Mit der Landesinitiative Elektromobilität III fördert die Landesregierung von Baden-Württemberg die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten: bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug sind vorgesehen. Welche Ziele das Land Baden-Württemberg damit verfolgt und, welche Maßnahmen darüber hinaus geplant sind, lesen Sie im Gastbeitrag von Winfried Hermann, Minister für Verkehr in Baden-Württemberg.
Dieser Beitrag ist zuerst in eMobilJournal Ausgabe 03/2018 erschienen.
1.1. Einleitung
Neue Mobilitätslösungen sind integraler Bestandteil der Verkehrswende und bringen zugleich wirtschaftliche und ökologische Chancen mit sich. Zur effizienteren Nutzung der Verkehrswege tragen vor allem intermodale Verkehrslösungen bei. Zu einer nachhaltigen Mobilitätskonzeption werden umweltfreundliche Verkehrsmittel einen höheren Stellenwert haben. Das Auto wird dabei eine andere, weniger dominante Rolle spielen. Und das Auto selbst wird sich stark verändern. Denn die Zukunft des Automobils ist vernetzt, elektrifiziert und automatisiert. Hierzu werden komplexe und integrierte Elemente der Technologiefelder Fahrzeug, Energie, Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie Produktion benötigt. Die Basis für einen erfolgreichen Markthochlauf wurde früh gelegt. Um diese Basis nutzen zu können, ist für eine Übergangszeit jedoch ein weiteres Engagement des Landes notwendig. Die Landesregierung möchte beim Thema Elektromobilität Vorreiter sein und hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil von Elektrofahrzeugen bis zum Jahr 2020 auf 200.000 Fahrzeuge zu erhöhen.
Bereits im Rahmen der „Landesinitiative Elektromobilität Baden-Württemberg II“ (LE II) hat das Ministerium für Verkehr im Zeitraum von 2012 – 2015 mit der „Beschaffungsinitiative Elektromobilität“ die Elektromobilität im Land gefördert und wegweisende Maßnahmen und Aktivitäten des Landes und des Bundes in Baden-Württemberg umgesetzt. In den vier Jahren standen knapp zwölf Millionen Euro zur Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte, für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur in der Region Stuttgart, der Elektro- und Hybridbusförderung im öffentlichen Personennahverkehr, der Elektro- und Plug-In-Hybrid-Taxiförderung sowie der Förderung von Fahrrädern mit Elektromotor (Pedelecs) an Bahnhaltestationen zur Verfügung.
In Baden-Württemberg ist Elektromobilität nicht nur ein ambitioniertes Ziel, sondern schon heute erlebbare Realität, denn circa 20 % aller deutschen Elektromobile fahren in Baden-Württemberg. Elektromobilität ist heute bereits an vielen Stellen im Land sichtbar und wird von den Menschen im Alltag, zum Beispiel im ÖPNV, im Carsharing, in gewerblichen Flotten oder im Pendlerverkehr genutzt. In einem der 74 Elektro- und Hybridbusse, 79 Elektro- und Plug-In-Hybrid-Taxis oder 53 elektrischen Fahrschulfahrzeuge wird die Gelegenheit geboten, Elektromobilität im Alltag zu erleben. Der Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge ist allerdings noch immer mit deutlichen Mehrkosten verbunden. Aus diesem Grund wurde am 20.06.2017 die Kabinettsvorlage zur „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ (LE III) vom Ministerrat beschlossen. Für die Jahre 2017 – 2021 wurde ein Gesamtvolumen von 43,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon stehen dem Ministerium für Verkehr 25 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung legt neben der Landesfahrzeugflotte ein Augenmerk auf weitere ausgewählte Fahrzeugflotten als auch die dazu notwendige Ladeinfrastruktur im Land.
2.2. Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte
Nach dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg kommt der Landesverwaltung beim Klimaschutz eine wichtige Vorbildfunktion zu. Elektro- und Hybridmodelle sind bei Kauf oder Leasing oft teurer als konventionell betriebene Fahrzeuge. Damit die Dienststellen des Landes trotzdem einen Anreiz haben, mehr klimafreundliche Fahrzeuge in ihren Fuhrpark aufzunehmen, deckt das Ministerium für Verkehr die Mehrkosten ab, die durch die Beschaffung eines Elektro- oder Hybridfahrzeuges gegenüber einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor entstehen. Das Ministerium für Verkehr hat bislang die anteilige Förderung der Beschaffung von circa 200 Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie über 500 Dienst-Pedelecs bewilligt. Die CO2-Emissionswerte der Landesflotte konnten damit seit dem Jahr 2012 von 141,7 g/km auf 123,6 g/km im Jahr 2015 gesenkt werden.
3.3. Förderung von ausgewählten Fahrzeugflotten
Die meisten Zielgruppen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ sprechen wir mit dem BW-e-Gutschein an. Er ersetzt die bisherige Fahrzeugförderung durch ein System, das die Kombination mit der Fahrzeugförderung Dritter (insbesondere des Bundes) zulässt. Konkret handelt es sich um einen Festbetrag zur Förderung der Betriebs-, Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten für Elektro-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Dieser liegt bei Antragstellern mit Sitz in einem Gebiet mit NO2-Grenzwertüberschreitungen bei 5.000 Euro für ausgewählte gewerbliche Flotten. Antragsteller mit Sitz in den restlichen Gebieten erhalten eine Förderung in Höhe von 3.000 Euro. Die umfassende Förderung richtet sich unter anderem an Taxibetriebe, Fahrschulbetriebe, Carsharing-Unternehmen, Pflege- und Sozialdienste, Gewerbetreibende mit Lieferverkehr, Bürgerbusvereine und Kommunen.
Der Verkehrssektor ist für einen großen Teil der CO2-Emissionen verantwortlich. Der stark wachsende Bereich des Güterverkehrs auf der Straße ist für mehr als 30 % des zunehmenden CO2-Ausstoßes in Baden-Württemberg mitverantwortlich. Daher setzt unsere Förderung im Bereich der Logistik an einer wichtigen Stelle an. Bereits im Rahmen der „LE II“ wurden Elektro- und Hybrid-Busse sowie Lkw gefördert und erste Erfolge erzielt. Hinzu kam die Förderung von Elektro-Lastenrädern. Lastenräder mit elektrischer Unterstützung kommen als Familienfahrzeug und in vielen Wirtschaftsbranchen zum Einsatz. Im innerstädtischen Lieferverkehr vergrößern beispielsweise Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch den Einsatz flexibler, elektrisch unterstützter Lastenräder. Bereits heute gibt es zahlreiche gute Beispiele für den wirtschaftlichen Einsatz von Lastenrädern in Handel, Gewerbe und Dienstleistung. Für die private Nutzung entstehen zunehmend Angebote zur Ausleihe von Lastenpedelecs. Neue Konzepte wie modulare Lastenräder werden in Forschung und Wirtschaft angedacht und verbreiten sich.
Die Förderung von Elektro-Lastenrädern gestaltet sich zum aktuellen Zeitpunkt sehr erfolgreich. Über 400 Förderanträge aus vielen unterschiedlichen Bereichen, wie zum Beispiel Handwerker (u.a. Stuckateur, Steinmetz, Metallbauer, Fensterbauer), Cafés, Demeter Betrieb, verschiedene Geschäfte, Marktstände, Architekten, Fahrradkuriere, Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberater, Gartenbaubetriebe, Fotografen und viele mehr wurden bereits eingereicht. Ebenso hat sich die Förderung von „Elektrozweirädern in öffentlichen Verleihsystemen“ bewährt. Hierbei haben wir bereits mit der „LE II“ viele Kommunen unterstützt. Auch im Rahmen der „LE III“ haben bereits 30 Kommunen einen Förderantrag eingereicht.
Zu einer erfolgreichen Etablierung der Elektromobilität, bedarf es einer zuverlässigen und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Der Förderaufruf „SAFE“ zur Errichtung einer flächendeckenden öffentlich-zugänglichen Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg wurde im Dezember 2017 veröffentlicht. Damit soll den Nutzern eines Elektrofahrzeugs überall in Baden-Württemberg in einem Raster von zehn Kilometer auf zehn Kilometer schnelles und unkompliziertes Nachladen ermöglicht werden, um die Nutzerbedürfnisse zu erfüllen. Mithilfe der „LE III“ kommen wir unseren Zielen ein gutes Stück näher, den Markthochlauf von Elektrofahrzeugen zu stützen und auf dessen Verstetigung hinzuwirken.
Winfried Hermann
Minister für Verkehr in Baden-Württemberg