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Elektromobilität und Smart Devices liegen im Trend und benötigen zum Betrieb Akkus. Der Transport solcher Batterien ist aber nicht ungefährlich. Der Versand von Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien fällt unter die Gefahrgutvorschriften.

Ein Test nach UN 38,3 regelt die Beförderung gefährlicher Güter. Seit dem 1. Januar 2020 muss für Lithium-Batterien aller Art vor dem Transport auf Straße, Schiene, See oder Flugzeug eine Prüfzusammenfassung dieses Tests vorgelegt werden. Logistikunternehmen fordern diese vom Hersteller ein.

Nicht jeder Transport läuft reibungslos ab. Bei unsachgemäßer Handhabung oder Verpackung kann es zur Überhitzung von Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Batterien kommen. „Gefährlich wird es, wenn sich die Batterie entzündet und in Brand gerät“, erklärt Selma Horvath, Produktmarketing TÜV SÜD Akademie. Um alle möglichen Gefahren vorher zu erproben, entwickelten die Vereinten Nationen den Test UN 38,3. In diesem Verfahren wird der Transport einer Batterie simuliert und deren Reaktion auf Druck, Temperatur, Quetschung oder Aufprall getestet. Die abschließende Dokumentation muss dem Spediteur vor dem Transport vorgelegt werden. Konkret betrifft das die Beförderung von Elektrogeräten oder E-Bikes sowie anderen Produkten, in denen sich Lithium-Akkus befinden.

Über die Gesetzeslage informieren

Wer nach dem 1. Januar 2020 ohne dieses Zertifikat Batterien versenden will, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Zudem kündigten große Speditionen an, keine Lithium-Batterien mehr ohne dieses Dokument zu transportieren. Die Informationen zum bestandenen UN-38,3-Test sind detailliert vorgegeben und müssen vom Hersteller und Vertreiber von Zellen oder Batterien zur Verfügung gestellt werden.

TÜV SÜD Akademie setzt auf Sicherheit im Verkehr

Der eintägige Kurs richtet sich an Hersteller, Versender oder Verpacker von Lithium-Batterien, Spediteure, Batteriehersteller sowie Gefahrgutbeauftragte und informiert über die neuesten Vorschriften in der Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder auf See. Einen zweitägigen Kurs besuchen müssen diejenigen, die Gefahrgüter verpacken und für den Luftverkehr vorbereiten. Dies betrifft Hersteller, Versender oder Verpacker von Lithium-Batterien. Beide Kurse informieren über die Gefahreneigenschaften und die Klassifizierung von Lithium-Batterien sowie die Durchführung des Transports unter Einhaltung der Vorschriften mit begleitender Dokumentation. Teilnehmer erfahren, wie Lithium-Ionen-Batterien sicher für den Transport verpackt und gekennzeichnet werden müssen. Die gesetzlichen Anforderungen sind aus Sicherheitsgründen sehr hoch.

Folgende Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien und -zellen fallen unter die Gefahrgutvorschriften und werden unter den nachstehenden UN-Nummern in der Gefahrgutklasse 9 geführt:

3090 Lithium-Metall-Batterien/ 3091 Lithium-Metall-Batterien in Ausrüstung

3091 Metallbatterien mit Ausrüstung

3480 Lithium-Ionen-Batterien/ 3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstung

3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstung

Alle Infos zum eintägigen Seminar „Versand von Lithium-Batterien im Straßentransport“ finden Interessierte hier: www.tuvsud.com/akademie/lithium-batterie-strassentransport. Die Seminartermine für den zweitägigen Kurs zu „Gefahrguttransport im Luftverkehr“ sind hier verfügbar: www.tuvsud.com/akademie/lithium-batterie-luftverkehr.

Quelle: TÜV SÜD AG

 

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