In Schleswig-Holstein gibt es aktuell folgende Förderprogramme und Initaitven zur Elektromobilität:

 

Landesprogramm Wirtschaft - Förderung der Energiewende und von Umweltinnovationen

Kurzinfo

Das Land Schleswig-Holstein fördert im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft Vorhaben, die die Energiewende unterstützen, sowie Umweltinnovationen.

Laufzeit

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • Einrichtungen für Forschungs- und Wissensverbreitung sowie Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Fördergegenstand

Unterstützt werden Einzel- und Verbundvorhaben in folgenden Bereichen:

  • Durchführbarkeitsstudien für neuartige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen,

  • Schaffung technisch-wissenschaftlicher Voraussetzungen für die Entwicklung neuer zukunftsorientierter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,

  • industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung zu neuen zukunftsorientierten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen,

  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben

u.a. in dem Bereich Elektromobilität.

Förderhöhe

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Unternehmen abhängig von der Art des Vorhabens und der Größe des Unternehmens bis zu 80% der förderfähigen Kosten,
  • für Einzelvorhaben an Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung bis zu 90% der förderfähigen Kosten.

Voraussetzungen

  • Die technischen und marktseitigen Erfolgsaussichten des Vorhabens sind zu belegen.

  • Alle für das Vorhaben erforderlichen Zulassungen müssen vorliegen.

  • Das gesamte Projektvolumen soll 150.000 EUR nicht unterschreiten.

  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.

  • Die Vorschriften des Landesmindestlohngesetzes sind einzuhalten.

Bewilligungsstelle / Kontakt

Zunächst sind Projektvorschläge bei der

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Lorentzendamm 24
2410 Kiel
Tel. (04 31) 6 66 66-0
Fax (04 31) 6 66 66-7 67
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.wtsh.de

einzureichen. Bei positiver Einschätzung durch die WTSH kann anschließend ein formgebundener, vollständiger Projektantrag gestellt werden.