Winfried Hermann, Verkehrsminister von Baden-Württemberg

Mit der Landesinitiative Elektromobilität III fördert die Landesregierung von Baden-Württemberg die Elektrifizie­rung von Fahrzeugflotten: bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug sind vorgesehen. Welche Ziele das Land Baden-Württemberg damit verfolgt und, welche Maßnahmen darüber hinaus geplant sind, lesen Sie im Gastbeitrag von Winfried Hermann, Minister für Verkehr in Baden-Württemberg.

Dieser Beitrag ist zuerst in eMobilJournal Ausgabe 03/2018 erschienen.

1.1. Einleitung

Neue Mobilitätslösungen sind integraler Bestandteil der Verkehrswende und bringen zugleich wirtschaft­liche und ökologische Chancen mit sich. Zur effizien­teren Nutzung der Verkehrswege tragen vor allem intermodale Verkehrslösungen bei. Zu einer nachhal­tigen Mobilitätskonzeption werden umweltfreund­liche Verkehrsmittel einen höheren Stellenwert haben. Das Auto wird dabei eine andere, weniger dominante Rolle spielen. Und das Auto selbst wird sich stark verändern. Denn die Zukunft des Auto­mobils ist vernetzt, elektrifiziert und automatisiert. Hierzu werden komplexe und integrierte Elemente der Technologiefelder Fahrzeug, Energie, Informa­tions- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie Pro­duktion benötigt. Die Basis für einen erfolgreichen Markthochlauf wurde früh gelegt. Um diese Basis nutzen zu können, ist für eine Übergangszeit jedoch ein weiteres Engagement des Landes notwendig. Die Landesregierung möchte beim Thema Elektromobili­tät Vorreiter sein und hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil von Elektrofahrzeugen bis zum Jahr 2020 auf 200.000 Fahrzeuge zu erhöhen.

Bereits im Rahmen der „Landes­initiative Elektromobilität Baden-­Württemberg II“ (LE II) hat das Minis­terium für Verkehr im Zeitraum von 2012 – 2015 mit der „Beschaffungs­initiative Elektromobilität“ die Elektro­mobilität im Land gefördert und wegweisende Maßnahmen und Ak­tivitäten des Landes und des Bundes in Baden-­Württemberg umgesetzt. In den vier Jahren standen knapp zwölf Millionen Euro zur Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte, für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur in der Region Stuttgart, der Elektro- und Hybridbusförderung im öffentlichen Personennahverkehr, der Elektro- und Plug-In-Hybrid-Taxiförderung sowie der Förderung von Fahrrädern mit Elektromotor (Pedelecs) an Bahnhalte­stationen zur Verfügung.

In Baden-Württemberg ist Elektro­mobilität nicht nur ein ambitionier­tes Ziel, sondern schon heute erleb­bare Realität, denn circa 20 % aller deutschen Elektromobile fahren in Baden-Württemberg. Elektromobili­tät ist heute bereits an vielen Stellen im Land sichtbar und wird von den Menschen im Alltag, zum Beispiel im ÖPNV, im Carsharing, in gewerblichen Flotten oder im Pendlerverkehr genutzt. In einem der 74 Elektro- und Hybridbusse, 79 Elektro- und Plug-In-Hybrid-Taxis oder 53 elektrischen Fahrschulfahrzeuge wird die Ge­legenheit geboten, Elektromobilität im Alltag zu erle­ben. Der Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge ist allerdings noch immer mit deutlichen Mehrkosten verbunden. Aus diesem Grund wurde am 20.06.2017 die Kabinettsvorlage zur „Landesinitiative III Markt­wachstum Elektromobilität BW“ (LE III) vom Minister­rat beschlossen. Für die Jahre 2017 – 2021 wurde ein Gesamtvolumen von 43,5 Millionen Euro zur Verfü­gung gestellt. Davon stehen dem Ministerium für Ver­kehr 25 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung legt neben der Landesfahrzeugflotte ein Augenmerk auf weitere ausgewählte Fahrzeugflotten als auch die dazu notwendige Ladeinfrastruktur im Land.

2.2. Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte

Nach dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg kommt der Landesverwaltung beim Klimaschutz eine wichtige Vorbildfunktion zu. Elektro- und Hybridmo­delle sind bei Kauf oder Leasing oft teurer als kon­ventionell betriebene Fahrzeuge. Damit die Dienst­stellen des Landes trotzdem einen Anreiz haben, mehr klimafreundliche Fahrzeuge in ihren Fuhrpark aufzu­nehmen, deckt das Ministerium für Verkehr die Mehrkosten ab, die durch die Beschaffung eines Elektro- oder Hybridfahrzeuges gegenüber einem ­Fahrzeug mit Verbrennungsmotor entstehen. Das ­Ministerium für Verkehr hat bislang die anteilige För­derung der Beschaffung von circa 200 Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie über 500 Dienst-Pedelecs bewilligt. Die CO2-Emissionswerte der Landesflotte konnten damit seit dem Jahr 2012 von 141,7 g/km auf 123,6 g/km im Jahr 2015 gesenkt werden.

3.3. Förderung von ausgewählten Fahrzeugflotten

Die meisten Zielgruppen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ sprechen wir mit dem BW-e-Gutschein an. Er ersetzt die bisherige Fahrzeugförderung durch ein System, das die Kom­bination mit der Fahrzeugförderung Dritter (insbe­sondere des Bundes) zulässt. Konkret handelt es sich um einen Festbetrag zur Förderung der ­Betriebs-, Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten für Elek­tro-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Dieser liegt bei Antragstellern mit Sitz in einem Gebiet mit NO2-Grenz­wertüberschreitungen bei 5.000 Euro für ausgewähl­te gewerbliche Flotten. Antragsteller mit Sitz in den restlichen Gebieten erhalten eine Förderung in Höhe von 3.000 Euro. Die umfassende Förderung richtet sich unter anderem an Taxibetriebe, Fahrschulbetriebe, Carsharing-Unternehmen, Pflege- und Sozialdienste, Gewerbetreibende mit Lieferverkehr, Bürgerbusver­eine und Kommunen.

Der Verkehrssektor ist für einen großen Teil der CO2-Emissionen verantwortlich. Der stark ­wachsende Bereich des Güterverkehrs auf der Straße ist für mehr als 30 % des zunehmenden CO2-Ausstoßes in ­Baden-Württemberg mitverantwortlich. Daher setzt unsere Förderung im Bereich der Logistik an einer wichtigen Stelle an. Bereits im Rahmen der „LE II“ wurden Elektro- und Hybrid-Busse sowie Lkw geför­dert und erste Erfolge erzielt. Hinzu kam die För­derung von Elektro-Lastenrädern. Lastenräder mit ­elektrischer Unterstützung kommen als Familienfahr­zeug und in vielen Wirtschaftsbranchen zum Einsatz. Im innerstädtischen Lieferverkehr vergrößern bei­spielsweise Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit durch den Einsatz flexibler, elektrisch unterstützter Lastenräder. Bereits heute gibt es zahlreiche gute Beispiele für den wirtschaftlichen Einsatz von Lasten­rädern in Handel, Gewerbe und Dienstleistung. Für die private Nutzung entstehen zunehmend Angebote zur Ausleihe von Lastenpedelecs. Neue Konzepte wie modulare Lastenräder werden in Forschung und Wirt­schaft angedacht und verbreiten sich.

Die Förderung von Elektro-Lastenrädern gestaltet sich zum aktuellen Zeitpunkt sehr erfolgreich. Über 400 Förderanträge aus vielen unterschiedlichen Berei­chen, wie zum Beispiel Handwerker (u.a. Stuckateur, Steinmetz, Metallbauer, Fensterbauer), Cafés, Demeter Betrieb, verschiedene Geschäfte, Marktstände, Archi­tekten, Fahrradkuriere, Rechtsanwaltskanzleien, Steuer­berater, Gartenbaubetriebe, Fotografen und viele mehr wurden bereits eingereicht. Ebenso hat sich die Förderung von „Elektrozweirä­dern in öffentlichen Verleihsystemen“ bewährt. Hierbei haben wir bereits mit der „LE II“ viele Kommunen unter­stützt. Auch im Rahmen der „LE III“ haben bereits 30 Kommunen einen Förderantrag eingereicht.

Zu einer erfolgreichen Etablierung der Elektro­mobilität, bedarf es einer zuverlässigen und bedarfs­gerechten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Der Förderaufruf „SAFE“ zur Errichtung einer flächen­deckenden öffentlich-zugänglichen Ladeinfrastruk­tur in Baden-Württemberg wurde im ­Dezember 2017 veröffentlicht. Damit soll den ­Nutzern eines Elektrofahrzeugs überall in Baden-Württemberg in einem Raster von zehn Kilometer auf zehn Kilo­meter schnelles und unkompliziertes Nachladen ermög­licht werden, um die Nutzerbedürfnisse zu erfüllen. Mithilfe der „LE III“ kommen wir unseren Zielen ein gutes Stück näher, den Markthochlauf von Elektro­fahrzeugen zu stützen und auf dessen Verstetigung hinzuwirken.

Unterschrift

Winfried Hermann

Minister für Verkehr in Baden-Württemberg

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