Zero Emission Mobility

Kurzinfo

Zero Emission Mobility ist das Forschungs- und Demonstrationsprogramm des Klima- und Energiefonds im Bereich der nachhaltigen Mobilität und Energieversorgung. Die 1. Ausschreibung zielt auf eine 100%ige Elektrifizierung (Batterien, Brennstoffzellen, Hochleistungskondensatoren) von Fahrzeugen sowie die Entwicklung und Erprobung von intelligenter E-Mobilitätsinfrastruktur ab.

Zielgruppen der Ausschreibung

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Universitäten und Fachhochschulen, Vereine, Länder und Gemeinden, etc.

Förderungsgegenstand

In den Projekten sollen innovative Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eingebunden werden.

Gefördert werden Leitprojekte sowie kooperative F&E Projekte in den 3 Themenfeldern

  •  Zero-Emission Vehicles
  • Zero-Emission Infrastructure
  • Zero-Emission Logistics & Public Transport

Laufzeit

Die Einreichfrist der 1. Ausschreibung endet am 21. Januar 2019 um 12.00 Uhr

Bewilligungsbehörde / Kontakt

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG

1090 Wien, Sensengasse 1

Tel:  +43 (0)5 7755 - 0
Fax: +43 (0)5 7755 - 97900
office (at) ffg.at

Weiterführende Links

Ausschreibungsleitfäden und Antragsformulare finden Sie auf ffg.at

E-Mobil in Niederösterreich

Kurzinfo

Im Rahmen der Beantragung der Bundesförderung „E-Mobilität für Private“ 2019/2020 erhalten Privatpersonen, die ein Elektro-Fahrzeug kaufen und in Niederösterreich anmelden automatisch eine zusätzliche Förderung vom Land Niederösterreich, sofern die hier beschriebenen und festgelegten Förderungskriterien eingehalten werden.

Laufzeit

Einreichungen sind ab 1. März 2019 möglich

Antragsberechtigte

Förderungsmittel werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Eine überwiegend private Nutzung des geförderten Elektro-Fahrzeuges muss gewährleistet sein.

Förderungsgegenstand

Eine zusätzliche Förderung des Landes Niederösterreich wird nur für die Anschaffung reiner Elektro-PKWs (BEV) gewährt.

Förderungshöhen:

  • Anschaffung eines Elektro-PKWs – 1.000 Euro

Voraussetzungen

Sollte es sich bei dem neu angeschafften Elektro-PKW um ein Leasingfahrzeug handeln, so muss die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geleistete Depot- bzw. Leasingzahlung mindestens gleich hoch wie die auszuzahlende Förderung (Summe der Bundes- und Landesförderung) sein. Das heißt, die Depot-/Leasingzahlung muss bei Elektro-PKWs mindestens 2.500 Euro netto betragen.

Bewilligungsbehörde / Kontakt

Die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) wickelt die Bundesförderung ab und ist vom Land Niederösterreich ebenfalls mit der Abwicklung der Landesförderung beauftragt.

Serviceteam e-Mobilität für Private
T: 01/31 6 31-733
F: 01/31 6 31-99733 
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at

#mission2030 E-Mobilitätsoffensive

Kurzinfo

E-Mobilität ist im Rahmen der Klima- und Energiestrategie der Österreichischen Bundesregierung „#mission2030“ eine wesentliche Umsetzungsmaßnahme im Leuchtturm 3: E-Mobilitätsoffensive. Deshalb haben Umwelt- und Verkehrsministerium in Zusammenarbeit mit Wirtschaftspartnern ein Aktionspaket zur Förderung der Elektromobilität mit erneuerbarer Energie in Österreich geschnürt. Das Förderpaket für E-Mobilität wird für die Jahre 2019 und 2020 neu aufgelegt. Es hat ein Gesamtvolumen von 93 Millionen Euro für beide Jahre, also 46,5 Millionen Euro pro Jahr.

Antragsberechtigte

Antragsberecht sind Privatpersonen sowie Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine.

Förderungsgegenstand / Förderungshöhe

Förderungsfähig sind / ist...

Bei Privatpersonen:

  • Der Kauf von privaten Personenkraftwagen, die ausschließlich mit Elektroantrieb oder einem Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind. Die Förderungshöhe beträgt 3.000 Euro.

  • Der Kauf von Plug-in-Hybriden und Range Extendern. Die Förderungshöhe beträgt 1.500 Euro.*

  • Der Kauf von E-Zweirädern wird mit bis zu 1.000 Euro pro Fahrzeug gefördert.

  • Für Privatpersonen steht, als Bonus zum Kauf von Elektroautos, eine Förderung von 200 Euro für die Anschaffung einer Wallbox (bis 22 Kilowatt) oder eines intelligenten Ladekabels zur Verfügung. 

  • Erstmalig steht darüber hinaus ein Zusatzbonus von 400 Euro (gesamt 600 Euro) für Wallboxen/Heimladestationen in Mehrparteienhäusern zur Verfügung**

Bei Betrieben, Gebietskörperschaften und Vereinen:

  • Der Kauf von Fahrzeugen, die ausschließlich mit Elektroantrieb oder einem Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind. Die Förderungshöhe beträgt 3.000 Euro.

  • Plug-in-Hybride und Range Extender mit vollelektrischer Reichweite von mindestens 50 Kilometern. Die Förderungshöhe beträgt 1.500 Euro.

  • Der Bau von öffentlich zugänglichen Schnellladestationen wird mit bis zu 20.000 Euro pro Ladestation gefördert.

  • Der Kauf von E-Bussen und E-Nutzfahrzeugen wird mit bis zu 100.000 Euro pro Fahrzeug gefördert.

Voraussetzungen

  • * max. 50.000,-€ Brutto-Listenpreis (Basismodell), mindestens 50 kmvollelektrische Reichweite.PHEV, REX, REEV mit Dieselantrieb sind nicht förderfähig.

  • **einmalig nur bei gleichzeitigem Kauf eines E-Pkw

  • Die Verwendung von 100% Strom bzw. Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern

Bewilligungsbehörde / Kontakt

Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)

Serviceteam E-Mobilität
T: 01/31 6 31-747
F: 01/31 6 31-104
e-mobilitaet (at) kommunalkredit.at

Übersicht des Förderpakets #mission2030 „E-Mobilitätsoffensive“

E-Mobilität für Private

Kurzinfo

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit), der Autoimporteure und der Zweiradimporteure wird in den Jahren 2019 und 2020 die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt.

Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:

  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Fahrzeugimporteuren gewährt wird.

  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des bmvit.

Laufzeit

Ab 01.03.2019 sind die Online-Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2020 eingebracht werden.

Antragsberechtigte

Förderungsmittel werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt.

Förderungsgegenstand

Gefördert wird die Anschaffung folgender Elektro-PKW-Typen der Klassen M1 und N1 ≤ 2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht sowie die Anschaffung von E-Mopeds bzw. E-Motorräder:

Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb      BEV battery electric vehicle
Brennstoffzellenfahrzeug FCEV fuel cell electric vehicle
Plug-In Hybridfahrzeug PHEV plug-in hybrid electric vehicle
Range Extender und Reichweitenverlängerer              REEV, REX          range extended electric vehicle, range extender
E-Mopeds L1e  
E-Motorräder L3e  

Voraussetzungen

Gefördert werden Elektro-Fahrzeuge,

  • bei deren Anschaffung ein E-Mobilitätsbonus seitens des Fahrzeughändlers im Ausmaß von netto 1.500 Euro bzw. 750 Euro bzw. 375 Euro (je nach Fahrzeugtype) gewährt wurde und welcher gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonus“ in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen ist,

  • die mit Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern betrieben werden,

  • deren vollelektrische Reichweite mindestens 40 km beträgt (nicht relevant für E-Mopeds/E-Motorräder),

  • deren Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) 50.000 Euro nicht überschreitet und

  • die ein Rechnungsdatum aufweisen, das nicht vor dem 01.01.2017 liegt und bei denen die Antragstellung spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung und Kauf durchgeführt wurde.

Eine Aufzählung der förderungsfähigen Elektro-Fahrzeuge finden Sie hier.

Bewilligungsbehörde / Kontakt

Die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) wickelt die Bundesförderung ab und ist vom Land Niederösterreich ebenfalls mit der Abwicklung der Landesförderung beauftragt.

Serviceteam e-Mobilität für Private
T: 01/31 6 31-733
F: 01/31 6 31-99733 
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at

Weiterführende Links

Formulare, Checklisten und den Link zur Online-Registrierung finden Sie auf umweltfoerderung.at