende für einen Umstieg auf elektrische Antriebe gewinnen. Ganz gleich ob kleiner Handwerksbetrieb, Liefer- oder Pflegedienst oder großer Flottenbetreiber: Alle können das neue Angebot nutzen und unser Land zum Vorreiter einer emissionsarmen und innovativen Mobilität machen. Mit diesen Förderungen bieten wir in Nordrhein-Westfalen ein umfassendes Gesamtpaket zum Einstieg in die Elektromobilität, das von der Beratung über die Anschaffung und Finanzierung von Fahrzeugen bis hin zum Aufbau der Ladeinfrastruktur reicht. Dafür haben wir das Fördervolumen auf 40 Millionen Euro im Jahr 2019 verdoppelt.“

Zinsloses Darlehen

Zusätzlich zu den Kaufprämien bietet das Land weitere Anreize für einen Umstieg. So können sich Gewerbetreibende den nach Abzug der Förderungen von Land und Bund verbleibenden Kaufpreis bei guter Bonität zinslos von der NRW.BANK finanzieren lassen. Je nach Laufzeit brauchen Unternehmen mit der Tilgung erst nach zwei Jahren starten.

Darüber hinaus gibt es weiterhin Fördergelder für den Aufbau von Lademöglichkeiten (Wallboxes und Ladesäulen), den Kauf von Elektrolastenfahrrädern und die Nutzung von Umsetzungsberatungen. Neben Unternehmen und Gewerbetreibenden können auch Kommunen und Privatpersonen von Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen für den Einstieg in die Elektromobilität profitieren.

Weitere Informationen sind unter www.elektromobilitaet.nrw.de zu finden. (khof)

Quelle: Wir in NRW / Das Landesportal

 

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