Wirklich „grün“ sind Elektroautos nur, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden. Achten Sie darauf, mit Energieversorgern zusammenzuarbeiten, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewinnen?
Es ist im Sinne des Betreibers, der für die Errichtung seiner Ladeinfrastruktur eine Förderung beantragt, dass er nachweislich „grünen Strom“ anbietet. Denn für die Umsetzung einer förderfähigen Ladeinfrastruktur ist die Erfüllung aller Anforderungen gemäß der Ladesäulenverordnung notwendig und diese schreibt unter anderem auch die Nutzung des Stroms aus erneuerbaren Energien vor.
In Anbetracht der Energieeffizienz wissen wir, dass ein Elektrofahrzeug mindestens vier Mal effizienter ist als ein Verbrenner, sprich es nutzt 90 bis 95 Prozent der zugeführten Energie, wohingegen der Verbrenner lediglich 17 bis 20 Prozent der Energie aus fossilen Brennstoffen nutzt. 80 Prozent der Energie verpufft einfach. Auch der Unterhalt eines EVs kostet so gut wie nichts. Mit den sinkenden Batteriepreisen sinken auch die Anschaffungskosten bei gleichzeitig steigender Reichweite deutlich, denn in zwei bis drei Jahren werden auch „Mittelklasse-Elektrofahrzeuge“ eine Reichweite von über 400 Kilometern haben. Im Vertrauen darauf, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur schnell nachzieht, hoffe ich, dass die Reichweitenangst bald überwunden ist.
Die Ladesäulenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) schreibt für AC-Ladeleistungen über 3,6 kW einen Anschluss nach IEC 62196 Typ 2 vor. Was muss darüber hinaus bei der Errichtung von öffentlichen Ladepunkten beachtet werden? Sehen Sie sich mit Hindernissen konfrontiert?
Es ist so einiges, aber überschaubar. Da wir uns seit 2011 mit dem Thema beschäftigen und das Produkt sukzessive entwickeln, die Anforderungen des Marktes und Diskussionen in der Politik und Wirtschaft verfolgen, haben wir selbstverständlich alle Themen auf dem Radar.
Die seit März 2016 verabschiedete Ladesäulenverordnung (II) des BMWi soll Qualitätsstandards an öffentlichen Ladestationen gewährleisten. Hierzu gehören nebst Interoperabilität das barrierefreie Laden sowie öffentliche Zugänglichkeit (24 / 7 bzw. eine Mindestzugänglichkeit von 12 Stunden an Werktagen), Erfüllung der Bezahl-/Abrechnungsmethoden, usw. Demnach handelt es sich nicht nur um technische Anforderungen an den Hersteller, sondern vielmehr auch um Anforderungen, die durch den Betreiber zu erfüllen sind.
Hinzu kommen die ISO/IEC 15118 (Vehicle to Grid Communication), die wir bereits heute unterstützen, als auch Anforderungen nach dem Mess- und Eichrecht. Die EGO erfüllt alle Anforderungen der Ladesäulenverordnung und ist bis zum vollen Betrag von 6.000 Euro förderfähig.
Im Dezember 2017 begann der Testbetrieb der EGO-Ladesäule in Staufenberg bei Gießen und auch in Leutkirch im Allgäu konnten Sie bereits Ladesäulen errichten. Welche Kriterien spielen bei der Standortwahl eine Rolle?
Der Standort in Leutkirch wurde Anfang 2015 offiziell eingeweiht. Unser Partner vor Ort, die Werbeagentur inallermunde, war von dem Konzept sofort begeistert und hat sich bei der Stadt Leutkirch für die Umsetzung stark gemacht. Im Februar 2015 wurde die EGO als die erste öffentliche Ladesäule in Leutkirch am Bahnhofsvorplatz eingeweiht (siehe Bild 3).
Mit der Marktentwicklung sowie normativen Anforderungen wird die EGO seither stetig weiterentwickelt. Wir sind sehr dankbar, den Standort in Leutkirch als „Live-Labor“ für den Infeld-Testbetrieb nutzen zu dürfen. Am Bahnhof steht nun schon die dritte Generation unseres weiterentwickelten Produktes.
Das EGO-Konzept setzt auf schnelle Refinanzierung durch Werbeeinnahmen, also muss der Standort aus der Sicht der Werbevermarktung eine hohe Reichweite haben. Demnach reicht es nicht aus, dass nur geparkt und geladen werden kann, vielmehr muss die Ladesäule so positioniert sein, dass eine sehr gute Sicht auf den Digital Signage-Monitor gegeben ist. Dies kann zur Folge haben, dass beispielsweise auch die Ladepunkte nur einseitig anstatt wie bei standardmäßiger Ausführung, beidseitig angeordnet werden müssen.
Der Einsatzbereich der EGO ist sowohl im öffentlichen als auch im halböffentlichen Raum selbstverständlich möglich. Unsere werbende Ladesäule lohnt sich für jeden, der Produkte und Services an seine Kunden effizient und attraktiv kommunizieren und somit für sein Geschäft mehr Umsatz, Kundenservice und Kundenbindung erzielen möchte.
Bild 3: In Leutkirch im Allgäu gibt es bereits eine EGO-Ladesäule. (Quelle: Commercial Charger GmbH)