In Berlin gibt es aktuell folgende Förderprogramme und Initiativen zur Elektromobilität:

Wirtschaftsnahe Elektromobilität

Kurzinfo

Das Land Berlin fördert den Kauf und das Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen sowie die Errichtung von Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld. Im Fokus der Fahrzeug-Förderung stehen Elektro-Kleintransporter, Elektroautos, E-Roller und E-Bikes.

Laufzeit

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2019.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind(jeweils mit Sitz und Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin):

  • kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
  • Selbständige, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen

Fördergegenstand

Gefördert werden

  • Beratungen in den Modulen „Potenzialberatung” (zum Thema Fahrzeuge und benötigte Ladeinfrastruktur) und „Realisierungsberatung” (zum Thema Fuhrparkintegration, Mobilitätsbedarfe, Netzanschluss, Sektorenkopplung, Versorgungssicherheit),
  • Kauf oder Leasing von Batterie-Elektro-Fahrzeugen, Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen sowie
  • die Errichtung (Kauf oder Leasing) einer geeigneten Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen als auch nicht öffentlich zugänglichen privaten betrieblichen Flächen einschließlich des Netzanschlusses.

Förderhöhe

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Beratungen

  • bei einer eintägigen Potenzialberatung 100% bei einem Netto-Tagessatz von maximal 800 EUR und
  • bei einer zwei- bis dreitägigen Realisierungsberatung 80% der Netto-Beratungskosten bei einem Netto-Tagessatz von maximal 1.000 EUR.

Die Höhe des Zuschusses für die Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen beträgt für

  • PKW und Nutzfahrzeuge bis 2,25 t bis zu 4.000 EUR,
  • Nutzfahrzeuge bis 4,25 t bis zu 8.000 EUR und
  • motorisierte Zweiräder 500 EUR.

Bei Anschaffung eines vierrädrigen elektrisch betriebenen Fahrzeugs und gleichzeitiger Verschrottung eines auf den Antragsteller zugelassenen Fahrzeugs mit Diesel- oder Benzinmotor der Euro-Norm 4 oder niedriger wird ein Bonus von 1.000 EUR für einen PKW bzw. 1.500 EUR für ein leichtes Nutzfahrzeug gewährt.

Die Höhe des Zuschusses für den Aufbau der Ladeinfrastruktur beträgt

  • 50% der Gesamtkosten inklusive Netzanschluss bis 22 kW bis höchstens 2.500 EUR pro Ladepunkt für Normalladeinfrastruktur (AC) und
  • bis höchstens 30.000 EUR pro Ladepunkt für Schnellladeinfrastruktur (DC).
  • Für den Anschluss an das Stromnetz wird ein Zuschuss von 50% der Gesamtkosten gewährt, bei Niederspannung bis maximal 5.500 EUR und bei Mittelspannung bis maximal 55.000 EUR pro Standort.

Voraussetzungen

  • Das geförderte Fahrzeug muss überwiegend, d.h. zu mehr als 50% der jährlichen Fahrleistung, beim Unternehmen bzw. der Betriebsstätte in Berlin eingesetzt werden.
  • Die Ladeinfrastruktur muss im Stadtgebiet Berlins errichtet und betrieben werden.
  • Der Strom für den Betrieb der Ladeinfrastruktur muss ab Inbetriebnahme zu 100% aus regenerativen Energien bezogen werden.
  • Für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur muss eine Zweckbindungsfrist von zwölf Monaten eingehalten werden.

Bewilligungsstelle / Kontakt

IBB Business Team GmbH
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel. (0 30) 21 25-23 54
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.ibb-business-team.de

Weiterführende Links

Downloads und Antragsmöglichkeiten finden Sie auf https://www.welmo.de/

Förderung für (Elektro-)Lastenräder

+++ Die Förderungsmittel 2018 bereits ausgeschöpft, neuer Förderungsanlauf startet 2019. Dieser wird rechtzeitig bekannt gegeben. +++

Kurzinfo

Der Berliner Senat stellt einen Fördertopf für den Umstieg auf umweltfreundliche Cargobikes zur Verfügung - ob mit oder ohne Elektromotor. Das Fördervolumen beträgt für 2019 rund 500.000 Euro.

Laufzeit

Nach dem Start des Förderprogrammes in 2018 ist eine Weiterführung in 2019 geplant.

Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen mit erstem Wohnsitz, Hauptsitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Berlin.

Fördergegenstand

Lastenräder mit und ohne Elektromotorunterstützung.

Förderhöhe

Zuschuss 33 Prozent

maximal 1.000 EUR für E-Lastenrad

maximal 500 Euro für Lastenrad ohne E-Motor

Voraussetzungen

k.A.

Bewilligungsstelle / Kontakt

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin

Tel.: 030 9025-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weiterführende Links

Weitere Infos, auch wann das Förderprogramm für 2019 startet, finden Sie auf https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/rad/lastenraeder/.